9. November 2013 - Plau am See

9. November 2013 - Bericht des Bischofs im Sprengel Mecklenburg und Pommern auf der 4. Tagung der I. Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg

09. November 2013 von Andreas von Maltzahn

Herr Präses!

Hohe Synode!

 

Es ist guter Brauch, dass Bischöfe ihren Synoden berichten. In der Landessynode haben Bischof Abromeit und ich zum Thema „Das Zukünftige suchen – Kirche sein in den ländlichen Räumen des Sprengels Mecklenburg und Pommern“ gesprochen. In meinen heutigen Bericht an die mecklenburgische Kirchenkreissynode möchte ich mich auf ein Thema konzentrieren, das uns im vergangenen Jahr ebenfalls sehr beschäftigt hat und auch in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurde. Es geht um die Frage, welche Positionen wir als Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland zu Fragen der Lebensformen und darin der Ehe vertreten.

 

Neu aufgebrochen war die Frage am 2010 verabschiedeten Pfarrergesetz der EKD. Der § 39 dieses Gesetzes wurde so gefasst, dass Gliedkirchen der EKD in ihren Anwendungsgesetzen das Zusammenleben von Menschen im Pfarrhaus ermöglichen können, die in einer eingetragen, gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Diese Regelung stieß auf unterschiedliche Reaktionen: Während die einen diese Möglichkeit als überfällig begrüßten, sahen andere darin eine Abkehr von Schrift und Bekenntnis. Der offene Brief von acht Altbischöfen vom Januar 2011 ist dafür ein prominentes Beispiel.

 

Auch bei uns wurde diese Thematik diskutiert. An die mecklenburgische Landessynode wurde eine Eingabe des Konventes für Missionarische Gemeindearbeit gerichtet, der u. a. beantragte, „den Dienst und das Zusammenleben von homophilen Pastorinnen und Pastoren mit eingetragener Partnerschaft im Pfarrhaus nicht zu gestatten“1. Zugleich wurde gefordert, „dass dem biblischen Leitbild von Ehe und Familie in unseren Gemeinden neu Gehör und Geltung verschafft wird.“2 Auch wenn sich die damalige Landessynode angesichts des Fusionsprozesses nicht in der Lage sah, diese Thematik angemessen zu bearbeiten, stand diese fortan auch in Mecklenburg im Raum.

 

Inzwischen wird das Anwendungsgesetz unserer Nordkirche vorbereitet. Es trägt den ‚einprägsamen‘ Namen „Kirchengesetz zur Ergänzung des Kirchengesetzes zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland und zum Pfarrdienstgesetzergänzungsgesetz der VELKD“.  Ob die ursprüngliche Planung, dieses Gesetz im Februar 2014 in der Landessynode zu behandeln, noch umgesetzt werden kann, scheint fraglich. Wir werden jedoch in Kürze Position beziehen müssen, wie wir in unserer Kirche mit der allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gesellschaft offenstehenden Möglichkeit umgehen wollen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenzuleben.

 

In der Ökumene bringt diese Problematik erhebliche Spannungen mit sich: Orthodoxe Kirchen und die Römisch-Katholische Kirche halten an der traditionellen Ablehnung homosexueller Lebenspraxis fest. Im Lutherischen Weltbund steht die communio gehörig unter Druck: Auf der einen Seite öffneten sich skandinavische und amerikanische Kirchen der Segnung oder gar Trauung gleichgeschlechtlich Liebender. Für afrikanische und einige osteuropäische Kirchen ist dies unvorstellbar. In beiden Gruppen spielen gesellschaftliche Kontexte, aber auch theologische Argumente eine wichtige Rolle.

 

Wie brisant diese Thematik ist, hat auch die öffentliche Debatte um das EKD-Papier „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“3 gezeigt. Von den einen als Befreiungsschlag im Blick auf Lebensformen und einen erweiterten Familienbegriff begrüßt, kritisierten andere das als Orientierungshilfe gedachte Papier gerade als Ausdruck der theologischen Orientierungslosigkeit der EKD.

 

Warum ist die Auseinandersetzung um diese Fragen so emotional aufgeladen? Ich sehe verschiedenste Gründe:

-          Jeder Mensch ist hier in gewissem Sinne ‚Experte‘ – als Mensch nämlich, der als Teil einer Familie Lebensform(en) erfahren hat und selbst eine bestimmte Lebensform lebt, im Laufe seines Lebens mitunter sogar unterschiedliche.

-          Jede und jeder ist ‚betroffen‘. In der Auseinandersetzung um Lebensformen steht immer auch der eigene Lebensentwurf zur Diskussion, wird faktisch hinterfragt und muss sich bewähren.

-          In dieser Thematik geht es auch um Sexualität – also um Fragen, die uns bis tief in das Unbewusste unserer Seele hinein berühren.

-          Für Christen kommt dazu die Frage nach dem Willen Gottes für die Gestaltung des eigenen Lebens. Welche Orientierung bieten Bibel und Bekenntnis in dieser Frage? Nahezu zwei Jahrtausende lang galt mit Berufung auf die Bibel eine homosexuelle Lebenspraxis als unchristlich. Ist eine veränderte Sicht der Dinge Ausdruck einer tieferen theologischen Einsicht oder ein zeitbedingter Reflex auf gesellschaftliche Veränderungen?

