„Kirche miteinander und für andere sein“

Landessynode beschließt ausgeglichenen Haushalt der Nordkirche für 2020

28. Februar 2020 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die II. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (28. Februar) einstimmig den landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2020 beschlossen. Er ist der neunte Haushalt der 2012 gegründeten Nordkirche.

Darin wird mit gesamtkirchlichen Einnahmen von insgesamt rund 583 Millionen Euro gerechnet (2019: ebenfalls rund 583 Mio. Euro). Der weitaus größte Teil der für 2020 eingeplanten Einnahmen wird demnach durch das erwartete Kirchensteuerauf-kommen (Kirchensteuernetto) von rund 536 Millionen Euro aufgebracht. Zuvor hatte die Kirchenleitung der Landessynode den Jahresabschluss des Haushaltes 2017 zur Kenntnis gegeben, für den die Landessynode der Kirchenleitung und dem Landeskirchenamt Entlastung erteilt hat – mit Auflagen hinsichtlich der Präzisierung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen im Jahresabschluss 2020.

Malte Schlünz: „Dank an alle, die uns ihre Kirchensteuer anvertrauen“

Malte Schlünz, Mitglied der Kirchenleitung, brachte Jahresabschluss und Haushalt ein: „An erster Stelle möchte ich meinen Dank an alle Menschen richten, die uns ihre Kirchensteuern anvertrauen. Damit ermöglichen Sie eine solide finanzielle Basis dafür, dass unsere Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann – in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Diensten, Werken und Einrichtungen sowie als Landeskirche. Somit können wir Kirche miteinander und für andere sein. Hierfür herzlichen Dank!“

Zum Haushalt 2020

Nach Abzug der Beträge für Versorgungsleistungen (114 Millionen Euro) und gesamtkirchliche Verpflichtungen (23,4 Millionen Euro) werden die Mittel nach dem Grundsatz der Finanzverteilung zu 81,28 Prozent an die Kirchenkreise und Kirchengemeinden (336,5 Millionen Euro) verteilt. Die Landessynode verantwortet den landeskirchlichen Anteil von derzeit 18,72 Prozent (rund 75,9 Millionen Euro).

Rund 72 Prozent der landeskirchlichen Mittel sind für Personalmittel eingeplant. Drei Prozent des Kirchensteuernettoaufkommens, also 16,3 Millionen Euro, werden für den Kirchlichen Entwicklungsdienst eingeplant, der unter anderem Projekte in Asien, Afrika und Lateinamerika fördert.

Mit rund 41,8 Millionen Euro wird die übergemeindlich organisierte Arbeit in den Hauptbereichen (beispielsweise besondere Seelsorgedienste, Generationenarbeit, geschlechterspezifische kirchliche Arbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung Haupt- und Ehrenamtlicher) finanziert. Etwa 34,1 Millionen Euro sind für die landeskirchlichen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben (Landessynode, Landeskirchenamt, Kirchenleitung) vorgesehen.

Michael Rapp, Vorsitzender des Finanzausschusses der Landessynode, empfahl der Landessynode im Namen des Ausschusses die Annahme des Haushalts 2020 in der von der Kirchenleitung vorgelegten Fassung: „Als Gesamtbeurteilung stelle ich fest, dass der Haushalt wohlgeordnete Proportionen aufweist.“ Alle Risiken seien aus heutiger Sicht „überschaubar und noch finanzierbar“. Zugleich übermittelte er den Wunsch des Finanzausschusses, „dass bei neuen, vor allem dauerhaften Ausgaben Einsparvorschläge in mindestens gleicher Höhe gemacht werden“.

Jahresabschluss 2017 und Versorgungsverpflichtungen

Der Jahresabschluss 2017 ist gemäß einem Synodenbeschluss von 2014 der erste, der als konsolidierter Gesamtabschluss der Landeskirche dargestellt wird. Für die konsolidierte Darstellung werden alle innerkirchlichen Leistungsbeziehungen heraus-gerechnet und Versorgungsverpflichtungen der nächsten Jahrzehnte berücksichtigt.

Somit werden mit dem Jahresabschluss 2017 erstmals auch die Versorgungsrück-stellungen der Landeskirche für Pensions- und Beihilfeleistungen an die Pastorinnen, Pastoren, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte in den kommenden 50 bis 70 Jahren, derzeit fast 3.950 Menschen, ausgewiesen. Dafür bildet die Nordkirche Rückstellungen, die nicht auf einmal gezahlt werden müssen, sondern erst im Verlauf dieses Zeitraums relevant werden. Insgesamt werden sich diese Rückstellungen (ermittelt zum Stichtag 31.12.2017) für die kommenden Jahrzehnte auf rund 2,2 Mrd. Euro belaufen. Für die Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen sind in den kommenden Haushalten entsprechende Summen einzuplanen.

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