Schleswig-Holsteinischer Landtag befasst sich mit Gottesbezug

Erzbischof Heße und Bischof Magaard begrüßen die Initiative des Parlaments

Bischof Gothart Magaard
Bischof Gothart Magaard© Tim Riediger / nordpool

29. April 2016 von

Kiel. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und das Erzbistum Hamburg begrüßen die heutige (29. April) Debatte im Kieler Landtag über die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen zahlreiche Abgeordnete fast aller Fraktionen erreichen, dass die Präambel künftig eingeleitet wird mit den Worten: „In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, ...“

Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, sagte in Kiel: "Ich bin der religionsübergreifenden Volksinitiative außerordentlich dankbar für ihren Einsatz. Es ist deutlich geworden: Ein Gottesbezug ist kein Glaubensbekenntnis, sondern ein Ausdruck dafür, dass der Mensch nicht das Maß aller Dinge ist. Dafür haben sich zahlreiche Menschen aus jüdischer, muslimischer und christlicher Tradition eingesetzt, aber auch viele, die sich selbst für religiös 'unmusikalisch' halten. Die heute diskutierte Formulierung grenzt niemanden aus, im Gegenteil: Sie ist so formuliert, dass Menschen in aller Unterschiedlichkeit in sie einstimmen können."

Bischof Magaard: Ausdruck dafür, dass der Mensch nicht das Maß aller Dinge ist

Erzbischof Dr. Stefan Heße sagte: "Ich weiß es sehr zu schätzen, dass sich die meisten Abgeordneten in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Gottesbezug beschäftigt und sich auf Gespräche und Diskussionen eingelassen haben. Der jetzt vorliegende Kompromiss und das nun von so vielen Abgeordneten eingeleitete parlamentarische Verfahren stimmen mich verhalten optimistisch, dass am Ende die erforderliche Mehrheit erreicht werden kann. Gleichwohl werde ich die weitere Debatte weiterhin kritisch beobachten."

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