Mitten in der Nacht abgeholt

Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche kritisiert Abschiebung von Krankenhaus-Patientin

Dietlind Jochims ist Pastorin und Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche.
Dietlind Jochims ist Pastorin und Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche. © Simone Viere, AfÖ

03. August 2023 von Dieter Schulz

In der Nacht zum Donnerstag (3.August 2023) wurde eine Patientin aus der Psychiatrischen Klinik Rickling abgeschoben. Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Dietlind Jochims, bezeichnet diesen Vorgang als „einen Skandal“. 

In der Nacht zum Donnerstag (3. August) wurde eine Frau aus Tunesien, die sich als Patientin in der Psychiatrischen Klinik Rickling (Kreis Segeberg) aufgehalten hat, abgeschoben. „Dass eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus erfolgt, ist ein Skandal“ erklärt Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). „Zusätzlich alarmiert uns, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheint.“ Gemeinsam mit den Flüchtlingsbeauftragten in den Kirchenkreisen fordert Jochims eine gründliche Untersuchung der Recht- und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme.

Schutzraum Krankenhaus darf nicht angetastet werden

Außerdem brauche es eine über den Einzelfall hinaus wirksame Klärung und Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für Beschäftigte in Kliniken, so Jochims. Hier sei ein Erlass hilfreich, wie es ihn in anderen Bundesländern gibt: Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz und Thüringen zum Beispiel dürfen dort keine Abschiebungen aus Krankenhäusern mehr vornehmen. „Der Schutzraum Krankenhaus ist eine Voraussetzung für die Gesundung und darf nicht angetastet werden“, fordert die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche.

Bei Folgeabschiebung droht Gefahr für Leib und Leben 

Die Tunesierin Mariem F. war aufgrund ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland verfolgt worden und hatte zuerst in Schweden Schutz gesucht. Dort wurde ihr Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung in das Herkunftsland angekündigt. Daraufhin floh Mariem F. nach Deutschland. Hier wurde im Rahmen der Dublin III-Verordnung die Zuständigkeit Schwedens festgestellt und die Rückführung angekündigt. Nach einem Suizidversuch befand sich Mariem F. im Juni und jetzt seit Mitte Juli in stationärer Behandlung in der Psychiatrischen Klinik Rickling. Sie ist inzwischen in Schweden angekommen. Dort erwartet Mariem F. die weitere Abschiebung in ein Land, in dem ihr als lesbische Frau Gefahr für Leib und Leben droht.

 

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