-          Die innerkirchliche Diskussion hat gezeigt: Es geht in diesen Fragen nicht nur um ethische Fragen, um Fragen der Lebensführung, sondern auch um Fragen des Schriftverständnisses. Wie wir die Bibel lesen und verstehen, ist gerade für uns Evangelische alles andere als zweitrangig.

-          Und schließlich: Angesichts der Tatsache, dass heutige Ehen häufiger scheitern und dass sich manche Paare bewusst für ein Zusammenleben ohne Trauschein entscheiden, stellt sich die zentrale Frage: Welche orientierende Kraft hat das evangelische Verständnis von Ehe in unserer Zeit?

 

Es ist also verständlich, wenn diese Fragen intensiv und teilweise hochemotional diskutiert werden. Mit meinem Bericht verbinde ich die Hoffnung, einen Beitrag zu einem an der Sache orientierten Gespräch zu leisten. Dieses Gespräch ist notwendig – gerade auch wenn wir unterschiedlicher Meinung sind und für alle Beteiligten viel auf dem Spiel steht. Wir brauchen dieses Gespräch, insbesondere das theologische Gespräch, um als Christen miteinander auf dem Weg zu bleiben. Zugleich bin ich überzeugt: Wir brauchen eine Beschäftigung mit diesen Fragen, damit wir auch in diesem Bereich der Lebensführung unseren Glauben als prägend und hilfreich erfahren können.

 

 

Ein mecklenburgisches Gespräch

 

Angesichts der beschriebenen Situation habe ich im Frühjahr 2013 zu einem innermecklenburgischen Gespräch zur Frage des Zusammenlebens gleichgeschlechtlich Verpartnerter im Pfarrhaus eingeladen. Ich habe mich gefreut, dass Mitglieder des Konventes für missionarische Gemeindearbeit, zwei schwule Pastoren, Präses de Boor sowie Vertreter der Pröpste und der Pastorenvertretung dieser Einladung gefolgt sind. Als Ziel dieses Gespräches habe ich formuliert: „Aufeinander hören, die unterschiedlichen Positionen und ihre jeweilige theologische Begründung verstehen suchen, gemeinsam nach Gottes Willen fragen – damit wir als Schwestern und Brüder in unserer Kirche beieinander bleiben. Möglicherweise werden wir gegenteilige Positionen nicht ausgleichen, einander nicht überzeugen können; aber es wäre schon eine Menge, wenn wir erkennten, wo die Schmerzpunkte und Wahrheitsmomente der jeweils anderen liegen.“

 

An zwei Tagen haben wir miteinander gearbeitet. In einem ersten Gesprächsgang haben wir einander mitgeteilt, was uns persönlich an dieser Thematik bewegt. Mich hat berührt, welche Offenheit hier möglich war und dass sich alle Beteiligten – trotz gegensätzlicher Auffassungen – um gegenseitigen Respekt bemühten. Zur Vorbereitung auf das theologische Gespräch haben wir uns auf die Lektüre verschiedener theologischer Texte verständigt, die die ganze Bandbreite heutiger Positionen widerspiegeln.  

 

Im zweiten, ausführlicheren Gesprächsgang diskutierten wir die Fragen:

-          Wie verstehen wir die Schrift?

-          Wie verstehen wir die anstehende gesetzliche Regelung (Anwendungsgesetz zum Pfarrergesetz)? Ist sie eine Ordnungsfrage oder berührt sie den status confessionis?

 

 

Die theologische Diskussion zum Verständnis von Homosexualität 

 

Erlauben Sie mir einen Exkurs, der nicht einfach unseren mecklenburgischen Gesprächsgang nachzeichnet, sondern die theologische Debatte überhaupt berücksichtigt.

 

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es „keine biblischen Aussagen gibt, die Homosexualität in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzen – im Gegenteil“4. In einer Kirche wie der unseren, die als eines ihrer zentralen Auslegungsprinzipien das ‚sola scriptura‘ hochhält, sich also maßgeblich an der Schrift orientieren will, ist dieser Befund ernst zu nehmen.

 

