Wahlen, Berichte und Gesetzesänderungen:

Rückblick auf den ersten Beratungstag der Landessynode

3. Tagung der II. Landessynode in Lübeck-Travemünde: In der St.-Lorenz-Kirche entpflichtete Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt am 19. September die Erste Kirchenleitung der Nordkirche. Foto: John Garve / Nordkirche
3. Tagung der II. Landessynode in Lübeck-Travemünde: In der St.-Lorenz-Kirche entpflichtete Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt am 19. September die Erste Kirchenleitung der Nordkirche. Foto: John Garve / Nordkirche

19. September 2019 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Mit einem Abend der Begegnung klang der erste Beratungstag der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) heute (19. September) aus. Zuvor hatten sich die Synodalen zu einer Andacht in der Travemünder St.-Lorenz-Kirche versammelt, um die 2013 gewählte Erste Kirchenleitung der Nordkirche zu verabschieden.

Präses Ulrike Hillmann und Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigten den Dienst der Mitglieder der Ersten Kirchenleitung. In ihrer Entpflichtungsansprache erinnerte die Landesbischöfin daran, „dass all das, was es zu entscheiden und zu bearbeiten gab, zum Segen werden sollte für unsere Kirche, für die, die zu ihr gehören und ihr verbunden sind, für die, die in ihr mitarbeiten, für die, die auf uns setzen als Bündnispartner für Mitmenschlichkeit, Barmherzigkeit und Nächstenliebe“. Kühnbaum-Schmidt fügte hinzu: „Wie wunderbar, dass Sie dazu viele förderliche Entscheidungen treffen konnten. Entscheidungen, die die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat unterstützen, bereichern, weiter treiben.“

Am Vormittag hatten die Synodalen eine neue Kirchenleitung gewählt. Ihr gehören insgesamt 17 Mitglieder an, von denen 13 aus der Mitte der Landessynode zu wählen waren, davon mindestens neun ehrenamtliche Mitglieder. Mindestens zwei der Mitglieder waren aus dem Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg und mindestens ein Mitglied war aus dem Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis zu wählen. Darüber hinaus gehören der Kirchenleitung aufgrund ihres Amtes die Bischöfinnen und Bischöfe der Nordkirche an. Vorsitzende der Kirchenleitung ist die Landesbischöfin. (Pressemitteilung mit den Namen der Kirchenleitungsmitglieder)

Außerdem wählten die Synodalen die Mitglieder der Theologischen Kammer der Nordkirche und den Wahlvorbereitungsausschuss der Landessynode, dem die Vorbereitung von Wahlen in bischöfliche Ämter obliegt.

Im Verlauf ihrer Beratungen haben die Synodalen neben dem Bericht des Datenschutzbeauftragten auch den Klimaschutzbericht 2017 entgegengenommen. Mit der Nordkirche hatte 2015 die erste evangelische Landeskirche ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Es schafft die Rahmenbedingungen, damit die Nordkirche ihr klimapolitisches Ziel erreicht und spätestens im Jahr 2050 CO2-neutral sein wird.

In erster Lesung berieten die Synodalen Vorlagen zu Gesetzesänderungen. So sollen die Möglichkeiten bei der Namensgebung von Kirchengemeinden erweitert werden. Die bislang als Ausnahme im pommerschen Kirchenkreis geltende stärkere Partizipation von Kirchengemeinden an den Erträgnissen aus der Weiterentwicklung von Pfarrvermögen, zum Beispiel durch die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, bleibt bis 2021 in Kraft. Bis dahin soll eine grundsätzliche Regelung für die gesamte Nordkirche erarbeitet werden.

Die Landessynode beschloss, die Trägerschaft an dem rechtlich unselbständigen Werk „Konvent an der Klosterkirche Bad Doberan“ von der Landeskirche an den Kirchenkreis Mecklenburg zu übertragen. Die Trägerschaft an dem rechtlich unselbständigen Werk „Friedrich-Wilhelm-Krummacher-Haus, Haus der Stille der Pommerschen Evangelischen Kirche in Weitenhagen“ wird von der Landeskirche an den pommerschen Kirchenkreis übertragen.

Im Mittelpunkt der Beratungen der Landessynode am Freitag (20. September) wird das Thema „Familienformen, Beziehungsweisen: Vielfalt sehen und fördern – Menschen stärken“ stehen. Einen synodalen Thementag dazu hatte bereits die I. Landessynode mit der von ihr 2016 verabschiedeten Neuordnung der Segnung von Menschen in eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beschlossen. Dazu werden die Mitglieder der II. Landessynode ausführlich beraten. Unter anderem sind Beiträge von Lebensexpertinnen und -experten und eine inhaltliche Arbeitsphase der Synodalen in Gruppen geplant. Zudem liegen den Synodalen mehrere Beschlussvorlagen zum Thema vor. Zum Abschluss des Thementages werden sich am Abend Synodale und Gäste zum Open-Air-Gottesdienst im Brügmanngarten versammeln. Die Predigt hält Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt.

Am Samstag (21. September) wird unter anderem der Bericht von Bischöfin Kirsten Fehrs aus dem Sprengel Hamburg und Lübeck erwartet. Außerdem wählen die Synodalen die Mitglieder des Ausschusses „Junge Menschen im Blick“.

Livestream:

Auf www.nordkirche.de wird die Synodentagung in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal Schleswig-Holstein im Livestream übertragen.

Tagesordnung, Verlaufsplan und Unterlagen zur Synodentagung:

www.nordkirche.de/portal-der-landessynode

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