Gesetz über den kirchenmusikalischen Dienst der Nordkirche vereinheitlicht
04. März 2017
Lübeck-Travemünde. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (4. März) ein neues Gesetz beschlossen, mit dem der kirchenmusikalische Dienst der Nordkirche neu geordnet und vereinheitlicht wird.
Damit werden zugleich die beiden in diesem Bereich bisher fortgeltenden Kirchengesetze für die ehemalige Nordelbische Kirche sowie für die früheren Landeskirchen Mecklenburgs und Pommerns abgelöst. Die drei evangelischen Landeskirchen hatten sich Pfingsten 2012 zur Nordkirche zusammengeschlossen.
Bislang gab es noch zwei Kirchenmusikgesetze: eines für die ehemalige Nordelbische Kirche und eines für Mecklenburg und Pommern. In vielen Bereichen ähneln sich die Gesetze, ein einheitliches Kirchenmusikergesetz soll aber beide Gesetze ablösen und die Strukturen vereinheitlichen.
Pastor Matthias Bartels (Greifswald) brachte die Gesetzesvorlage für die Erste Kirchenleitung ein und erläuterte: „Mit dem neuen Gesetz über den kirchenmusikalischen Dienst vereinheitlicht die Nordkirche die entsprechenden Regelungen der Fusionskirchen und entwickelt die kirchenmusikalische Landschaft weiter. Kirchenmusik wird ohne Einschränkung als Verkündigung des Evangeliums beschrieben und der kirchenmusikalische Dienst als geistlicher Dienst. Mit der im Gesetz vorgesehenen Bildung einer Kommission für Kirchenmusik wird ein neues Fachgremium geschaffen, das die Koordination, Begleitung und Pflege der kirchenmusikalischen Arbeit in unserer Kirche verantwortet.“