Einige der Schriftstellen, die sich kritisch zu homosexueller Praxis äußern, haben ihren Verstehenszusammenhang in kultischen Praktiken in antiken Tempeln, die nichts anderes waren als sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Es ist jedoch zumindest umstritten, ob alle Belegstellen so erklärt und damit relativiert werden können. Es gibt Perikopen wie Röm 1,18-32, deren kritische Sicht grundsätzlicher Natur zu sein scheint. So sieht Paulus in der Ausübung homosexueller Praktiken einen  Ausdruck von „Gottes Zorn über alle Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen, die die Wahrheit unterdrücken durch Ungerechtigkeit“ (V.18): Obwohl sie Gott erkennen konnten, verweigerten sie ihm die Ehrerbietung. „Deshalb hat Gott sie unwürdigen Leidenschaften preisgegeben. Denn ihre Frauen vertauschten den natürlichen Umgang mit dem widernatürlichen. Ebenso gaben die Männer den natürlichen Umgang mit der Frau auf und entflammten im Verlangen nacheinander; Männer mit Männer bringen Schande über sich und empfangen am eigenen Leib den Lohn ihrer Verirrung.“ (V. 26f) Wenn Paulus hier von ‚natürlichem‘ und ‚widernatürlichem‘ Verkehr spricht, dann scheint sich an dieser Stelle eher seine grundsätzliche Sicht als eine kontextuell bedingte Auffassung auszudrücken. Allerdings ist fraglich, inwieweit das, was ihm als ‚natürlich‘ oder ‚unnatürlich‘ galt, seinerseits von zeit- und gesellschaftsbedingten Vorstellungen abhing.  

 

Richtig und mit zu bedenken ist dabei auch, dass die heilige Schrift keine verantwortlich gelebten Partnerschaften von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen vor Augen hatte. Manche ziehen daraus den Schluss: Die kritischen Aussagen der Bibel zur Homosexualität konnten verantwortlich und liebevoll geführte homosexuelle Partnerschaften, wie wir sie heute kennen und wie sie unsere Gesellschaft mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften rechtlich verbindlich ermöglicht, gar nicht meinen.5 Dieser Gedanke ist wichtig. Das EKD-Papier „Mit Spannungen leben“ von 1996 hält denn auch fest, dass „dem Wortlaut der biblischen Schriften . . . nicht zu entnehmen (ist), was sie zu der Gestaltung gleichgeschlechtlicher Beziehungen vom Liebesgebot her für eine Auffassung vertreten.“6Als alleiniges Argument für eine positive Würdigung homosexueller Lebenspartnerschaften reicht dieser Gedanke meines Erachtens jedoch noch nicht aus. Neben dem Liebesgebot braucht es weitere Gründe aus der Schrift, die eine veränderte evangelische Sicht auf homosexuelle Lebenspartnerschaften ermöglichen.

 

Wenden wir uns darum noch einmal der paulinischen Theologie zu: Die genannte Perikope Röm 1,18ff steht mit den Kapiteln Röm 1-3 in einem größeren Zusammenhang, der das ‚Dahingegebensein‘ des Menschen an die Sünde im alten Äon, im Zeitalter ohne Christus, beschreibt. „Das entscheidende Fazit von Röm 1-3, wie es in Röm 3,9-20 gezogen wird, ist jedenfalls die allgemeine Verstricktheit in Sünde. Ausdrücklich verweist Paulus in Röm 1,24-32 mehrfach auf ‚Begierden‘ und schändliche Leidenschaften‘, also auf Elemente, die ebenso in heterosexuellen Beziehungen wie in anderen Bereichen des Lebens vorkommen können“.7 Oder um es mit Paulus selbst zu sagen: „Da ist kein Gerechter, auch nicht einer.“(Röm 3,10b)

 

Der neue Äon, die neue Wirklichkeit aber wird durch den Christus begründet: „Jetzt aber ist unabhängig vom Gesetz die Gerechtigkeit Gottes erschienen  . . . – die Gerechtigkeit Gottes, die durch den Glauben an Jesus Christus für alle da ist, die glauben. . .“ (Röm 3,21f)

 

Gerechtigkeit ist Frucht des Glaubens – in der Beziehung zu Christus! In Gal 3,26-28 führt Paulus aus: „Denn ihr seid alle Söhne und Töchter Gottes durch den Glauben in Christus Jesus. Ihr alle nämlich, die ihr auf Christus getauft wurdet, habt Christus angezogen. Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Sklave noch Freier, da ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Das bedeutet: Was in der ‚Welt‘ Menschen so gravierend unterscheiden kann wie Geschlechtlichkeit, Volkszugehörigkeit oder sozialer Status, das bestimmt Christenmenschen in der glaubenden Beziehung zu Christus nicht entscheidend. Diese Kategorien sind zwar nicht gleichgültig, aber in der neuen Wirklichkeit, ‚in Christus‘ verlieren sie ihren bestimmenden, ausgrenzenden Charakter.

 

Meines Erachtens hat diese Einsicht wichtige Konsequenzen für die theologische Beurteilung gleichgeschlechtlich Partnerschaften. In diesem Gedankengang treten zwei andere, wichtige reformatorische Prinzipien zum ‚sola scriptura‘ hinzu – das ‚solus christus‘ und das ‚sola fide‘(‚allein durch Glauben‘). In der neuen Wirklichkeit, ‚in Christus‘ kommt es nicht entscheidend auf sexuelle Veranlagungen an, sondern darauf, dass sie verantwortlich, d.h. dem Liebesgebot Jesu entsprechend, gelebt werden. Ethische Richtschnur ist dann, was wiederum Paulus in Phil 2,5 zum Maßstab erhebt: „Seid so gesinnt, wie es eurem Stand in Christus Jesus entspricht.“ Prof. Dr. Peter Dabrock, Erlanger Systematiker und Ethiker, folgert entsprechend: „Mit Gal 3,28 spricht zunächst nichts gegen die gleiche geistliche Würdigkeit aller Gemeindeglieder, egal welche sexuelle Orientierung sie prägt. Wie andere in der Gemeinde müssen sich Schwule und Lesben – ob als Laien, ob im Pfarramt – aber befragen lassen, ob ihre Lebensweise dem ihnen zugesprochenen Sein in Christus zu entsprechen sucht. Leben sie . . . ihre Partnerschaft . . . in Verlässlichkeit, gegenseitiger Verantwortung und wollen sie zum Aufbau der Gemeinde beitragen, ist nicht einzusehen, warum ihnen die gleiche geistliche Anerkennung wie anderen Gemeindegliedern und Amtsträgern – mit allen jeweiligen Rechten und Pflichten – nicht zuteilwerden soll.“8

