Auftakt der 3. Tagung der III. Landessynode der Nordkirche

Neuwahl der Kirchenleitung und Änderung des Präventionsgesetzes im Mittelpunkt

Die Synode wählt eine neue Kirchenleitung und stimmt über mehrere Kirchengesetze ab.
Die Synode wählt eine neue Kirchenleitung und stimmt über mehrere Kirchengesetze ab.© Susanne Hübner, Nordkirche

19. November 2025 von Dieter Schulz

Zum Auftakt der 3. Tagung der III. Landessynode der Nordkirche wählen die Synodalen am 20. November in Travemünde eine neue Kirchenleitung. Zudem beraten sie in erster Lesung das Kirchengesetz zur Änderung des Präventionsgesetzes und setzen damit ein wichtiges Zeichen für konsequenten Schutz und Aufarbeitung.

Zum Auftakt der 3. Tagung der III. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) am Donnerstag (20. November 2025) im Maritim Strandhotel Travemünde wählen die Synodalen eine neue Kirchenleitung. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt wird zunächst die scheidenden Mitglieder der bisherigen Kirchenleitung verabschieden.

Tiefer Dank der Landesbischöfin für hohe Kompetenz und großes Engagement

„Die Mitglieder der Kirchenleitung haben in den vergangenen Jahren mit großem Verantwortungsbewusstsein und mit viel Zeit, Energie, Liebe, Kreativität und Verlässlichkeit dazu beigetragen, dass unsere Kirche ihren Weg in bewegten Zeiten klar und zugewandt gestalten konnte. Sie alle haben ihre hohe Kompetenz zudem jeweils in speziellen Themengebieten eingebracht und dabei mit hohem Engagement gearbeitet. Manche Situationen galt es im Team der Kirchenleitung neu zu bewältigen – ich denke hier insbesondere an unsere intensive Arbeit während der Corona-Pandemie. Ich möchte den heutigen Tag nutzen, um ihnen allen dafür meinen tiefen Dank und großen Respekt auszusprechen: Alle, die – als Mitglieder wie als stellvertretende Mitglieder – in den vergangenen Jahren mitgewirkt haben, haben unserer Kirche viel geschenkt. Wir waren dabei miteinander als Gemeinschaft unterwegs, die ihre Entscheidungen stets in großer Geschlossenheit getroffen und gemeinsam verantwortet hat. Für diesen gemeinsamen Weg und für alles, was jede und jeder Einzelne eingebracht und großzügig geteilt hat, bin ich von Herzen dankbar“, erklärt die Vorsitzende der Kirchenleitung, Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt.

Kirchenleitung wird aus der Mitte der Synode gewählt

Die Landessynode wählt 13 Mitglieder der Kirchenleitung aus ihrer Mitte. Mindestens neun werden aus dem Kreis der Ehrenamtlichen gewählt, mindestens je eines aus den Gruppen der Pastor:innen, Pröpst:innen und hauptamtlich Mitarbeitenden. Dabei muss mindestens ein gewähltes Mitglied der Kirchenleitung aus dem Kirchenkreis Pommern und mindestens zwei aus dem Kirchenkreis Mecklenburg stammen.

Engagement ist ein Hoffnungszeichen für die Zukunft

Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigt die Bereitschaft von Synodalen, für die Kirchenleitung zu kandidieren: „Ich freue mich sehr über die Bereitschaft so vieler Menschen, sich für die Wahl in die neue Kirchenleitung zur Verfügung zu stellen. Ihnen allen ist bewusst, welch große Verantwortung auf sie zukommt, welche hohen Erwartungen an sie gestellt werden und wie viel Zeit und Kompetenz diese Aufgabe verlangt. Es ist eine Aufgabe, die weit über organisatorische Entscheidungen hinausgeht. Ich bin aber sicher, dass auch diese Kirchenleitung sich in allem prägen und tragen lassen wird von dem Vertrauen darauf, dass es Jesus Christus ist, der als Herr der Kirche unseren Weg begleitet und letztlich leitet.“ Die Landesbischöfin betont, „dass Menschen bereit sind, sich als haupt- wie ehrenamtlich Mitarbeitende mit ihrer Erfahrung, ihren Begabungen und ihrem Glauben an dieser verantwortlichen Stelle einzubringen, stärkt die Nordkirche und ist ein Hoffnungszeichen für unsere Zukunft.“

Präses: Nordkirche hat sich früh ihrer Verantwortung gestellt

Einen zweiten Schwerpunkt des ersten Sitzungstages bilden nach Worten der Präses der Landessynode, Anja Fährmann, die Beratungen und die erste Lesung des Kirchengesetzes zur Änderung des Präventionsgesetzes und der entsprechenden Ausführungsverordnung. Hierbei geht es um die Überführung der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (Anerkennungsrichtlinie EKD) für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie in Nordkirchenrecht. „Die Nordkirche hat sich schon früh ihrer Verantwortung gestellt – nun haben wir die Möglichkeit, gemeinsam bundesweit einheitliche Regeln zu schaffen“, sagt die Präses der Landessynode, Anja Fährmann. „Für mich ist entscheidend, dass Betroffene künftig auf klare und verbindliche Verfahren vertrauen können. Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Verlässlichkeit zu gewährleisten und im Sinne der Betroffenen zu handeln. Diese Reform ist ein wichtiger Schritt, um Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen und Verantwortung sichtbar wahrzunehmen“, so die Präses.

Bundesweit verbindliche Standards

Sie dankte allen, die sich seit Gründung der Nordkirche an Pfingsten 2012 für Intervention, Prävention, Aufarbeitung und Anerkennung von sexualisierter Gewalt engagiert haben. Dem Gesetzgebungsverfahren liegt die im März 2025 verabschiedete Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zugrunde, die erstmals bundesweit verbindliche Standards für Anerkennungsleistungen an Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie festlegt.

Synodengottesdienst am Freitag

Am Freitag (21. November) berät die Synode unter anderem über die Richtlinien kirchlichen Handelns. Ebenfalls an diesem Tag befasst sich das Kirchenparlament mit der Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte unter dem Titel „Gemeinsame Vergangenheit – Geteilte Verantwortung“. Dieser Punkt wird – neben der Segnung der Mitglieder der neuen Kirchenleitung durch Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt – auch Thema des Synodengottesdienstes ab 17.30 Uhr in der St.-Lorenz-Kirche sein.

Hintergrund: Die Kirchenleitung der Nordkirche

Die Kirchenleitung leitet die Nordkirche im Rahmen des geltenden Rechts. Sie bereitet Entscheidungen der Landessynode vor und führt deren Beschlüsse aus. Sie berät über die grundlegende kirchliche Gesamtplanung, beruft Personen auf leitende Stellen im landeskirchlichen Dienst und wirkt bei der Wahl von Bischöfinnen, Bischöfen, Pröpstinnen und Pröpsten mit. Die Kirchenleitung führt außerdem die Aufsicht über das Landeskirchenamt.

13 der 17 Mitglieder der Kirchenleitung der Nordkirche werden von der Landessynode aus den Reihen der Synodalen gewählt. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und die Bischöfinnen und der Bischof im Sprengel gehören kraft ihres Amtes der Kirchenleitung an. Die Landesbischöfin hat den Vorsitz inne. Der Sitz der Kirchenleitung ist Schwerin.

 

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