Vollversammlung der [EJH]
Sa, 7. Februar 2026 11:00
- 15:00
Uhr
BASCH Barmbek |
Woltorfer Str. 30 | 22081 Hamburg
| Leitung: | [EJH]-Vorstand |
| Veranstalter: | Ev. Jugendpfarramt Hamburg-West/Südholstein (Jupfa) |
| Mitveranstalter: |
Ev. Jugendpfarramt Hamburg-West/Südholstein (Jupfa)
Evangelische Jugend Hamburg (EJH) |
Diese Themen erwarten euch:
Best Practice und Austausch: Wie läuft es bei euch mit den Jugendvertretungen?
Nachwahl für den Vorstand
”Neuer Wehrdienst”: Infos und gemeinsame Stellungnahme zur Wehrpflicht und Pflichtdiensten
Das Positionspapier, das bei der VV diskutiert und abgestimmt werden soll, findet ihr hier
Wahl der in die Nordkirchen Kinder- und Jugendvertretung delegierten Personen aus dem Kirchenkreis Hamburg-Ost
...und das, worüber ihr sprechen möchtet.
Was ist die Vollversammlung (VV) der [EJH] und was passiert da?
Ein wichtiges Treffen, das 1x im Jahr stattfindet, damit alle im Verband mitbestimmen und mitgestalten können. So erfahren wir, welche Themen und Veranstaltungen euch gerade am Herzen liegen, wo euch der Schuh drückt und wofür wir uns einsetzen sollen. Außerdem berichtet der Vorstand bei der VV von seiner Arbeit im zurückliegenden Jahr und es gibt ganz viel Gelegenheit, Jugendliche aus anderen Gemeinden kennenzulernen und sich untereinander auszutauschen.
Wer kann zur VV kommen?
Alle sind eingeladen! Für jede Hamburger Kirchengemeinde kann eine Person unter 27 Jahren als Delegierte*r kommen. Das bedeutet, dass diese Person abstimmen und wählen kann. Tauscht euch am besten vorher in euren Gruppen aus, wer die Stimme für eure Gemeinde übernimmt. Ihr könnt aber gerne auch als Gäste ohne Stimmrecht dabei sein. Wir freuen uns auf euch!
Stimmberechtigt in der VV sind laut Satzung:
Die anwesenden Vertreter*innen der Gemeinden oder Regionen mit jeweils einer Stimme pro Gemeinde oder Region. Vertreter*innen können alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 27 Jahren sein. Das formale Vorhandensein einer Jugendvertretung ist keine Voraussetzung um mitzuwählen.
Die anwesenden Vertreter*innen der beiden Kirchenkreise (Hamburg-West / Südholstein, Hamburg-Ost) mit je drei Stimmen.
Der / die Vertreter*in des Jugendausschusses der Nordkirche mit einer Stimme.
[EJH]-Vorstandsmitglieder und der*die Bildungsreferent*in der [EJH] sowie die Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit auf Kirchenkreisebene und die*der Vertreter*in der Jungen Nordkirche nehmen mit beratender Stimme teil.