Religionsgemeinschaften in Schleswig-Holstein rufen zur Wahlbeteiligung auf
28. April 2017
Schleswig-Holstein. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), das Erzbistum Hamburg, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein K.d.ö.R. sowie die SCHURA-Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. rufen gemeinsam zur Beteiligung an der bevorstehenden Landtagswahl am 7. Mai in Schleswig-Holstein auf. „In Verantwortung für unsere Gesellschaft“ heißt ein Leitwort zur Wahl, das heute (28. April) veröffentlicht worden ist.
Darin fordern Bischof Gothart Magaard, Erzbischof Stefan Heße, Walter Blender und Fatih Mutlu die Menschen zudem auf, die Parteiprogramme zu lesen, zu prüfen und zu hinterfragen. Außerdem ermutigen sie, sich in den politischen Diskurs einzubringen: „Diskutieren Sie mit und streiten Sie mit. Das macht Demokratie aus.“
Das Zusammenleben in Schleswig-Holstein basiere auf den demokratischen Traditionen, die sich nach dem Ende des Nationalsozialismus seit 1945 gebildet und weiterentwickelt haben. Die Unterzeichner fordern die Wählerinnen und Wähler auf, diese Werte zu achten und die Programme der Parteien darauf zu prüfen. Von besonderer Bedeutung seien in diesem Zusammenhang die Achtung der Menschenwürde, die Gestaltung einer pluralistischen Gesellschaft sowie die Sicherung eines gerechten Friedens in einem geeinten Europa. „Die Unterstützung und die Stärkung dieser Formen demokratischer Lebenskultur, die ihren Ausdruck im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins finden, sehen wir als unterzeichnende Religionsgemeinschaften als einen wichtigen Aspekt unseres Wirkens an.“
Das Leitwort im Wortlaut:
„In Verantwortung für unsere Gesellschaft“
Leitwort der Religionsgemeinschaften zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 7. Mai 2017
Als Christen, Juden und Muslime in Schleswig-Holstein verbindet uns der Glaube an Gott und eine große Sympathie für unser Land. Hier leben annähernd 1,6 Millionen Mitglieder religiöser Gemeinschaften in Frieden, Freiheit und gegenseitiger Achtung zusammen. Nährboden und fester Grund für das gute Zusammenleben aller Menschen in Schleswig-Holstein ist eine starke demokratische Werteordnung. Sie bildet die Voraussetzung für ein friedliches Miteinander in allen Teilen der Gesellschaft.
1
Demokratie lebt davon, dass diejenigen, die unsere Interessen vertreten, eine breite Basis haben, in der sich der Wille von uns als Bürgerinnen und Bürger abbildet.
Deshalb: Gehen Sie am 7. Mai 2017 zur Wahl.
Nur eine hohe Wahlbeteiligung ist der Garant dafür, dass die von der Mehrheit der Menschen gewollten Parteien im Parlament vertreten sind und Verantwortung tragen.
2
Unsere Demokratie lebt davon, dass Menschen sich engagieren und Verantwortung übernehmen indem sie zum Beispiel tatkräftig ihr soziales Umfeld in der Nachbarschaft, in den Städten und Gemeinden mitgestalten und sich in den politischen Diskurs einbringen.
Deshalb: Bringen Sie sich ein, diskutieren Sie mit und streiten Sie mit. Das macht Demokratie aus.
Nur durch Engagement möglichst Vieler kann das Lebensumfeld, das wir als Mitglieder unserer Religionsgemeinschaften und als Demokraten anstreben, geschaffen und bewahrt werden.
3
Das Zusammenleben in Schleswig-Holstein – auch zwischen den Religionsgemeinschaften – basiert auf den demokratischen Werten, die sich in Deutschland nach 1945 gebildet und weiterentwickelt haben. Hinter diese Werte kann es nach Meinung der Unterzeichner kein „Zurück“ geben.
Deshalb: Achten Sie diese Werte und prüfen Sie vor diesem Hintergrund die Programme der Parteien.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Achtung der Menschenwürde, die Gestaltung einer pluralistischen Gesellschaft, in der Vielfalt und Teilhabe einen Platz haben und als Chance begriffen werden, sowie die Sicherung eines gerechten Friedens in einem geeinten Europa.
Die Unterstützung und die Stärkung dieser Formen demokratischer Lebenskultur, die ihren Ausdruck im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (besonders in den Artikeln 1 - 20) und in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins finden, sehen wir als unterzeichnende Religionsgemeinschaften als einen wichtigen Aspekt unseres Wirkens an.
Religionsausübung geschieht nicht in einer „Parallelgesellschaft“. Zwar erfordert der Glaube eine individuelle Entscheidung, er ist aber keine reine Privatangelegenheit.
In den kommenden Wochen schließen wir besonders die politisch Verantwortlichen in unser Gebet ein.
Kiel, im April 2017
Bischof Gothart Magaard
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Erzbischof Dr. Stefan Heße
Erzbistum Hamburg
Walter Blender
Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein K.d.ö.R.
Fatih Mutlu