Begrüßung und Einführung zur digitalen Veranstaltungsreihe „Assistierter Suizid – in kirchlichen Einrichtungen“

10. Februar 2021 von Kristina Kühnbaum-Schmidt

„Ein Recht auf den eigenen Tod? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.“ Impuls: Prof. Dr. Michael Germann, Universität Halle, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, Vorsitzender des Rechtsauschusses der Generalsynode der VELKD, Beginn der digitalen Veranstaltungsreihe „Assistierter Suizid – in kirchlichen Einrichtungen“ am 9. Februar 2021, digital 18 Uhr – eine öffentliche „Diskussion mit Tiefenschärfe“

Guten Abend und herzlich willkommen zum ersten Vortrags- und Gesprächsabend der digitalen Veranstaltungsreihe „Assistierter Suizid – in kirchlichen Einrichtungen“.

Die Diskussion zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, mit dem der Zweite Senat des Gerichts entschieden hatte, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert, und den damit verbundenen Konsequenzen für Kirche und Diakonie hat in den letzten Wochen an Dynamik gewonnen. Ausschlaggebend waren dabei insbesondere die Texte von Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie[1] einerseits und andererseits Wolfgang Huber und Peter Dabrock[2] in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, und weitere Veröffentlichungen, wie sie zum Beispiel auf Zeitzeichen online, aktuell mit einer fünfteiligen Artikelreihe von Ulrich Körner[3] zu lesen sind.

Neben den vielen wichtigen juristischen, theologischen und diakonischen Perspektiven, neben den medizinethischen Aspekten, die am Ende des Lebens zu besprechen und persönlichen seelsorglichen Situationen, die herausfordern und zu begleiten sind, beschäftigt mich dabei auch der Blick auf unsere aktuelle gesellschaftliche Situation. Denn die Debatte zu selbstbestimmtem Sterben und im Zusammenhang damit zu assistiertem Suizid gewinnt an Dynamik zu einer Zeit, in der uns durch die Corona-Pandemie besonders bewusst geworden ist, wie verletzlich und unverfügbar unser Leben ist. Wie abhängig von anderen Menschen, von der Natur, von globalen Entwicklungen. Wie wenig planbar und machbar. Und nicht wenige Menschen erleben das als einen irritierenden und kränkenden Angriff auf ihre zuvor empfundene Freiheit und Autonomie. Nun ist mir durchaus bewusst, dass die gegenwärtige Debatte zum assistierten Suizid mit der Urteilssprechung vor gut einem Jahr und laufenden Gesetzgebungsverfahren zusammenhängt – dennoch frage ich mich, ob hinter dieser Debatte nicht auch der unausgesprochene Wunsch steht, das unverfügbare Leben wenigstens an einem Punkt, der gewiss für jede und jeden von uns kommt – nämlich an seinem Ende – verfügbar und selbstbestimmt planbar zu machen. Wollen wir das, was wir gerade nicht oder nur begrenzt „in den Griff“ bekommen, unser Leben, wenigstens an seinem Endpunkt „in den Griff“ bekommen, handhabbar machen? Und ist damit der (unbewusste) Wunsch verbunden, auch die gegenwärtig erlebte Unverfügbarkeit des eigenen Lebens, seine als eingeschränkt erlebte Freiheit und Autonomie, erträglicher zu machen? Wenn das so sein sollte, macht die Debatte um den assistierten Suizid und ein selbstbestimmtes Sterben zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch deutlich, welch große seelsorgliche und geistliche Herausforderung die Corona-Pandemie tatsächlich darstellt. Damit ist diese Debatte dann auch ein Appell an uns als Kirche und als Seelsorgende, diese Herausforderung noch stärker in den Blick zu nehmen und sich ihr zu stellen.

Die öffentliche Diskussion zum Thema „assistierter Suizid in kirchlichen Einrichtungen“ läuft derzeit in verschiedenen Medien und durchaus pointiert. Mir liegt daran, zu dieser Thematik eine differenzierte Debatte zu führen, in der im Gespräch miteinander Information und Sachkenntnis ihren Raum finden und Argumente ausgetauscht werden. Weil der sensiblen Thematik ein reduzierter, binärer Pro- und Contra-Austausch nicht gerecht werden kann, brauchen wir eine Diskussion mit Tiefenschärfe, die es möglichst vielen – nicht nur Kirchenleitungen und bischöflichen Konferenzen – ermöglicht, sich mit der Thematik eines selbstbestimmten Sterbens auseinanderzusetzen.

