Tagung der Landessynode in Lübeck-Travemünde

Nordkirche stärkt Klimaschutz und setzt sich ambitionierte Ziele bis 2035

Mit großer Mehrheit hat die Landessynode für ein neues Klimaschutzgesetz gestimmt. Das erste stammte aus dem Jahr 2015 und galt als Vorreiter für den Klimaschutz der evangelischen Kirche in Deutschland.
Mit großer Mehrheit hat die Landessynode für ein neues Klimaschutzgesetz gestimmt. Das erste stammte aus dem Jahr 2015 und galt als Vorreiter für den Klimaschutz der evangelischen Kirche in Deutschland.© Susanne Hübner

27. September 2025 von Dieter Schulz

Die Nordkirche bekräftigt ihr Ziel der Treibhausgasneutralität und beschließt eine Reduktion um 90 Prozent bis 2035. Mit gesicherter Finanzierung setzt die Synode ein starkes Zeichen: Klimaschutz ist kirchliche Verantwortung und Quelle von Hoffnung.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) bekräftigt ihr Ziel der Treibhausgasneutralität und setzt dabei auf eine langfristige, tragfähige Strategie. Nach mehrtägigen und intensiven Diskussionen beschloss die Landessynode der Nordkirche mit eindeutiger Mehrheit am Sonnabend (27. September 2025) auf ihrer Tagung in Lübeck-Travemünde das Erste Kirchengesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes (KlSchG).

Verlässliches Finanzierung in den kommenden Jahren beschlossen

Mit dem Gesetz folgt die Nordkirche der Klimaschutzrichtlinie der EKD und schreibt eine Reduktion der Treibhausgase um 90 Prozent bis 2035 fest, danach für die noch ausstehenden zehn Prozent jährlich eine weitere Minderung um jeweils ein Prozent. Referenzwert ist das Mittel der Werte der Jahre 2019 bis 2021. Zudem verlängerten die Synodalen die Regelung, dass mindestens 0,8 Prozent der Kirchensteuerzuweisungen in den Kirchenkreisen und auf der landeskirchlichen Ebene für Maßnahmen des Klimaschutzes zu verwenden sind, bis zum Ende des Haushaltsjahres 2040.

Ziel der Treibhausgasneutralität bekräftigt

„Die Nordkirche bekräftigt ihr sehr ambitioniertes Ziel der Treibhausgasneutralität und setzt dabei auf eine langfristige, tragfähige Strategie“, zeigte sich die Präses der Landessynode, Anja Fährmann, nach der Abstimmung zufrieden. „Die Synodalen haben außerordentlich verantwortungsbewusst und sehr intensiv über zwei Tage lang um ein hohes Ziel gerungen“, so die Präses. „Mit ihrer heutigen Entscheidung sendet die Landesynode ein wichtiges Signal für unser verstärktes kirchliches Engagement beim Klimaschutz.“ Ursprünglich war die erste Lesung des Gesetzes bereits für den ersten Sitzungstages am Donnerstag geplant, auf Grund der ausführlichen Diskussion wurde die Befassung am Freitag fortgeführt. Die zweite Lesung mit der entscheidenden Abstimmung erfolgte am heutigen Sonnabend (27. September 2025).

Verantwortung übernehmen und Hoffnung geben

„Ich bin sehr dankbar für die intensive Beratung und die klaren Entscheidungen dieser Synode. Besonders die Stimmen unserer jungen Synodalen haben uns vor Augen geführt, wie dringlich und wichtig entschlossenes Handeln ist und wir einen achtsamen Umgang mit Gottes der Schöpfung nicht aufschieben dürfen. Jetzt geht es darum, dass wir gemeinsam ins Tun kommen – in unseren Kirchengemeinden, in den Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene. So zeigen wir als Nordkirche zeigen, dass wir Verantwortung übernehmen und Hoffnung geben“, sagte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, die den Gesetzentwurf als Vorsitzende der Kirchenleitung eingebracht hatte. Die Leitende Geistliche hatte dabei betont, „der Zusammenhang zwischen Klimakrise, Frieden und Migration ist kein theoretischer – er ist existenziell. Wer ihn jetzt nicht verstehen will, wird ihn zukünftig erleben.“

Das Ersten Kirchengesetzes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes in Kürze: 

·       Verlängerung der Pflicht, mindestens 0,8 Prozent der Kirchensteuerzuweisungen für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden, bis zum Haushaltsjahr 2040 

·       Anpassung und Schärfung des Klimaziels: Bis 2040 soll die Nordkirche treibhausgasneutral werden. Als Zwischenziel soll die Emission bis 2035 der Treibhausgase um 90 Prozent reduziert werden.

·       Einführung von Mobilitätsmanagement (Erhebung von Reisedaten, klimaschonende Reiseregeln) als Teil der Klimaschutzverantwortung 

·       Aufnahme des Themas Landverpachtung als möglicher Hebel für Klimaschutzmaßnahmen, auch wenn Emissionen daraus aktuell nicht direkt in die nordkirchliche Klimabilanz eingehen 

·       Förderung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien in Bau, Sanierung, Beschaffung und Gebäudebetrieb 

·       Verankerung eines Klimabeirats als koordinierendes Gremium zwischen Kirchenkreisen, der Kirchenleitung und weiteren Akteuren 

·       Pflicht zur Fortschreibung des Klimaschutzplans in einem regelmäßigen Abstand (z. B. alle sechs Jahre) 

 

 

 

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