Wahl zur Landesbischöfin / zum Landesbischof der Nordkirche:

Wahlvorbereitungsausschuss schlägt Bischof Gerhard Ulrich vor

Bischof Gerhard Ulrich
Bischof Gerhard Ulrich© Nordkirche

30. November 2012 von

Kiel/Hamburg. Im Februar 2013 wird die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) eine Landesbischöfin oder einen Landesbischof wählen.

Der Präses der Nordkirchensynode, Dr. Andreas Tietze, hat die insgesamt 156 gesetzlichen Mitglieder jetzt schriftlich über den Vorschlag des für die Nominierung zuständigen Wahlvorbereitungsausschusses informiert. Das 28-köpfige Gremium schlägt Bischof Gerhard Ulrich, derzeit Vorsitzender der Vorläufigen Kirchenleitung, für das Amt des Landesbischofs vor. Bischof Ulrich hat bereits seine Bereitschaft zur Kandidatur erklärt.

Die Wahl einer Landesbischöfin/eines Landesbischofs ist laut Einführungsgesetz zur Verfassung der Nordkirche (Paragraf 34, Absatz 1) für die zweite Synodentagung vorgesehen. Als Wahltermin wurde Donnerstag, 21. Februar 2013, festgelegt. Die Synode wird im Maritim-Hotel in Travemünde tagen. Das Wahlverfahren regelt das so genannte Bischofswahlgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

„Mit Gerhard Ulrich schlägt der Wahlvorbereitungsausschuss der Landessynode den umsichtigen Steuermann durch das bisweilen unruhige Gewässer der entstehenden Nordkirche als deren ersten Landesbischof vor. Mit ihm wird die Stimme der Nordkirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Lutherischen Kirche Deutschlands geistliches und kirchenpolitisches Gewicht erhalten“, so Hans-Peter Strenge. Strenge ist Vorsitzender des Wahlvorbereitungsausschusses der neuen Landeskirche. Er wird den Wahlvorschlag auch auf der Wahlsynode begründen.

Gerhard Ulrich ist Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein und Vorsitzender der Vorläufigen Kirchenleitung. Er ist zudem Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Bischof Ulrich wurde am 9. März 1951 in Hamburg geboren, ist verheiratet und hat vier erwachsene Söhne.

Nach Paragraf 5, Absatz 3 des Bischofswahlgesetzes können weitere Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden, wenn sie von einem Viertel der gesetzlichen Mitglieder der Landessynode unterstützt werden und zur Annahme der Wahl bereit sind. Ein solcher Vorschlag muss spätestens fünf Wochen vor der Wahlsitzung beim Präses der Landessynode eingehen. Das Bischofswahlgesetz sieht Vorstellungs- gottesdienste vor. Bischof Ulrich wird am Sonntag, 27. Januar 2013, ab 14 Uhr in der Thomaskapelle des Schweriner Doms predigen und sich am Donnerstag, 31. Januar 2013, ab 19 Uhr im Wichern-Forum des Rauhen Hauses in Hamburg vorstellen. Bei einem weiteren Wahlvorschlag aus der Mitte der Synode würde sich der oder die Nominierte in einem Gottesdienst am 20. Januar 2013, ab 14 Uhr, und mit einem Vortrag am 25. Januar 2013 den Synodalen präsentieren.

Für die Wahl am 21. Februar 2013 gilt Paragraf 7 des Bischofswahlgesetzes, in dem es heißt: 

„Gewählt ist, wer

1. bei einem Wahlvorschlag mit einem Namen die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder der Landessynode,

2. bei einem Wahlvorschlag mit mehreren Namen die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Landessynode

auf sich vereinigt.“  

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