 

Ist damit die theologische Debatte entschieden? Gegner einer homosexuellen Lebenspraxis machen schöpfungstheologische Argumente geltend: „Sie lesen Genesis 1 und 2 als normative Texte, konstatieren eine elementare Komplementarität von Mann und Frau und folgern daraus, dass Sexualität nur zwischen Mann und Frau schöpfungsgemäß sei. Da Jesus Genesis 2 in seiner Scheidungspolemik explizit aufgegriffen hat (Mk 10, 1-12), erkennen sie diese Deutung auch in der Erlösungsordnung verbürgt. D. h.: Auch ‚in Christus‘ ist Homosexualität ausgeschlossen . . .“9 So fasst der Augsburger Systematiker Bernd Oberdorfer diese Argumentation zusammen, um sie sogleich zu hinterfragen10: Auch diese Argumentation sei weniger selbstverständlich, als es auf den ersten Blick erscheint. Auch sie beziehe sich auf Annahmen, die nicht in den biblischen Schriften selbst liegen, sondern „interpretatorisch-vergewissernd auf die Bibel zurückgreifen . . . Die die Auslegung der Bibel leitenden Hintergrundannahmen sind mithin auch bei den Gegnern gelebter Homosexualität erkennbar kulturell geprägt. In der kirchlichen Diskussion um Homosexualität stehen sich also nicht eine ‚bibeltreue‘ und eine zeitgeistopportunistische Position gegenüber, sondern unterschiedliche theologische Deutungen eines anthropologischen Phänomens, die in unterschiedlicher Weise Aussagenzusammenhänge der biblischen und der theologischen Tradition aufgreifen.“11

 

 

Der Ausgang des mecklenburgischen Gesprächs

 

„Vorhang zu – und alle Fragen offen?“ Am Ende unseres ausführlichen theologischen Gesprächsgangs gab es einerseits eine gewisse Ratlosigkeit: Wir hatten aufeinander gehört, hatten versucht, die unterschiedlichen Positionen und ihre jeweilige theologische Begründung zu verstehen, hatten gemeinsam nach Gottes Willen gefragt – und nicht die eine verbindende, erlösende Antwort gefunden. Die theologische Strittigkeit war geblieben. Und doch hatte sich für manche etwas verändert. Ein Mitglied des Konventes für missionarische Gemeindearbeit sagte für seine Person: „Ich nehme zweierlei aus diesem Gespräch mit: Zum einen – man kann über dieses Thema miteinander reden; und wir brauchen das Gespräch darüber in unserer Kirche! Zum anderen – auch wenn ich meine theologische Position nicht aufgebe, habe ich doch verstanden: Andere kommen zu ihrer Position auch aus der Liebe zu Gott und seinem Wort. Auch sie haben für ihre Position theologische Gründe.“

Die Sehnsucht nach einer eindeutigen Lösung hatte sich auf keiner Seite erfüllt. Das theologische Gespräch muss weitergehen. Zugleich muss sich unsere Kirche in der Frage des Zusammenlebens gleichgeschlechtlich Verpartnerter verhalten. In welcher Weise soll sie das tun?

 

Schon die Generation unserer Vorgänger im bischöflichen Amt, die Bischofskonferenz der VELKD hatte in ihrer Empfehlung vom 9.3.2004 festgehalten:

 

„Die unterschiedlichen Positionen zu Eingetragenen Lebenspartnerschaftenund zu anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften berühren als Ordnungsfragen nicht den Status confessionis.12

 

Das Amt der VELKD hat jüngst in einem Arbeitspapier im Anschluss an die Stellungnahme des Theologischen Ausschuss der VELKD zur Frage eines „magnus consensus“ wichtige Unterscheidungen und Kriterien für die zu treffenden Regelungen benannt:

 

