Nordkirche trauert um früheren langjährigen Präsidenten des Nordelbischen Kirchenamts in Kiel
19. Januar 2022
Schleswig/Kiel/Schwerin. Mit Trauer und Betroffenheit hat die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) die Nachricht vom Tode Prof. Dr. Klaus Blaschkes aufgenommen. Der frühere Präsident des Nordelbischen Kirchenamts in Kiel verstarb am 14. Januar im Alter von 84 Jahren in Kiel.
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigte den Verstorbenen und sagte: „Prof. Dr. Klaus Blaschke hat 18 Jahre lang bis zu seinem Ruhestand 2002 als Präsident des Kirchenamts die Entwicklung der Nordelbischen Kirche entscheidend mitgeprägt. Auf Grund seines reflektierten evangelischen Bekenntnisses, seiner hohen juristischen Kompetenz und politischen Weitblicks gab er in einer Zeit gesellschaftlicher Umbrüche wichtige Impulse für unsere Kirche. Ein besonderes Anliegen war ihm, Theologie und Jurisprudenz, biblischen Glauben und Gerechtigkeit zusammenzudenken. Ganz konkret drückte sich dies in seinem Engagement auch weit über seinen Ruhestand hinaus für die CAU in Kiel aus. Als Lehrbeauftragter der Theologischen Fakultät und Vorsitzender ihres Fördervereins S.T.O.A, als Honorarprofessor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie durch seine Unterstützung der Studierenden im „Kieler Kloster“ förderte er die wissenschaftliche Forschung in Kiel und prägte auf vielfältige Weise viele Jahrgänge von Theologinnen und Theologen. Seine kirchen-und staatskirchenrechtlichen Veröffentlichungen sind Standardwerke auf diesen Gebieten. Die Nordkirche blickt mit Dankbarkeit auf das Wirken von Klaus Blaschke. Mein herzliches Beileid und Mitgefühl gilt seiner Familie.“
Der 1937 geborene Blaschke studierte in den Jahren 1957 bis 1963 Jura. 1969 schrieb er seine Dissertation an der Christian-Albrecht-Universität (CAU) in Kiel, in der er sich bereits thematisch mit der Kirchenverfassung seiner damaligen Landeskirche auseinandersetzte. 1968 wechselte Blaschke nach einer kurzen beruflichen Phase in Hamburg in den kirchlichen Dienst als juristischer Mitarbeiter. 1970 erfolgte die Ernennung zum Kirchenbeamten auf Lebenszeit in der späteren Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Es folgte die Arbeit als Haushaltsdezernent im Kieler Landeskirchenamt. Ab 1984 war er bis zum Eintritt in den Ruhestand 2002 Präsident des Nordelbischen Kirchenamtes in Kiel. Auch in dieser Position verblieb der Haushalt weiter im Ressort Blaschkes.
Klaus Blaschke war neben seiner Arbeit im Landeskirchenamt als Honorarprofessor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU zu Kiel sowie im Ruhestand als Lehrbeauftragter für die „Einführung in das evangelische und katholische Kirchenrecht“ an der Bucerius Law School in Hamburg und tätig. Ehrenamtlich engagierte Blaschke sich als Kirchengemeinderatsvorsitzender in der Kirchengemeinde St. Nikolai in Kiel, war Mitglied in der Ethikkommission der CAU und setzte sich in mehreren Fördervereinen ein. Er veröffentlichte zahlreiche Abhandlungen und Kommentierungen zum Kirchenrecht und war außerdem ständiger Mitarbeiter für die Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Seinen ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleibt der Verstorbene als zugewandter und empathischer Vorgesetzter in Erinnerung, dessen Türen auch im wörtlichen Sinne stets offenstanden. Neuen Ideen aus der Mitarbeiterschaft stand er wertschätzend gegenüber und unterstützte ihr Engagement ausdrücklich.