Landessynode beschließt neue „Grundlinien kirchlichen Handelns“ für die gesamte Nordkirche
21. November 2025
Die Landessynode der Nordkirche hat die neuen „Grundlinien kirchlichen Handelns“ beschlossen. Damit wird ab 2026 ein einheitliches Kirchenrecht geschaffen und zeitgemäße Regelungen zu Taufe, Abendmahl, Konfirmation und Bestattung gestärkt.
Im Mittelpunkt des zweiten Sitzungstages der Novembertagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) standen die Diskussion und die Abstimmung über ein weitreichendes Reformpaket zur kirchlichen Lebensordnung: Mit dem Beschluss der „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich von Konfirmation, Eheschließung und Bestattung“ wird nicht nur der Erprobungsstatus beendet, sondern ab dem 1. Januar 2026 ein verbindliches Kirchenrecht für die gesamte Nordkirche geschaffen. Der Beschluss fiel nach intensiver, konstruktiver Diskussion und angeregtem Austausch.
Kostbare Gelegenheiten, um mit Menschen in Kontakt zu kommen
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt brachte die Bedeutung der Neufassung in ihrer Einbringung deutlich zum Ausdruck: „In Taufe, Abendmahl und Kasualien erfahren Menschen die Fülle des Lebens, die Gott für uns bereithält, in Worten und Zeichen. Zugleich sind sie kostbare Gelegenheiten, um mit Menschen an für sie bedeutenden Punkten ihres Lebens in Kontakt zu kommen. Sie bieten Raum, über das eigene Leben und die Bedeutung des christlichen Glaubens dafür im Gespräch zu sein.“ Die Vorsitzende der Kirchenleitung warb für den gemeinschaftlichen Weg: „Es ist nicht der Text einer Kirche, die gnädig gewährt oder empört verweigert. Es ist der Text einer einladenden Kirche, die alle Menschen einlädt, Gottes Liebe immer wieder neu zu entdecken und die Gemeinschaft im Glauben an Jesus Christus auf dem je eigenen Lebensweg zu erfahren. Dabei stimmen wir uns als Nordkirche in unserem Handeln miteinander ab und sind so gemeinsam als eine Landeskirche unterwegs.“
Gleichwertigkeit von Wein und Traubensaft
Wichtige Änderungen in den Grundlinien kirchlichen Handelns betreffen unter anderem das Abendmahl: So findet die Gleichwertigkeit von Wein und Traubensaft klare Anerkennung. Damit wird eine Praxis aufgegriffen, die in vielen Gemeinden bereits gelebt wird, und die frühere Bevorzugung von Wein beendet. Wichtig – insbesondere für die Gemeinden im Sprengel Mecklenburg und Pommern – ist der Passus, dass für den Fall, dass eine Konfirmandin bzw. ein Konfirmand an einer Jugendweihe oder einer ähnlichen Feier teilnimmt, nur dann Bedenken gegen den Vollzug der Konfirmation bestehen, wenn ein Widerspruch zum christlichen Bekenntnis gegeben ist. Präzisierungen gibt es auch bei der Taufe: Hier wird das ökumenische Verständnis gestärkt; nicht-evangelische Paten können künftig stärker einbezogen werden. Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend: Die Nordkirche öffnet sich stärker für moderne Gottesdienstformate (z. B. Pop-up-Church), vielfältige Familienkonstellationen sowie mehr Flexibilität im Umgang mit Lebenswegen und Mitgliedschaftsfragen.