  • „Fragen der theologischen Lehre bzw. des Bekenntnisses sind nicht Gegenstand der Gesetzgebung. Rechtliche Regelungen können daher keinen theologischen Wahrheitsanspruch erheben, sondern nur zum Ausdruck bringen, was sich zuvor im Prozess der Schriftauslegung als theologische Einsicht erschlossen hat.
  • Rechtliche Bestimmungen können theologische Fragen, über die bisher kein magnus consensus erzielt werden konnte, daher nur hinsichtlich ihres Ordnungsaspektes regeln, jedoch keine theologischen Klärungen herbeiführen. Dieser Ordnungsaspekt muss allerdings auch rechtlich geregelt werden, da die Kirchen andernfalls handlungsunfähig werden.
  • Dem Verweis auf die hinter einer Ordnungsfrage stehenden theologischen Strittigkeit kann und sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass die Kirchenleitung eine Pluralität von Regelungen in verschiedenen Gemeinden – zum Beispiel zur Frage nach dem Zusammenleben von homosexuellen Pfarrern im Pfarrhaus – gesetzlich ermöglicht.“13

 

Bei unserem mecklenburgischen Gespräch habe ich daraus zwei Kriterien der zu treffenden Regelung abgeleitet: 

1.      Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung bzw. Identität diskriminiert werden. Pastorinnen und Pastoren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sollen dementsprechend grundsätzlich in unserer Kirche die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft im Pfarrhaus zu leben.

2.      Gewissen dürfen nicht gebeugt werden. Kirchengemeinderäte, die aufgrund ihres Verständnis von Schrift und Bekenntnis eine gedeihliche Zusammenarbeit mit einem Pastor, einer Pastorin in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht für möglich halten, sollen zu einer Zusammenarbeit nicht gezwungen werden.

 

Mir ist bewusst, dass diese Kriterien einer zukünftigen Regelung allen Seiten Erhebliches abverlangen. Entsprechend verhalten waren die Reaktionen bei unserem mecklenburgischen Gespräch. Und doch braucht es das Miteinander beider Kriterien, um in unserer Kirche mit Spannungen leben und den theologischen Diskurs weiterführen zu können. 

 

Wir haben verabredet, von unserem Gesprächsgang in den verschiedenen Gremien unserer Kirche zu berichten. Ich habe dies beim Gesamtpröpstekonvent der Nordkirche, im Bischofsrat, im Konvent schwuler und lesbischer Theologinnen und Theologen sowie bei Regionaltreffen mecklenburgischer Pastorinnen und Pastoren getan. Heute berichte ich Ihnen. Einig waren wir uns: Auch wenn nun auf der Ordnungsebene Regelungen getroffen werden müssen – die Wahrheitsfrage ist damit nicht entschieden. Daher brauchen wir das Gespräch, auch das theologische Gespräch zu diesen Fragen in unserer Kirche.

 

Der Bischofsrat der Nordkirche hat diese Thematik während einer Klausur im September ausführlich beraten. Miteinander befürworten wir eine Regelung, die das Zusammenleben von Pastorinnen und Pastoren in eingetragener Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus ermöglicht. Wenn zu erwarten ist, dass die Wahrnehmung des Dienstes beeinträchtigt ist, soll der zuständige Propst, die zuständige Pröpstin das Gespräch mit dem betreffenden Pastor, der betreffenden Pastorin und dem Kirchengemeinderat suchen und prüfen, ob Einvernehmen darüber besteht, dass keine nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes vorliegt. Dies geschieht nach dem Pfarrerdienstrecht übrigens in allen Fällen, wo die Gedeihlichkeit des Zusammenwirkens in Frage steht, und wird unabhängig von Fragen der Schuld oder der Verursachung beurteilt. Zurzeit ist der Entwurf zum Anwendungsgesetz in Vorbereitung.

 

 

Von der orientierenden Kraft der Ehe als guter Gabe Gottes

 

Der Bischofsrat hat sich natürlich auch mit den aktuellen Diskussionen um das Verständnis der Ehe und anderer Lebensformen beschäftigt. Wir vergegenwärtigten uns, was die in der VELKD seit 2003 gültigen „Leitlinien kirchlichen Lebens“ zu Ehe, Familie und Partnerschaft besagen.14 Sie beschreiben die heutige Vielfalt der Lebensformen und halten „an der herausragenden Bedeutung von Ehe und Familie fest“15. „Die biblischen Schöpfungserzählungen begründen das Aneinander-Gewiesensein von Mann und Frau, das der Ehe zu Grunde liegt. . . Das Neue Testament betont, dass Mann und Frau durch die Liebe

miteinander verbunden sind, die in der Liebe Gottes gründet: ‚Ihr seid zur Freiheit berufen, ... durch die Liebe diene einer dem anderen‘ (Gal 5,13).“16

 

Zugleich würden die biblischen Aussagen immer wieder das Eheverständnis und die Ehepraxis der jeweiligen Zeit, also auch der jeweiligen Rechtsform, überschreiten. Nach heutigem Verständnis sei Ehe „eine dauerhafte, umfassende, verbindliche und monogame Form der Lebensgemeinschaft von Frau und Mann, die durch staatliche Rechtsordnung in ihren Voraussetzungen und Folgen geregelt ist. . . Insbesondere im 20.Jahrhundert ist die Liebesbeziehung der Ehepartner, die durch Freiwilligkeit, Respekt vor der Selbstbestimmung und der Würde des Partners sowie gegenseitige Fürsorge und Hilfe geprägt ist, als Grundlage für die Ehe in den Vordergrund getreten. Nach evangelischem Verständnis lässt sich Ehe als im Vertrauen auf Gottes Hilfe eingegangene freiwillige Selbstbindung beschreiben. Menschen binden sich aus geschenkter Freiheit heraus aneinander.“17 Die eheliche Gemeinschaft entspreche Gottes Gebot und stehe unter seiner Verheißung.18

 

Wie aber kann man von der orientierenden Kraft der Ehe sprechen, ohne andere Lebensformen herabzusetzen?

