Geschlechtergerechtigkeitsgesetz in erster Lesung verabschiedet
20. September 2013
Lübeck-Travemünde. Für eine „gleichberechtigte Teilhabe an Ämtern, Diensten und Aufgaben“ hat heute (20. September) die Landessynode das Geschlechtergerechtigkeitsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in erster Lesung verabschiedet.
„Geschlechtergerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe der Kirche auf allen Ebenen“, heißt es in der Begründung des neuen Gesetzestextes. Unterschiedliche Lebenswirklichkeiten von Männern und Frauen wahrzunehmen und zu berücksichtigen, ermögliche echte Partizipation und sei die Grundlage für gerechtes Handeln. Die „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ steht ebenfalls im Fokus der Rechtsregelung. Dies habe vor allem für Leitungspositionen Konsequenzen.
Das Geschlechtergerechtigkeitsgesetz regelt beispielsweise, dass bei gleicher Qualifikation derjenige Bewerber beziehungsweise diejenige Bewerberin auf eine Stelle eingestellt werden soll, dessen Geschlecht in diesem Arbeitsbereich unterrepräsentiert ist. Familienzeiten in der Biografie werden außerdem als Qualifikationskriterium anerkannt.
Margrit Semmler, Mitglied der Ersten Kirchenleitung der Nordkirche: „Kirchliche Strukturen müssen so verändert werden, dass Frauen wie Männer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wir müssen uns fragen, ob Leitungsämter teilbar sind und wie wir den Frauenanteil in künftigen Landessynoden erhöhen können“, so Margrit Semmler. Dazu gehöre auch die Unterstützung von Frauen, Leitungsaufgaben wahrnehmen zu können und sie darauf vorzubereiten zum Beispiel durch ein Mentoringprogramm. Dieses Aufgabenfeld nehmen innerhalb der Nordkirche die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit der Landeskirche wahr.
Das nun vorliegende Geschlechtergerechtigkeitsgesetz orientiert sich neben bisherigen kirchlichen Reglungen auch am Standard der Gleichstellungsgesetze anderer Landeskirchen, des Bundes und der Länder.
Dr. Henning von Wedel, ebenfalls Mitglied der Ersten Kirchenleitung, sagte im zweiten Teil der Einbringung: „Das generelle Anliegen des Geschlechtergerechtigkeitsgesetzes ist ein ‚Umdenken in den Köpfen zu erzeugen‘ und eine gleichmäßige und -wertige Besetzung auf allen Ebenen und in allen Bereichen zwischen Frauen und Männern anzustreben.“