Verfahren zum Beschluss des pommerschen Bischofswahlkollegiums beendet
24. Juni 2016
Kiel/Hannover. Das Kirchengerichtsverfahren zum Beschluss des Bischofswahlkollegiums der ehemaligen Pommerschen Evangelischen Kirche über die Verlängerung des Berufungszeitraums von Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit ist endgültig beendet. Das teilte das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) mit.
Der 1. Senat des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands hat die Revision zweier Kläger aus Vorpommern gegen das Urteil des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Nordkirche vom 15. August 2013 und auch die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil für unzulässig erklärt.
„Das Gericht merkt in seinem Urteil auch an, dass seiner Auffassung nach der von den Klägern infrage gestellte Beschluss des Bischofswahlkollegiums als rechtmäßig erscheint. Es ist zu hoffen, dass auch diese Einschätzung zu einer Befriedung der Situation beiträgt“, so Oberkirchenrat Dr. Winfried Eberstein, Leiter des Rechtsdezernates des Landeskirchenamtes der Nordkirche.
Die Berufung des 2001 gewählten Bischofs war ursprünglich auf 12 Jahre befristet worden. Zur Angleichung an die Situation in den damaligen Landeskirchen Nordelbiens und Mecklenburgs hatte das pommersche Bischofswahlkollegium im Dezember 2011 beschlossen, den Berufungszeitraum über 2013 hinaus, bis zum Ende der Amtsperiode der Ersten Kirchenleitung der Nordkirche, zu verlängern. Die pommersche Landessynode hatte den Beschluss Anfang Januar 2012 mit Zweidrittelmehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Nordkirche war Pfingsten 2012 als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen Nordelbiens, Mecklenburgs und Pommerns gegründet worden. Dr. Hans-Jürgen Abromeit ist Greifswalder Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche.