Veranstaltung

Gesprächsabend zum Thema Organspende mit Bischof Magaard

In Deutschland spenden zu wenig Menschen ihre Organe (Symbolbild).
In Deutschland spenden zu wenig Menschen ihre Organe (Symbolbild).© Debby Hudson, unsplash

05. Februar 2020

Der Schleswiger Biachof Gothart Magaard, die Evangelische Akademie und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt laden am Mittwoch, 12. Februar, um 17 Uhr zu einem Gesprächs- und Diskussionsabend zum Thema Organspende ein. Der Abend findet unter dem Motto "Gebot der Nächstenliebe oder ethisches Dilemma?" auf Schloss Gottorf in Schleswig (Museumsschule) statt.

Im Verlauf des Abends werden der Wiener Theologieprofessor Ulrich Körtner, der Kieler Transplantationsmediziner Prof. Felix Braun und der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Schleswig, Dr. Armin Teschner, über ethische, rechtliche und medizinische Aspekte des Themas informieren. Anschließend sind die Teilnehmenden eingeladen, in Diskussionsrunden mit Fachleuten und mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen.

"Organspenden retten Leben"

"Ich freue mich, dass wir mit Hilfe renommierter Fachleute dieses wichtige gesellschaftliche Thema aufgreifen und so die Möglichkeit schaffen, differenziert darüber zu diskutieren", so Bischof Magaard. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundestages muss man sich auch zukünftig aktiv dafür entscheiden, Organspenderin oder Organspender zu werden. "Organspenden retten Leben. Doch viele Menschen zögern bei der Entscheidung. Der Abend soll dazu dienen, sich zu informieren und eine fundierte eigene Position dazu zu entwickeln“, so der Bischof weiter.

Der Eintritt zu der Veranstaltung ist frei, um eine Anmeldung unter breklum@akademie.nordkirche.de wird gebeten.

Hintergrund

Knapp 10.000 Menschen warteten Ende 2018 in Deutschland auf ein Spenderorgan, gut 3.000 wurden gespendet – so die Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation für das Jahr 2018. Aktuell dürfen in Deutschland Organe nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder ihre Angehörigen ihr Einverständnis erklären.

In vielen anderen Ländern gilt die sogenannte Widerspruchslösung: Sie besagt, dass jede Person ein potentieller Organspender ist, sofern sie nicht zu Lebzeiten widerspricht. Mitte Januar 2020 hat der Bundestag die Widerspruchslösung abgelehnt und zugleich beschlossen, dass die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, in Zukunft regelmäßig bei Ausweisstellen erfragt werden soll. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren. Das Gesetz wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten.

 

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