 

Die „Leitlinien“ halten fest: „Niemand darf wegen seiner gleichgeschlechtlichen Orientierung benachteiligt werden.“19Gleichzeitig verweisen sie auf Kritik in den Kirchen, dass durch die Einrichtung eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Partnerschaften „das Abstandsgebot zur grundgesetzlich geschützten Ehe nicht gewahrt werde.“20 Die „Leitlinien“ führen außerdem aus: „Die evangelischen Kirchen halten es wegen ihrer Verantwortung für ihre getauften gleichgeschlechtlich orientierten Mitglieder für geboten, Menschen in homosexuellen Partnerschaften zu achten. Sie treten dafür ein, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung nicht ausgegrenzt und diskriminiert werden. Sie sehen die Notwendigkeit, auch für Menschen in diesen Lebensformen ethische Orientierung anzubieten, damit sie vor Gott verantwortlich gelebt werden können. Denn auch zwischen gleichgeschlechtlich orientierten Christinnen und Christen, die achtsam, fürsorglich, liebevoll und verzeihend miteinander umgehen, kann sich die von Gott ermöglichte und gebotene Liebe verwirklichen.“21

 

Seit zehn Jahren gilt diese Ordnung in der VELKD, also in unserer Kirche. Von der mecklenburgischen Landessynode wurde sie am 27.03.2004 beschlussmäßig in Kraft gesetzt.22  Seit zehn Jahren gilt – ich will es noch einmal wiederholen: „Auch zwischen gleichgeschlechtlich orientierten Christinnen und Christen, die achtsam, fürsorglich, liebevoll und verzeihend miteinander umgehen, kann sich die von Gott ermöglichte und gebotene Liebe verwirklichen.“ Mit Gal 3,26 möchte ich hinzusetzen: „Denn ihr seid alle Söhne und Töchter Gottes durch den Glauben in Christus Jesus.“

 

Im Weiteren treffen die „Leitlinien“ im Blick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften folgende Regelungen:

 

„(1) Der evangelischen Kirche ist es geboten, Menschen, die in anderen Lebensformen oder mit einer bestimmten sexuellen Prägung verbindliche und treue, liebevolle und tragfähige Partnerschaft suchen, aufmerksam und ohne Abwertung wahrzunehmen und zu achten.

(2) Wie alle Minderheiten benötigen Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften spezielle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wie auch Menschen, die für sie sprechen. Sie sind auf Grund ihrer Prägung nicht als Hilfsbedürftige und Kranke zu betrachten.

(3) Im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Diskussion über gottesdienstliche Handlungen anlässlich der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft muss gewährleistet sein, dass diese mit einer kirchlichen Trauung nicht verwechselt werden können.“23

 

Der Bischofsrat hat sich entschlossen, der Kirchenleitung eine Ausweitung der im bisherigen Nordelbien geltenden Segnungspraxis auf das gesamte Gebiet der Nordkirche vorzuschlagen und die VELKD um liturgische Arbeit zu bitten. Das bedeutet: Segnungen gleichgeschlechtlich Liebender haben ihren Ort im Kontext der Seelsorge. Im Ausnahmefall ist jedoch auch eine Segnung im Gottesdienst möglich, wenn Kirchengemeinderat sowie die zuständigen pröpstlichen und bischöflichen Personen dem einmütig zustimmen. Die Arbeit im Rahmen der VELKD regen wir an, um Segnungen liturgisch angemessen gestalten zu können.

 

Noch einmal komme ich auf die Frage zurück: Worin liegt die orientierende Kraft der Ehe als gute Gabe Gottes?

 

Ich bin fest davon überzeugt – die Ehe behält ihre herausragende Bedeutung, weil das, was sie inhaltlich ausmacht, für Ehepaare wie auch für andere Lebensformen orientierende Kraft hat: Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung sollen auch in anderen Beziehungen maßgebend sein. Auch Lebensformen ohne Trauschein sollen auf Freiwilligkeit und Liebe beruhen. Auch solchen Beziehungen tut es gut, wenn sie ganzheitlich und auf Dauer angelegt sind, wenn sie partnerschaftlich gelebt werden und grundsätzlich offen für Kinder sind. Auch für andere Lebensformen sollte maßgebend  sein, dass sie den schwächeren Partner schützen. Insofern bleibt die Ehe für mich Leitbild mit orientierender Kraft. Sie bleibt „Zukunftsmodell, weil sie die durch viele Veränderungen gegangene und geschichtlich gewachsene Form ist, in der diese Grundorientierungen ihre ethisch verwurzelte und rechtlich abgesicherte Form finden“24, so der bayrische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.