Möglich ist das einerseits über das Lesen von entsprechenden Texten, wie sie in den letzten Wochen publiziert wurden – aus meiner Sicht gehört dazu aber auch die mündliche Form, das Gespräch, die Möglichkeit zur direkten Frage und zum Formulieren der eigenen derzeitigen Position. Weil Menschsein, wie es die Philosophin Hannah Arendt formuliert hat „Leben im Modus des Miteinandersprechens“[4] bedeutet. Denn die Welt, so Hannah Arendt, wird "nur in dem Maße verständlich, als Viele miteinander über sie reden und ... ihre Perspektiven mit- und gegeneinander austauschen ... In-einer-wirklichen-Welt-leben und Mit-Anderen-über-sie-reden sind im Grund ein und dasselbe“[5]. Also: Lassen Sie uns miteinander sprechen, als Menschen miteinander im Gespräch sein und, aus der Perspektive des christlichen Glaubens heraus, auch im Gespräch mit Gott sein. Ist doch der Mensch, wie Martin Luther es in seiner Genesisvorlesung sagt, das Geschöpf, mit dem Gott ewig reden will.[6]

Ein solches vielschichtiges Gespräch zu ermöglichen, darin besteht aus meiner Sicht eine wesentliche Aufgabe eines kirchlichen Leitungs- und insbesondere des landesbischöflichen Amtes. Deshalb freue ich mich sehr, dass meine Idee und Einladung zu dieser Gesprächsreihe bei Ihnen, den Teilnehmenden, auf ein so reges Interesse gestoßen ist. Und besonders freue ich mich, dass Prof. Dr. Michael Germann, Prof. Dr. Dietrich Korsch und Prof. Dr. Annette Noller unmittelbar und ohne Umschweife auf meine Anfrage hin zugesagt haben, an drei Abenden einzelne Aspekte der Thematik darzulegen und mit uns, mit Ihnen im digitalen Format zu diskutieren. Herzlichen Dank dafür an Sie, an Euch – auch dafür, dass Sie sich, dass Ihr Euch die Zeit nehmt, nicht nur bei den eigenen Themen, sondern teilweise auch an anderen Abenden mit dabei zu sein. So begrüße ich heute Abend neben Prof. Germann, den ich gleich noch näher vorstellen werde, auch Prof. Korsch und Prof. Noller.

Die bisher geplanten Abende sollen sich – heute – juristischen Aspekten widmen; am kommenden Montagabend steht die Frage nach Selbstbestimmung und Willensfreiheit im Kontext der Diskussion zum assistierten Suizid im Mittelpunkt; und am Mittwoch in 14 Tagen widmen wir uns Perspektiven und Fragen, denen sich im Blick auf assistierten Suizid insbesondere Einrichtungen in diakonischer und kirchlicher Trägerschaft stellen müssen. Wenn wir uns ihnen allen im Gespräch widmen, dann möge sich darin etwas von der Kultur zeigen, die das lutherische Verständnis von Beratung in wichtigen und die Einzelnen besonders bewegenden Fragen prägt und die ihren Niederschlag bereits in den Schmalkaldischen Artikeln von 1537 fand: „per mutuum colloqium et consolatio fratrum“ und heute natürlich „et sororum“ – im gegenseitigen Beraten und Trösten der Brüder und Schwestern. Eine solche Atmosphäre wünsche ich uns heute und an den weiteren Abenden unserer Gesprächsreihe und gebe damit weiter an Michael Birgden, der uns einige technische Dinge erläutern wird.

 

Ein Recht auf den eigenen Tod? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Zu diesem Thema begrüße ich herzlich Prof. Dr. Michael Germann, seit Oktober 2002 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und auch kooptiertes Mitglied der dortigen Theologischen Fakultät. Lieber Herr Prof. Germann, Sie waren Mitglied der Verfassungskommission der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und haben diesen Prozess bis in seine Evaluierung begleitet und deutlich geprägt, Sie sind seit 2003 Mitglied der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland und seitdem auch Vorsitzender ihres Rechtsausschusses. Ebenfalls sind Sie seit 2009 Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und Mitglied auch ihres Rechtsausschusses. Neben Ihrer Lehrtätigkeit und nehmen Sie zahlreiche weitere Aufgaben wahr, stellvertretend nenne ich Ihr Richteramt am Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, das Sie seit 2015 innehaben. Herr Prof. Germann, herzlich willkommen – Sie haben das Wort!

[1] Reiner Anselm/Isolde Karle/Ulrich Lilie, Den assistierten professionellen Suizid ermöglichen, in: FAZ vom 11.1.2021, 6.

[2] Peter Dabrock/Wolfgang Huber, Selbstbestimmt mit der Gabe des Lebens umgehen, in: FAZ vom 25.1.2021, 6.

[3] Ulrich Körner, Dem Leben dienen - bis zuletzt. Das Karlsruher Urteil zur Suizidbeihilfe und seine Folgen, https://zeitzeichen.net/node/8835 (letzter Zugriff 9.2.2021)

[4] Vgl. dazu Christina Thürmer-Rohr, Zum „dialogischen Prinzip“ im politischen Denken von Hannah Arendt, in: HannahArendt.net - Zeitschrift für politisches Denken, Bd.5, Nr. 1 (2009), http://www.hannaharendt.net/index.php/han/article/view/151/268 (letzter Zugriff 9.2.2021).

[5] Hannah Arendt, Was ist Politik?, München/Zürich 1993, 51 ff.

[6] Vgl. Martin Luther, Genesisvorlesung, WA 43, Kap. 26, 481, Zeile 34-35: „Persona Dei loquentis et verbum significant nos tales creaturas esse, cum quibus velit loqui Deus usque in aeternum et immortaliter.“

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