12. Tagung der Landessynode 19.-21.11.2015 in Lübeck-Travemünde:

Landessynode vereinheitlicht kirchliches Versorgungsrecht

19. November 2015 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben heute (19. November) auf ihrer Tagung in erster Lesung ein Gesetz zur Vereinheitlichung des kirchlichen Versorgungsrechts für Pastorinnen und Pastoren bzw. Kirchenbeamte im Ruhestand beschlossen.

Lübeck-Travemünde. Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben heute (19. November) auf ihrer Tagung in erster Lesung ein Gesetz zur Vereinheitlichung des kirchlichen Versorgungsrechts für Pastorinnen und Pastoren bzw. Kirchenbeamte im Ruhestand beschlossen.

Henrike Regenstein, Mitglied der Ersten Kirchenleitung der Nordkirche, brachte die Vorlage für das „Kirchengesetz über die Versorgung der Pastorinnen, Pastoren, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ ein und erläuterte: „In der Nordkirche gibt es derzeit rund 2.200 Versorgungsempfänger. Von den über 1.700 Pastorinnen und Pastoren im aktiven Dienst treten in den nächsten zehn Jahren rund 670 in den Ruhestand ein.“ Diese Personengruppe habe einen berechtigten Anspruch auf eine einheitliche Versorgung.“ Nach der Fusion zur Nordkirche Pfingsten 2012 galten zunächst die entsprechenden Regelungen der früheren evangelischen Landeskirchen Mecklenburgs, Nordelbiens und Pommerns weiter. Ab 1. Januar 2016 sollen sie zusammengeführt werden.

Henrike Regenstein: „Einheitliches, zeitgemäßes Versorgungsgesetz“

„Nun wird der Landessynode mit diesem Kirchengesetzentwurf ein einheitliches zeitgemäßes, methodisch und systematisch ausgewogenes Versorgungsgesetz vorgelegt“, so Henrike Regenstein bei der Einbringung. Grundlage für das Gesetz ist das staatliche Beamtenversorgungsgesetz des Bundes, womit nicht festgelegt ist, dass die Versorgungsbezüge und deren Bezugsgrößen den Tabellen des Bundes entsprechen müssen. Darüber entscheidet jeweils die Landessynode.

Mit ihrer Entscheidung haben die Mitglieder der Landessynode das Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nicht übernommen. Dieses hätte zu „einer unübersichtlichen Fülle von weiter zu beachtenden Rechtsvorschriften“ geführt, heißt es in der Begründung der Ersten Kirchenleitung zur Einbringung. Die Nordkirche befinde sich mit der Rechtsangleichung nach der Fusion ohnehin „quasi auf einer vierspurigen Autobahn“.

Beteiligt waren an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes neben dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Dienst- und Arbeitsrecht der Landessynode auch die Vertretung der Pastorinnen und Pastoren, die Kirchenbeamtenvertretung, die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit, die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sowie die Evangelische Ruhegehaltskasse in Darmstadt.

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