Landesbischöfin: „Gott hört den Ruf nach Recht und Gerechtigkeit“

Nordkirche besetzt Kirchengerichte neu

Sie begrüßten die neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den Kirchengerichten der Nordkirche und würdigten die scheidenden Mitglieder: Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt,(oben links), Präses Hillmann, Dr. Greve und Dr. Triebel
Sie begrüßten die neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den Kirchengerichten der Nordkirche und würdigten die scheidenden Mitglieder: Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt,(oben links), Präses Hillmann, Dr. Greve und Dr. Triebel © Nordkirche

11. Januar 2022 von Maren Warnecke, Annelie Haack

Schwerin/Kiel. Mit einer Andacht im digitalen Raum hat die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) heute (11. Januar 2022) die ausscheidenden Mitglieder der Kirchengerichte verabschiedet und ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern das Gelöbnis für ihren ehrenamtlichen Dienst in den kommenden sechs Jahren abgenommen. Die Amtszeit begann bereits am 1. Januar 2022.

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt dankte als Vorsitzende der Kirchenleitung den neuen Mitgliedern der Kirchengerichte für ihre Bereitschaft, diesen verantwortungsvollen Dienst zu übernehmen und würdigte die Verdienste der ausscheidenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern.

Sie unterstrich, dass die Mitglieder der Kirchengerichte ihr Amt „in Bindung an die Heilige Schrift und an das Bekenntnis der Kirche getreu dem in der Kirche geltenden Recht ausüben und nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person urteilen“.

In ihrer Ansprache sagte sie: „Gott hört den Ruf nach Recht und Gerechtigkeit. Und er schenkt uns die Kraft, für sie einzutreten. Nicht nachzulassen damit. Ohne Ansehen der Person. Nach bestem Wissen und Gewissen. Orientiert am Bekenntnis zu einem Gott, der Recht und Gerechtigkeit zu seiner Sache macht und sie ins Verhältnis setzt zu den Maximen von Liebe und Barmherzigkeit.

So geraten Recht und Gerechtigkeit nicht in Gefahr, zu abstrakten Größen zu werden, sondern rücken die jeweils konkrete Person, ihre Belange und ihre Situation in den Mittelpunkt. Und dabei kommen auch und gerade die in den Blick, die scheinbar keine Lobby haben.“

An die Bedeutung von Recht und Gerechtigkeit in der Geschichte Israels erinnerte Ulrike Hillmann, Präses der Landessynode, in ihrem Grußwort: „Recht (Mischpath) und Gerechtigkeit (Zedaka) sind im Alten Testament ein Paar. Es galt für die Einhaltung des Rechts zu sorgen. Darüber hinaus ging es aber auch um die Gerechtigkeit, um den gerechten Ausgleich, um die gerechte Verteilung dessen, was Gott den Menschen anvertraut hat. Kein Recht ohne Gerechtigkeit – keine Gerechtigkeit ohne Recht!

Liebe ehrenamtliche Richterinnen und Richter – Sie stehen in einer jahrtausendealten Tradition und großer Verantwortung: Mögen Sie sich dabei immer in der Liebe Gottes zu allen Menschen geborgen fühlen.“

Zu den insgesamt 27 neu und wiedergewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und ihren Stellvertretungen im Verfassungs- und Verwaltungsgericht zählen als Vorsitzende Richter Präsident Dr. Thomas Kuhl-Dominik (60, Hamburg, Kammer 1), und Martin Redeker (60, Greifswald, Kammer II). 

Dem Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten mit insgesamt 33 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und Stellvertretungen gehören als Vorsitzende Richter*innen an: Präsidentin Dagmar Raasch (65, Neumünster, Kammer 1), Dr. Claus Asbeck (38, Hamburg, Kammer 2), Björn Eckhardt (62, Rostock, Kammer 3 und 4), Oliver Tiemens (39, Elmshorn, Kammer 5), Claudius Hübbe (38, Hamburg, Kammer 6), Dr. Gregor Steidle (56, Lübeck, Kammer 7), sowie Marc-Patrick Homuth (53, Elmshorn, Kammer 8).

Die Kammern 1 bis 3 sind zuständig für den Bereich der verfassten Kirche, die Kammern 4 bis 8 für den Bereich der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Hintergrund Kirchengerichte

Die kirchliche Gerichtsbarkeit ist von staatlichen Gerichten getrennt und beschäftigt sich mit Rechtsstreitigkeiten, die ausschließlich Personen oder Institutionen innerhalb der Landeskirche betreffen. Sie besteht aus zwei Kirchengerichten: dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht und dem Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten. Die Disziplinargerichtsbarkeit wurde zum 1. Januar 2022 auf die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) übertragen.
Alle rechtskundigen Mitglieder wie auch die Präsidentin und der Präsident haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz und üben die Tätigkeit in der kirchlichen Gerichtsbarkeit nebenamtlich aus. Sie werden durch den Richterwahlausschuss für sechs Jahre gewählt und dürfen weder der Landessynode, der Kirchenleitung noch dem Kollegium des Landeskirchenamtes angehören.

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