Landessynode stimmt Hauptbereichsgesetz in erster Lesung zu

Profil schärfen, Zusammenarbeit stärken

Die Änderungen im Hauptbereichsgesetz der Nordkirche stellte Margrit Semmler, Mitglied der Ersten Kirchenleitung, dem Plenum vor
Die Änderungen im Hauptbereichsgesetz der Nordkirche stellte Margrit Semmler, Mitglied der Ersten Kirchenleitung, dem Plenum vor© Nordkirche, Maren Warnecke

29. September 2017 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Über die Ordnung der Dienste und Werke in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat heute (29. September) die Landessynode der Nordkirche in Lübeck-Travemünde beraten. In erster Lesung stimmten die 156 Synodalen mit großer Mehrheit dem Gesetz über die Hauptbereiche der kirchlichen Arbeit (Hauptbereichsgesetz) zu. Enthalten sind darin u.a. Auftrags- und Zielvereinbarungen für die Dienste und Werke. Notwendig geworden ist die einheitliche Regelung mit der Gründung der Nordkirche 2012. Sie löst das aktuell geltende Hauptbereichsgesetz der früheren Nordelbischen Kirche ab.

Mit den kirchlichen Diensten und Werken, Einrichtungen und Beauftragten begleitet und unterstützt die Nordkirche Menschen in besonderen Situationen und verschiedenen Lebensphasen mit vielfältigen Kompetenzen. Zugleich unterstützt sie damit die Arbeit der Gemeinden vor Ort und befasst sich mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und Fragestellungen. Die Dienste und Werke der Nordkirche sind gegliedert in die sieben Hauptbereiche Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik; Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog; Gottesdienst und Gemeinde; Mission und Ökumene; Frauen und Männer, Jugend und Alter; Medien sowie Diakonie.

Grundlage für die Gesetzesvorlage waren unter anderem Ergebnisse der Evaluation einer von der Ersten Kirchenleitung eingesetzten Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hauptbereiche und des Landeskirchenamtes.

Mehr Transparenz und Struktur geschaffen

Das Hauptbereichsgesetz schreibt unter anderem das Verfahren der „Zielorientierten Planung“ fest, mit dem Landessynode, Kirchenleitung und Landeskirchenamt beeinflussen können, welche Themen und Ziele in den Hauptbereichen bearbeitet werden und was Kirche unter den jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen mit Hilfe der Dienste und Werke leisten kann und soll.

Zudem wird die Zusammenarbeit der landeskirchlichen Hauptbereiche mit den Diensten und Werken der Kirchenkreise als verbindliche Aufgabe festgelegt. Für die bisherigen Hauptbereichsleiterinnen und -leiter wird als neue Bezeichnung „Leitende Pastorin des Hauptbereichs“ bzw. „Leitender Pastor des Hauptbereichs“ festgelegt, um die damit verbundene geistliche Aufgabe zu betonen, „die nur von einer Pastorin oder einem Pastor wahrgenommen werden kann“, so die amtliche Begründung.

Margrit Semmler, Mitglied der Ersten Kirchenleitung der Nordkirche, brachte den Gesetzentwurf in die Landessynode ein. „Das Hauptbereichsgesetz ist klarer geworden, da es stärker die besonderen Merkmale jedes einzelnen Hauptbereichs berücksichtigt und parallel die Aufgaben in Hauptbereichen, Kuratorien und im Landeskirchenamt deutlicher voneinander abgrenzt. Das ist wichtig, um für die Zukunft das Zusammenspiel aller Beteiligten stärken zu können.“

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