 

Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ formulieren:

 

„Auf diesem Hintergrund hält die evangelische Kirche an der herausragenden Bedeutung von Ehe und Familie fest und legt besonderen Wert auf Traugespräch und kirchliche Trauung zu Beginn der Ehe. Wenn einzelne Christinnen und Christen auf Zeit oder dauerhaft andere Formen einer Liebesbeziehung eingehen, muss darin keine grundsätzliche Infragestellung der Ehe gesehen werden. Die Beurteilung und Gestaltung anderer Lebensformen orientiert sich vor allem an den theologischen Kriterien der Gebote Gottes und an Jesu Auftrag zu tätiger, versöhnender Nächstenliebe: Helfen sie den Menschen, ihr gemeinsames Leben verantwortlich und erfüllt vor Gott zu gestalten?“25

 

Scheitern können alle. „Keine Lebensform ist eine ‚schuldfreie Zone‘“26, hat unser Landesbischof Gerhard Ulrich zu Recht gesagt. Idealisierungen verbieten sich. Der christliche Glaube gibt uns gerade die Kraft, mit der Möglichkeit des Scheiterns zu rechnen, mit ihm umzugehen und uns von Gott Vergebung und neue Lebensmöglichkeiten schenken zu lassen.

 

Dennoch habe ich es sehr bedauert, dass das Familienpapier der EKD nicht freudiger, nicht ermutigender von der Ehe gesprochen hat. Ich empfinde es nicht als hilfreich, das Thema „lebenslange Treue“ zu unterschlagen, auch wenn ich natürlich weiß, welchen Belastungen Ehen heute ausgesetzt sind. Und doch hat gerade der Mut, solche Verbindlichkeit zu wagen, etwas Berührendes, etwas Großartiges. Es ist die Unbedingtheit der Liebe, die sich in solcher Sehnsucht ausdrückt – um es mit Hohelied 8,6 zu sagen:

 

„Leg mich auf dein Herz wie ein Siegel,

wie ein Siegel an deinem Arm.

Denn stark wie der Tod ist die Liebe,

hart wie das Totenreich die Leidenschaft.

Feuerglut ist ihre Glut,

Flamme des Herrn.“   

 

Die Ehe als gute Gabe Gottes ist für diese Liebe ein schützender Raum. Sie behält ihre orientierende Kraft.

 

 

Auf dem Weg nach Emmaus

 

Sie kennen diese österliche Geschichte, als Evangelium des Ostermontags uns allen vertraut. „Brannte nicht unser Herz?“, sagten die beiden Emmaus-Jünger rückblickend. Kleopas und der andere gehörten nicht zum engsten Kreis; und doch waren auch sie ganz gefangen von der Dramatik der Ereignisse. Ihre Augen waren ‚gehalten‘. Sie erkannten nicht, wer sich auf dem Weg zu ihnen gesellt hatte. Sie verstanden nicht, was geschehen war. Sie verstanden nicht, was in den Schriften geweissagt worden war. Da musste erst der Auferstandene kommen und ihnen die Augen öffnen. Als er ihnen das Brot brach, geschah es. Ihre Augen wurden geöffnet. Sie erkannten ihren Herrn. Und sie hatten wieder ein Gefühl für das Feuer, das in ihnen gewesen war, als sie miteinander auf dem Weg waren und er ihnen die Schrift öffnete. Nicht schon die Erklärung Jesu brachte den Durchbruch – sondern dass sie beieinander blieben und das Brot miteinander brachen.

 

In den letzten Monaten hat diese Ostergeschichte im Lutherischen Weltbund eine besondere Bedeutung erlangt. Sie wissen: Die unterschiedlichen Positionen von Mitgliedskirchen zum Zusammenleben gleichgeschlechtlich Liebender hatte zu einer Zerreißprobe geführt. Die Führung des LWB hat darum einen ‚Emmaus-Prozess‘ ausgerufen, um miteinander auf dem Weg zu bleiben, auch wenn Spannungen das Miteinander nicht leicht machen. Dabei erinnerten die leitenden Persönlichkeiten des LWB an das Beispiel der Emmaus-Jünger – die sich herumschlugen mit dem Verstehen, die hin- und hergerissen waren zwischen ihren Zweifeln und ihrer Leidenschaft für die Sache Jesu. Die Jünger kannten die Schriften gut, aber sie fanden keinen Ansatzpunkt für eine hinreichend überzeugende Interpretation. Sie blieben jedoch im Dialog und sahen das Gespräch als eine Möglichkeit, mit ihren Zweifeln und Fragen umzugehen. Sie taten das in der Gegenwart Christi, der interpretierenden Autorität. Sie hielten fest an ihrer diakonischen Berufung, als sie ihre Erfahrungen und die Schrift zu verstehen suchten: Sie luden den Fremden ein, über Nacht ihr Gast zu sein. Sie blieben gastfreundlich untereinander und hielten Tischgemeinschaft.

