Justiz bestätigt konsequentes Handeln der Nordkirche gegen Ex-Mitarbeiter wegen sexuellem Übergriff
21. September 2025
Das Oberlandesgericht Rostock hat die Verurteilung eines früheren Mitarbeiters der Kirchengemeinde Krummin-Karlshagen-Zinnowitz wegen sexuellen Übergriffs bestätigt. Gleichzeitig erklärte das Arbeitsgericht Stralsund dessen Kündigung für wirksam.
Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat das Urteil des Landgerichts Stralsund gegen den mittlerweile entlassenen Gemeindepädagogen der Evangelischen Kirchengemeinde Krummin-Karlshagen-Zinnowitz auf Usedom bestätigt. Damit ist die Verurteilung wegen eines sexuellen Missbrauchs in einem minderschweren Fall rechtskräftig; mit dem rechtskräftigem Eintrag ins Bundeszentralregister gilt die Person als vorbestraft. Zudem hat das Arbeitsgericht Stralsund die durch den Kirchengemeinderat ausgesprochene Kündigung rechtskräftig bestätigt.
Für die Nordkirche gilt: Null Toleranz
„Durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Rostock und des Arbeitsgerichts Stralsund sehen sich Nordkirche und Kirchengemeinderat in ihrem konsequenten Handeln bestätigt“, sagte der Pressesprecher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Dieter Schulz. „Für uns als Nordkirche stehen die Betroffenen sexualisierter Gewalt im Mittelpunkt unserer Fürsorge. Bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung gilt ganz klar und eindeutig das Prinzip: Null Toleranz.“ Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem bei einer Jugendfreizeit in Zinnowitz im Jahr 2020 sexualisierte Fotos und Videos von Jugendlichen gemacht wurden. Diese stehen in eklatantem Widerspruch zu den Werten der Nordkirche und werden von ihr in keiner Hinsicht toleriert. Der nun rechtskräftig Verurteilte leitete damals diese Jugendfreizeit.
Der Mann war bereits suspendiert
Nach Bekanntwerden des Falls in der Öffentlichkeit hatten sich weitere Menschen an die Nordkirche gewandt. Dadurch wurde 2023 auch der Übergriff bekannt, der nun zu der rechtskräftigen Verurteilung geführt hat. Die Nordkirche hatte den Mann nach Bekanntwerden des Vorfalls von allen Tätigkeiten in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit suspendiert und im Zusammenhang mit dem Gesamtvorgang Strafanzeige erstattet. Nach Erlass eines Strafbefehls wurde er durch den Kirchengemeinderat von allen Tätigkeiten freigestellt. Der Mann hatte gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt, war aber in der Folge sowohl in erster Instanz vom Amtsgericht Greifswald als auch in zweiter Instanz vom Landgericht Stralsund schuldig gesprochen worden.