Impuls der Landesbischöfin beim Reformationsempfang der Nordkirche

25 Jahre Güstrower Vertrag – „Gleichermaßen Distanz und Kooperation“

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt© Marcelo Hernandez, Nordkirche

31. Oktober 2019 von Stefan Döbler

Greifswald/Schwerin. In einem Impuls zum Reformationstag hat Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt heute (31. Oktober) in Greifswald den vor 25 Jahren geschlossenen Güstrower Vertrag gewürdigt. In dem Vertrag sind die Beziehungen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der evangelischen Kirche geregelt.

In ihrem Impuls beim Reformationsempfang der Nordkirche im Anschluss an die Amtseinführung von Bischof Tilman Jeremias betonte die Landesbischöfin: „Die lebendig gelebten Bestimmungen des Güstrower Vertrages tragen in kongenialer Weise zum gegenseitigen Verstehen, zum gemeinsamen Wahrnehmen von Verantwortung und auch zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei. In eben jenem Wechselschritt von ‚gleichermaßen Distanz und Kooperation‘, wie er im Güstrower Vertrag so treffend formuliert ist.“

Am 20. Januar 1994 hatten Mecklenburg-Vorpommern und die damalige Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs sowie die Pommersche Evangelische Kirche einen Vertrag geschlossen. Bis heute sind darin die Beziehungen zwischen dem Land und – seit ihrer Gründung – auch der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) rechtlich geordnet. 2012 hatten sich die Landeskirchen Mecklenburgs und Pommerns mit der Nordelbischen Kirche zur Nordkirche vereinigt. Kühnbaum-Schmidt erinnerte an das „Modell der freundschaftlichen Trennung von Staat und Religion“ und betonte sowohl die weltanschauliche Neutralität des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates als auch die Religionsfreiheit seiner Bürgerinnen und Bürger. Diese gebe Religionsgemeinschaften, auch den Kirchen, Raum zur Entfaltung, „auch dazu, sich aus religiöser Motivation heraus in öffentliche und politische Angelegenheiten einzumischen“.

Aktuelle Beispiele dafür seien das Eintreten der Kirche für Nächstenliebe und gegen Rassismus und Antisemitismus ebenso wie derzeit im Land diskutierte Fragen der Bestattungskultur. Diese müsse Bedürfnissen von Trauernden gerecht werden, „aber ebenso dem Umstand, dass lebenden wie gestorbenen Menschen eine Würde zukommt, die es zu achten und zu respektieren gilt“, so die Landesbischöfin. „Menschliche Würde aber bedeutet, sowohl der absoluten Verfügungsgewalt anderer entzogen zu sein als auch – eben um der Menschlichkeit willen – nicht zu einem Gegenstand gemacht werden zu können oder wie ein solcher behandelt zu werden. Die Verwandlung der sterblichen Überreste eines Menschen in einen Gegenstand – etwa ein Schmuckstück – würde diesen beiden Kennzeichen von menschlicher Würde, die Lebenden wie Gestorbenen zukommt, entgegenstehen und findet deshalb unseren Widerspruch.“ Zur Ruhe der Toten gehöre es auch, dass der Tod eine Grenze setzt, die menschlichen Ansprüchen aneinander ein Ende bereitet: „Die Toten gehören nicht mehr uns und unseren Wünschen, sondern sie gehören allein in den Bereich der alles umfangenden Liebe Gottes.“

Die Landesbischöfin erinnerte auch an die im deutschen Religionsverfassungsrecht bestehenden „res mixtae“, Staat und Kirche gemeinsam betreffende und von beiden gemeinsam zu regelnde Angelegenheiten. Dazu zählen unter anderem auch die theologischen Fakultäten an den Universitäten. Der Staat habe ein Interesse daran, die wissenschaftliche Theologie in die Hochschulen einzugliedern, „um ihre Erkenntnisse so in den allgemeinen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs einzubinden“, so die Landesbischöfin. „Daraus ergeben sich (Mit-)Bestimmungsrechte der Religionsgemeinschaften an den theologischen Fakultäten.“ Die Theologie sei eine konfessionsgebundene Wissenschaft; das erfordere Einflussmöglichkeiten der Kirchen nicht nur auf inhaltliche Aspekte, sondern „auch bereits bei der Auswahl des wissenschaftlichen Personals“.

Angesichts der Sehnsucht vieler Menschen nach Zusammenhalt und Zusammengehörigkeit in einer pluralen, ausdifferenzierten Gesellschaft erinnerte die Landesbischöfin an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren und das bevorstehende 30. Jahr der Deutschen Einheit. Es sei bemerkenswert, dass aus diesem Anlass an verschiedenen Orten eine Diskussion zu Artikel 146 des Grundgesetzes angestoßen werde: „Weil wir am diesjährigen Reformationstag auch vor Augen haben, ja, vor Augen haben müssen, was uns heute über die Grenzen von Konfessionen, Religionen, Weltanschauungen, sozialen und kulturellen Unterschieden hinweg eint, weil die Frage nach gesellschaftlichem Zusammenhalt, nach einem respektvollen Miteinander, nach dem, was uns miteinander verbindet, immer drängender wird, deshalb halte ich es für nachdenkenswert, ob und wie ein öffentlicher Diskussionsprozess zu einer Verfassung, ‚die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung‘ zu beschließen wäre, auch zu einer neuen und vertieften Form von gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen könnte.“ Ein solcher Diskussionsprozess könnte „im besten Falle auch das Gefühl vieler Menschen stärken, gesehen, wahrgenommen und wertgeschätzt und damit: anerkannt zu werden“.

Die Landesbischöfin verwies dabei auch auf die intensiv und auf Augenhöhe geführten Diskussionen und Verständigungsprozesse vor der Gründung der Nordkirche zur gemeinsam neu erarbeiteten Kirchenverfassung. Diese hätten „zu Verständigung, neu gewonnener Gemeinsamkeit und zu Zusammenhalt über sehr unterschiedliche Verhältnisse hinweg“ beigetragen.

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