Bischof Magaard: „Perspektive, um Vertrauen wieder herzustellen und Neuanfang zu gestalten“

Propst erklärt seinen Rücktritt

Propst Thomas Bergemann
Propst Thomas Bergemann© Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf

18. Februar 2022 von Antje Wendt

Schleswig/Elmshorn. Dr. Thomas Bergemann, Propst im Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf, hat am gestrigen Abend vor dem Kirchenkreisrat des Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf (Sprengel Schleswig und Holstein) den Verzicht auf sein pröpstliches Amt erklärt. In seinen weiteren Ausführungen betont Bergemann sein Anliegen, weiteren Schaden von der Kirche und dem Kirchenkreis abwenden zu wollen. Er reagiere darauf, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Kirchenkreisrat von beiden Seiten nicht mehr gegeben sei.

Zunächst werde er, so der Propst, nach Übergabe der Amtsgeschäfte einen dreimonatigen Sonderurlaub, der Pastoren durch das Pfarrdienstrecht ermöglicht werden kann, antreten. „In dieser Zeit kann ich mich mit ganzer Kraft der Aufklärung aller Umstände widmen, die Gegenstand der Untersuchung sind, und mich gleichzeitig beruflich neu orientieren“, erklärte Bergemann. Nach dem Ende des Sonderurlaubs werde er seine pröpstlichen Amtsgeschäfte nicht wieder aufnehmen. Seine Vertretung übernimmt Propst Thielko Stadtland.

Nachdem sich herausgestellt hatte, dass Propst Dr. Bergemann ihm obliegende Amtspflichten als Kirchenkreisrats-Vorsitzender nicht mit der gebotenen Sorgfalt erledigt haben könnte, erfolgen zurzeit externe Prüfungen, unter anderen durch das Landeskirchenamt. Das Ergebnis der Prüfungen liegt noch nicht vor. Es gilt die Unschuldsvermutung während des laufenden Verfahrens.

Als Vorgesetzter hatte Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) bereits frühzeitig mit Gesprächen das Geschehen in Rantzau-Münsterdorf begleitet. „Dass Propst Dr. Bergemann seinen Verzicht auf das pröpstliche Amt erklärt hat, nehme ich mit großem Respekt zur Kenntnis. Für mich ist dies ein Zeichen seines Verantwortungsbewusstseins im pröpstlichen Amt gegenüber seinem Kirchenkreis und der Öffentlichkeit“, erklärt der Bischof. Dazu gehöre auch, dass Bergemann selbstverständlich an der weiteren Klärung von Vorwürfen durch das Landeskirchenamt mitwirken werde. „Mit dem Verzicht auf das pröpstliche Amt und seiner Absicht, den Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf zu verlassen, eröffnet Propst Dr. Bergemann dem Kirchenkreis eine Perspektive, um Vertrauen wieder herzustellen und einen Neuanfang zu gestalten“, so Bischof Magaard.

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