 

Genau in dieser Interaktion der deutenden Gegenwart Christi im Dialog und der Gegenwart Christi im Brotbrechen kam das neue Verstehen auf! Das ermutigte sie, zurückzukehren an die Orte der Gewalt und des Leidens, um ein Zeugnis ihrer Hoffnung zu geben, ihrem Nächsten zu dienen und für Gerechtigkeit zu arbeiten.

 

Auch wir – in Mecklenburg wie in der Nordkirche insgesamt – sind gerufen, diesen Weg zu gehen:

·         ernsthaft nach der Wahrheit zu fragen, nach dem rechten Verständnis der Schrift und unserer eigenen Erfahrungen,

·         im Dialog miteinander zu bleiben, bis Christus uns die Augen öffnet,

·         in der Gemeinschaft unserer Kirche zu bleiben, denn sie ist nicht unser Werk, sondern Christus hat sie gestiftet,

·         darauf zu trauen, dass im Hören auf Gottes Wort und im Feiern des Herrenmahls uns Zugang geschenkt wird, dass wir verstehen, wie wir leben sollen.

·         Auch wir sind gerufen, ein Zeugnis unserer Hoffnung zu geben und die Liebe Gottes unter die Leute zu tragen. Denn einen Auftrag haben wir zu erfüllen.

Möge Gottes Geist uns auf diesem Weg führen – an diesem Vormittag und in aller kommenden Zeit!

 

 

 

 

________________________

1 Konvent für Missionarische Gemeindearbeit, Eingabe an die Landessynode der ELLM vom 8.3.2011.

 

2 Ebenda

 

3 Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, im Auftrag des Rates der EKD hg. Vom Kirchenamt der EKD, Gütersloh 2013

 

4 Mit Spannungen leben, Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema „Homosexualität und Kirche“, 1996, hrsg. vom Kirchenamt der EKD, S. 21

 

5 Vergleichbares gilt für die Bekenntnisschriften. Ihre Kontexte sind das römisch-katholische Verständnis der Ehe als Sakrament sowie die Überschätzung der Ehelosigkeit. Eingetragene Partnerschaften von Menschen gleichen Geschlechts waren nicht im Blick.

 

6 Mit Spannungen leben, S. 21

 

7 A.a.O., S.19

 

8 Peter Dabrock, Zum Gebrauch der Bibel in der theologischen Ethik. Erörterungen angesichts der aktuellen Debatte um Homosexualität, in: Ökumenische Rundschau (3/2012), S. 286

 

9 Bernd Oberdorfer, Homosexualität als hermeneutische Herausforderung, in: Ökumenische Rundschau (4/2011), S.477

 

10 „Implizit oder explizit liegen dieser Bibelauslegung freilich anthropologische Annahmen über die ‚Natürlichkeit‘ der Heterosexualität zugrunde, die verankert wird in der genannten Komplementarität der Geschlechter und in der Fortpflanzungsfunktion der Sexualität.“ Häufig begegnet eine eigentümliche Mischung einer personalistischen Geschlechtermetaphysik – die Beziehung zum anderen Geschlecht als Sich-Einlassen auf das radikal Andere, dem sich der Homosexuelle verweigere – mit einem letztlich naturalistischen Verständnis der Sexuellen. Weil gemeinsame Kinder als Inbegriff und Hypostasierung der ehelichen Vereinigung gedeutet werden können, kann die Fortpflanzung indes sogar als innere Konsequenz und Vollendung des personalistischen Ehekonzepts wahrgenommen werden. Die gemeinsame Verantwortung für Kinder kann zudem geradezu zur ethischen Legitimierung der Ehe herangezogen werden, werde dadurch doch die tendenziell hermetische, selbstgenügsame Liebe der Partner hin auf gemeinsame, selbstlose Akte der Nächstenliebe geöffnet. Demgegenüber erscheinen dann gleichgeschlechtliche Beziehungen zumindest als defizitär.“, ebenda.

 

11 A.a.o., S. 477f

 

12 Nr. 160 Empfehlung der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands für den dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der VELKD. Vom 9. März 2004. (ABI. Bd. VII S. 240)

 

13 Auszug aus einem Arbeitspapier des Amtes der VELKD im Anschluss an die Stellungnahme des Theologischen Ausschusses der VELKD zum „magnus consensus“. Vorlage für die Bischofskonferenz am 18./19.Oktober 2012

 

14 Vgl. Leitlinien kirchlichen Lebens der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Handreichung für eine kirchliche Lebensordnung, Gütersloh 2003, S. 66-82

 

15 A.a.O., S. 75

 

16 A.a.O., S. 71

 

17 A.a.O., S. 72f

 

18 A.a.O., S. 66

 

19 A.a.O., S. 70

 

20 Ebenda

 

21 A.a.O., S. 76

 

22 Beschluss XIII/9-2

 

23 Leitlinien, S. 82

 

24 Sonntagsblatt. Evangelische Wochenzeitung für Bayern, Nr. 30 / 21.Juli 2013

 

25 Leitlinien, S. 75f

 

26 Gerhard Ulrich, Artikel für die Kieler Nachrichten, Ausgabe 5.Juli 2013

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