Bericht zur Vorbereitung der Kirchenwahl 2016

Landessynode: „Mit Rückenwind zur Kirchengemeinderatswahl 2016“

© Nordkirche/gobasil

20. November 2015 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Das Amt für Öffentlichkeitdienst und der Gemeindedienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben heute (20. November) die 156 Synodalen der Landessynode über die Vorbereitungen der 2016 geplanten ersten gemeinsamen Kirchenwahl in der Nordkirche informiert.

Pastorin Ulrike Brand-Seiss vom Gemeindedienst und Pastor Jörn Möller vom Amt für Öffentlichkeitsdienst stellten dabei auch die Kampagne zur Kirchenwahl unter dem Motto „Mitstimmen“ vor, mit der Gemeindeglieder ermutigt werden sollen, sich für die Entwicklung ihrer Kirchengemeinden einzusetzen, indem sie sich an der Wahl beteiligen bzw. sich als Kandidaten für die Kirchengemeinderäte zur Verfügung stellen.

Vom 13. bis 27. November 2016 sind fast zwei Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder in mehr als 1.000 Gemeinden aufgerufen, ihre Kirchengemeinderäte zu wählen. Ein entsprechendes Kirchengesetz hatte die Landessynode im Februar 2015 beschlossen und damit das Wahlrecht der 2012 zur Nordkirche fusionierten Kirchen Nordelbiens, Mecklenburgs und Pommerns vereinheitlicht.

Jugendliche ab 14 Jahren erstmals in allen Gemeinden wahlberechtigt

Die Wahlbenachrichtigung wird in einem Brief mit einem einheitlichen Beilegeblatt an alle fast zwei Millionen Wahlberechtigten verschickt. Durch die Senkung des Wahlalters in der Nordkirche dürfen bei der Kirchengemeinderatswahl 2016 erstmals in allen Gemeinden der Nordkirche auch jugendliche Gemeindemitglieder mitwählen, die spätestens am 13. November 2016 das 14. Lebensjahr vollendet haben. An der Kirchenwahl der Nordkirche können fast zwei Millionen Wahlberechtigte teilnehmen. Gewählt werden die Kirchengemeinderäte, die Leitungen der mehr als 1.000 Kirchengemeinden.

Kirchenwahlen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland werden nach den Wahlvorgaben der Nordkirchenverfassung als allgemeine, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen durchgeführt. Alle sechs Jahre werden die Kirchengemeinderäte (KGR) in der Nordkirche neu gewählt. Im November 2016 steht diese Wahl erstmals in der 2012 gegründeten Nordkirche an. Um 2016 die Wahl gemeinsam für die gesamte Nordkirche durchführen zu können, sind viele bisherige Kirchengemeinderäte acht Jahre im Amt verblieben.

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