Präventionskonzept, Klimaschutzgesetz, Gemeinde der Zukunft sowie Berichte von Landesbischöfin und Kirchenleitung im Fokus
25. September 2025
Die Landessynode der Nordkirche tagt vom 25. bis zum 27. September 2025 in Lübeck Travemünde. Auf der Agenda: Das Präventionskonzept der Synode, die Novelle des Klimaschutzgesetzes, Zukunftsthemen sowie Berichte von Landesbischöfin und Kirchenleitung.
Vom 25. bis 27. September 2025 tritt die III. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) im Maritim Hotel Lübeck-Travemünde zu ihrer 2. Tagung zusammen. Den Auftakt des ersten Sitzungstages bildet ein interner Workshop zum Schutzkonzept für die Synode selbst. Die Präses der Landessynode, Anja Fährmann, unterstreicht die Bedeutung des Themas: „Gleich zu Beginn der Tagung setzen wir ein Zeichen: Wir wollen als Synode eine Haltung des achtsamen Miteinanders stärken – und damit auch Verantwortung übernehmen. In der Auseinandersetzung mit Macht, Verantwortung und Beteiligung schaffen wir Räume, in denen Menschen sicher sein können – auch Schutzräume. Gerade in einer Zeit, in der intensiv über Gewaltprävention, Missbrauchsaufarbeitung und Diskriminierung gesprochen wird, ist es für uns selbstverständlich: Schutz, Prävention und Transparenz gehören zum Kern kirchlichen Handelns. Die Kirche muss verlässliche Strukturen und eine gelebte Kultur der Achtsamkeit bieten, in der Menschen ohne Angst teilhaben und Vertrauen wachsen kann.“ Die Gruppenarbeit findet nichtöffentlich statt, um einen vertraulichen Raum für persönliche Auseinandersetzung mit Macht, Verantwortung und Beteiligung zu ermöglichen. Das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ steht auch im Mittelpunkt des Synodengottesdienstes am Donnerstagabend (25. September, 18.30 Uhr) in der St. Lorenz-Kirche (Jahrmarktstraße 14, 23570 Lübeck) in dem die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche, Kirsten Fehrs, predigen wird.
Klimaschutzgesetz im Fokus
Ein Schwerpunkt der Beratungen am ersten Sitzungstag ist das Klimaschutzgesetz der Nordkirche, für das nun eine ersten Änderung vorliegt. Vor zehn Jahren war die Nordkirche bundesweit die erste Landeskirche, die ein eigenes Klimaschutzgesetz beschlossen hat. Die geplante Novelle knüpft an diese Pionierrolle an und stellt die Zielmarken neu, um aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und finanzielle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. „Die Klimakrise nimmt keine Rücksicht auf politische Konjunkturen. Ihre Folgen spüren wir längst auch in Norddeutschland: Überschwemmungen, Ernteausfälle, Schäden in Milliardenhöhe. Darum dürfen wir nicht müde werden. Wenn wir an unseren ambitionierten und realisierbaren Klimaschutzzielen festhalten, wollen wir ein Signal geben – gegen die Mutlosigkeit und Resignation, mit der viele die Klimaveränderungen mittlerweile hinnehmen“, betont Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, die als Vorsitzende der Kirchenleitung den Gesetzentwurf einbringen wird. Die Novelle soll die bisherigen Fortschritte der Nordkirche – etwa im Gebäudebereich und durch die Arbeit von Klimaschutzmanager:innen – verstetigen und dabei Klimaschutz mit Verlässlichkeit verbinden. Die zweite Lesung des Gesetzes ist für die Sitzung am Sonnabend geplant.
Wichtige Berichte und Zukunftsthemen
Weitere Schwerpunkte der Tagung sind die Berichte der Landesbischöfin, der Kirchenleitung sowie aus dem Sprengel Mecklenburg und Pommern, die Beratungen zum Zukunftsprozess, der Beschluss „Gemeinde in Zukunft gestalten“ sowie die Besetzung der beratenden Ausschüsse (Teilhabeausschuss, Klimaausschuss sowie Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung). Die Tagung wird ab Donnerstag, 25. September 2025, ab 10 Uhr im Livestream auf nordkirche.de übertragen.
Hintergrund: Die Landessynode der Nordkirche
Die Landessynode ist das Kirchenparlament und damit verfasstes Leitungsgremium der Nordkirche. Die Landeskirche wird durch die Landesbischöfin, die Kirchenleitung und Landessynode in gemeinsamer Verantwortung geleitet. Die Landessynode verkörpert die Einheit und Vielfalt der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise sowie der Dienste und Werke. Ihr gehören 156 stimmberechtigte Mitglieder an. Dazu kommen acht Delegierte mit Rede- und Antragsrecht. Insgesamt 122 Synodale werden durch die 13 Kirchenkreise gewählt. Darunter sind Ehrenamtliche, Pastor:innen sowie Mitarbeiter:innen. 34 Synodale kommen aus den Diensten und Werken der Nordkirche, den Theologischen Fakultäten der Universitäten Greifswald, Kiel, Rostock und Hamburg oder werden durch die Kirchenleitung berufen. Die Vertreter:innen der Nordschleswigschen Gemeinde in Dänemark sowie die Jugenddelegierten haben kein Stimmrecht.