„Dienstgemeinschaft in Parität, Partnerschaft, Verbindlichkeit und Konsens“

Landessynode beschließt Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD

Dr. Henning von Wedel
Dr. Henning von Wedel© Dr. Antje Wendt / Nordkirche

27. September 2018 von Maren Warnecke und Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (27. September) den Entwurf für das Kirchengesetz über die Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beraten und in erster Lesung beschlossen. Damit folgt die Nordkirche den Grundsätzen zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der EKD und ihrer Diakonie.

Seit ihrer Gründung 2012 gilt in der Nordkirche bisher das Arbeitsrecht der früheren Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens in ihren jeweiligen Gebieten fort. Davon betroffen sind fast 84.000 Beschäftigte in Kirche und Diakonie.

Dr. Henning von Wedel, Mitglied der Ersten Kirchenleitung der Nordkirche, erinnerte bei seiner Einbringung des Gesetzentwurfs an die drei unterschiedlichen Wege der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung: Beim „Ersten Weg“ legt der Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Regelungen einseitig fest. Daneben können die Rahmenbedingungen für kirchliche Arbeitsverhältnisse auch im Konsens, unter Beteiligung der Mitarbeitenden festgelegt werden: auf dem „Zweiten Weg“ in Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen und auf dem „Dritten Weg“ durch kirchliche, paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen.

Hintergrund sind Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes, wonach die Kirche im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechtes eine auf Konsens ausgerichtete Arbeitsrechtssetzung vorsehen darf, die Arbeitskämpfe ausschließt, den Gewerkschaften aber eine Beteiligung ermöglicht.

Dr. Henning von Wedel: „Mit dem Kirchengesetz über die Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD vollzieht die Nordkirche nach, was bereits in weiten Teilen Schleswig-Holsteins, Hamburgs und Mecklenburg-Vorpommerns Realität für die verfasste Kirche und ihre Diakonischen Werke ist. Unser Leitbild der Dienstgemeinschaft mit seinen Grundsätzen der Parität, Partnerschaft, Verbindlichkeit und dem Konsensprinzip mit einer verbindlichen neutralen Schlichtung wird mit dem gleichwertig behandelten ‚Zweiten‘ und ‚Dritten Weg‘ umgesetzt.“ Ziel des neuen Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes sei es, so Dr. von Wedel weiter, vor allem innerhalb der verfassten Kirche und ihrer Diakonischen Werke einen Konsens über diese Grundsätze zu erwirken und gleichzeitig die Selbstständigkeit der Mitglieder der Diakonischen Werke zu achten.

Die Landessynode beschloss zudem Empfehlungen für ein gemeinsames Arbeitsrecht in der Nordkirche. Dieses solle ein tarifrechtliches Arbeitsrecht sein, für das zunächst die Struktur der Arbeitgeberseite neu geordnet werden müsse. Daran sollen – entsprechend dem Fusionsprozess zur Nordkirche – alle Betroffenen beteiligt werden. Angestrebt werde weiterhin „eine gemeinsame Gestaltung von verfasster Kirche und Diakonie für alle, die auf dem ‚Zweiten Weg‘ unterwegs sind“. Die Arbeit an der neuen Struktur der Arbeitgeberseite solle umgehend aufgenommen werden.

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