Kirchengerichte mit neuer Spitze
30. November 2015
Kiel. Dr. Michael Labe (60), Kai Schröder (62) und Dagmar Raasch (59) stehen ab dem 1. Januar 2016 an der Spitze der Kirchengerichte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Der Richterwahlausschuss, bestehend aus Vertretern der Landessynode, der Kirchenleitung und des Landeskirchenamtes, hat die drei Juristen jetzt in die Präsidentenämter gewählt.
Die zwei Präsidenten sowie die Präsidentin leiten jeweils eines der drei Kirchengerichte: das Verfassungs- und Verwaltungsgericht (Dr. Michael Labe), das Disziplinargericht (Kai Schröder) und das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten (Dagmar Raasch). Sie stehen dem Präsidium des jeweiligen Gerichts vor, das beispielsweise über die Verteilung der Fälle an die einzelnen Kammern entscheidet. Alle rechtskundigen Mitglieder wie auch die Präsidentin und die Präsidenten haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz und üben die Tätigkeit in der Kirchlichen Gerichtsbarkeit nebenamtlich aus.
Die Kirchliche Gerichtsbarkeit ist von staatlichen Gerichten getrennt und beschäftigt sich mit Rechtsstreitigkeiten, die ausschließlich Personen oder Institutionen innerhalb der Landeskirche betreffen. Trotz dieser Trennung liegt jeder kirchlichen Rechtsprechung das Grundgesetz zu Grunde. Die Kirchengerichte kontrollieren somit unter anderem die Einhaltung von Kirchengesetzen und der Kirchenverfassung durch Verwaltungsorgane, gehen gegen Dienstpflichtverletzungen von Pastoren und Pastorinnen vor oder behandeln Fälle aus dem kirchlichen Mitbestimmungsrecht.
Kirchliche Rechtssprechung auf Grundlage des Grundgesetzes
Dr. Michael Labe ist Richter am Oberlandesgericht und Geschäftsführer der Prüfungsämter für Juristen (Landesjustizprüfungsamt Hamburg und Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein). Darüber hinaus bekleidet er vielfältige Nebenämter im Prüfungswesen sowie im sozialen und kirchlichen Bereich. So ist er unter anderem Mitglied im Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes Hamburg und Zweiter Vorsitzender der Bach-Gesellschaft sowie Mitglied im Kirchgemeinderat an der Hauptkirche St. Michaelis zu Hamburg. Er übernimmt zudem regelmäßig Vertretungsdienste als Organist insbesondere an der Hauptkirche St. Michaelis. Labe hatte bereits das Amt des Präsidenten und Vorsitzenden Richters des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der ehemaligen Nordelbischen Kirche inne, das nach der Fusion in die Nordkirche übergeleitet wurde.
Kai Schröder ist Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck. Neben der besonderen Leidenschaft für den Sport gilt sein Interesse insbesondere der Kirchenmusik. Auch er hatte bereits das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden Richters der Disziplinarkammer der ehemaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche inne, die nach der Fusion in die Nordkirche übergeleitet wurde.
Dagmar Raasch ist Direktorin des Arbeitsgerichts Neumünster und bekleidet außerdem vielfältige Nebenämter im sozialen und kirchlichen Bereich. So ist sie unter anderem Mitglied in der Gemeindevertretung Ellerdorf und im Vorstand des Vereins Pflege LebensNah in Rendsburg. Ihre besondere Leidenschaft gilt der Kirchenmusik – sie ist aktives Mitglied der Kantorei St. Martin und im Förderverein für Kirchenmusik in Nortorf.