Kirchensprecher: "Keine neue Steuer" - Kontoauszüge irritieren Kunden
14. Januar 2014
Hamburg/Schwerin. Neuregelungen bei der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer sorgen derzeit für Verwirrung bei vielen Bankkunden: Auf mehrseitigen Kontoauszügen informieren die Geldinstitute über den "Einbehalt von Kirchensteuern". Dabei handele es sich aber weder um eine neue Steuerart noch um eine neue Steuerpflicht, sagte Nordkirchensprecher Frank Zabel in Schwerin. Es gehe "lediglich um einen neuen Erhebungsweg".
Die Hinweise beziehen sich nicht auf die "normale" Kirchensteuer, die mit der Einkommensteuer eingezogen wird, sondern auf die Abgeltungssteuer. Wer Einnahmen aus Kapitalanlagen hat, muss die darauf fällige neunprozentige Kirchensteuer künftig nicht mehr über die Steuererklärung beim Finanzamt ausweisen. Spätestens ab 2015 stehen die Banken oder Versicherungen in der Pflicht, diese Steuer bei Kirchenmitgliedern direkt von den Erträgen abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. "Darüber informieren die Institute jetzt", sagte Zabel.
Vereinfachte Verfahren: "Eine Verbesserung für die Kirche und ihre Mitglieder"
Kapitalerträge hätten auch vor Einführung der Abgeltungssteuer der Kirchensteuer unterlegen, sagte Zabel weiter. Nun werde bei jeder Auszahlung von Kapitalerträgen anhand einer zentralen Datei geprüft, ob eine Kirchensteuerpflicht gegeben ist. Dafür seien "die strengsten Anforderungen des Datenschutzes" zugesichert worden. Wer diesem vereinfachten Verfahren nicht zustimmen wolle, könne dagegen bis zum 20. Juni 2014 Widerspruch einlegen. Zabel rät davon jedoch ab: Das vereinfachte Verfahren sei "eine Verbesserung für die Kirche und ihre Mitglieder".
Info
Auskünfte bei jeder Sparkasse, Bank oder der Kirchensteuerhotline unter 0800/ 1181204