Einheitliche Rechnungsprüfung beschlossen
24. September 2015
Lübeck-Travemünde. Die 156 Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben heute (24. September) auf ihrer Tagung das Kirchengesetz über die Rechnungsprüfung in der Nordkirche in erster Lesung mehrheitlich beschlossen. Die Rechnungsprüfung hat den Verfassungsauftrag, die Haushaltsführung sowie die Vermögensverwaltung aller kirchlichen Körperschaften der Nordkirche und ihrer Dienste und Werke zu überwachen.
Das Rechnungsprüfungsgesetz gehört zu den rechtlichen Grundlagen, die im Rahmen der Fusion der früheren evangelischen Landeskirchen Mecklenburgs, Nordelbiens und Pommerns zur Nordkirche im Jahr 2012 vereinheitlicht werden. Das für die gesamte Nordkirche geltende Rechnungsprüfungsgesetz ersetzt die bisher auf dem Gebiet der drei ehemaligen Landeskirchen geltenden Kirchengesetze und Regelungen. Die Gesetzesvorlage brachte Hans-Peter Strenge, Mitglied der Landessynode der Nordkirche, ein.
Verantwortlich für die Rechnungsprüfung in der Nordkirche ist der Rechnungsprüfungsausschuss, der aus der Mitte der Landessynode gewählt wird. Er beauftragt das Rechnungsprüfungsamt der Nordkirche, die Haushaltsführung und Vermögensverwaltung aller kirchlichen Körperschaften der Nordkirche, also Landeskirche, Kirchenkreise und Kirchengemeinden, und ihrer Dienste und Werke zu prüfen, und führt die Aufsicht über das Rechnungsprüfungsamt. Die Hauptaufgaben des Ausschusses sind die Berichterstattung über die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sowie die Beschlussfassung der Richtlinien und einheitlichen Standards für die Rechnungsprüfung. Das Rechnungsprüfungsamt ist unabhängig und bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nur dem Gesetz unterworfen.