Gottesdienste im Norden ab 10. Mai wieder möglich
01. Mai 2020
In Norddeutschland werden voraussichtlich ab 10. Mai wieder Sonntagsgottesdienste in Kirchen möglich sein. Das legte die evangelische Nordkirche in einer umfassenden Handlungsempfehlung fest.
Das entsprechende Schreiben mit konkreten Ideen für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist am Freitag an die fast 1.000 Kirchengemeinden geschickt worden. Hintergrund seien entsprechende Verordnungen der Länder im Bereich der Nordkirche, die bereits erlassen worden sind oder erwartet werden. Die Entscheidung, wie eine Gemeinde diese Entscheidung nutzt, liegt beim jeweiligen Kirchengemeinderat.
Weiterhin auch Online-Streaming nutzen
Im Blick auf gottesdienstliche Zusammenkünfte empfiehlt die Nordkirche, nur kleine Teilnehmerzahlen zuzulassen, dabei einen Mindestabstand zwischen den Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Kontaktdaten von Besuchern aufzunehmen. Um zu verhindern, dass Menschen aus Platzgründen nicht am Gottesdienst teilnehmen können, sind etwa auch mehrere Gottesdienste zu verschiedenen Uhrzeiten oder Andachten an Wochentagen denkbar. Die Nordkirche empfiehlt zudem, das Online-Streaming weiterhin zu nutzen und auszubauen.
Sie sei froh, dass die Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Nordkirche nun wieder selbst entscheiden können, ob Gottesdienste in ihren Kirchen gefeiert werden, sagte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt. "In den letzten Wochen ist deutlich geworden, dass viele Menschen innerhalb und außerhalb der christlichen Kirchen dem Sonntagsgottesdienst eine große Bedeutung beimessen - für ihr persönliches Glaubensleben ebenso wie für die öffentliche Relevanz des Evangeliums."
Vor Ort sei nun jeweils abzuwägen, welcher Weg in den nächsten Wochen angebracht ist. Sie traue den Menschen in ihrer Kirche zu, dass sie dazu auf dem Hintergrund ethischer und theologischer Abwägungen verantwortliche Entscheidungen treffen. "Mit den vorliegenden Handlungsempfehlungen unserer Kirche bekommen die Verantwortlichen vor Ort dafür einen hilfreichen Orientierungsrahmen."
Vor Ort entscheiden die Kirchengemeinderäte
Die Nordkirche gibt auch Empfehlungen für Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Trauerfeiern. Verantwortlich für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Gemeinden sind laut Verfassung der Nordkirche die jeweiligen Kirchengemeinderäte. Dabei sind die Rechtsverordnungen der Bundesländer, die derzeit überarbeitet werden, einzuhalten.
Den Handlungsempfehlungen der Nordkirche liegen neben Gesprächen mit Bundes- und Landesregierungen unter anderem auch eine Verständigung mit der katholischen Kirche sowie Gespräche mit jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften zugrunde.