Abschiebehäftlinge sind keine Straftäter

Bischöfin Fehrs besuchte Justizvollzugsanstalt

Bischöfin Kirsten Fehrs im Gespräch mit einem Abschiebegefangenen
Bischöfin Kirsten Fehrs im Gespräch mit einem Abschiebegefangenen© Marisa Nuguid

10. Dezember 2012 von Wolfgang Främke

Hamburg - Am heutigen „Tag der Menschenrechte“ haben Bischöfin Kirsten Fehrs und die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Pastorin Fanny Dethloff gemeinsam mit einer Delegation die Justizvollzugsanstalt in Hamburg-Billwerder besucht.

Dort sprachen sie mit Vertretern der Justizbehörde, dem Anstaltsleiter und Beamten vor Ort über die Abschiebehaft. In der Diskussion wurde deutlich, dass es sich bei der Unterbringung der Flüchtlinge um eine Zivilhaft handelt, die Insassen also nicht dort sind, weil sie eines Verbrechens beschuldigt und bestraft werden, sondern lediglich um die zwangsweise Ausreise zu sichern und durchzusetzen. Durch die Abschiebepolitik Deutschlands werden Menschen in erheblichem Maß in ihren Rechten eingeschränkt und nicht selten durch Zwangsmaßnahmen während der Abschiebung ihrer Menschenwürde beraubt. Fanny Dethloff betont: „Abschiebungshäftlinge sind keine Straftäter! Wir schließen uns daher der Forderung der EU-Rückführungsrichtlinie an, Abschiebungshäftlinge in speziellen Einrichtungen unterzubringen. Eine Unterbringung innerhalb einer Justizvollzugsanstalt – wie in Billwerder – ist nicht angemessen, da die Abschiebungshäftlinge sich in den Ablauf der Strafanstalt einfügen müssen. Zudem ist seit Juli dieses Jahres laut Verfassungsgerichtsurteil ein erhöhter Regelsatz auszuzahlen, den die Abschiebehäftlinge momentan noch nicht erhalten. Dies nicht umzusetzen, verstößt gegen elementare Rechte. Am Menschenrechtstag ist daran zu erinnern, dass jeder Mensch ein Recht hat, Rechte zu haben.“  

Auch Bischöfin Fehrs bekräftigte erneut, dass die Personen sich nichts zuschulden haben kommen lassen, sondern vielmehr unserer Hilfe bedürfen: „Die betroffenen Menschen haben oftmals in ihrer Heimat in unsicheren und gefährlichen Situationen gelebt. Einige haben den gewaltsamen Tod von Eltern und Geschwistern miterlebt oder sind selbst unmittelbar bedroht worden. Daher ist es umso wichtiger, dass sie hier bei uns eine unabhängige Rechts- und Sozialberatung angeboten bekommen, um über ihre Lage aufgeklärt zu werden."

In der Vollzugsanstalt wird zwar streng darauf geachtet, dass Abschiebehäftlinge nicht mit Straftätern zusammentreffen, aber sie müssen sich den dortigen Haftbedingungen unterordnen. Handys sind verboten, die Festnetzanlage ist zu teuer und Beschäftigungsangebote sind nicht vorhanden. Ehrenamtliche, die den Inhaftierten zur Seite stehen wollen, werden händeringend gesucht. Gisela Nuguid von der Ökumenischen Arbeitsstelle Migration und Asyl organisiert diese Besuchsdienste. „Der Kirchenkreis Hamburg-Ost bietet mit einer hauptamtlichen Seelsorge und regelmäßigen Besuchen einer Gruppe Ehrenamtlicher ein Mindestmaß an Betreuung, Gesprächen und Beratung an. Das reicht aber oft nicht aus, um den Inhaftierten die Hilfe zukommen zu lassen, die sie dringend brauchen.“

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