Grundschüler in Mecklenburg-Vorpommern lernen Mindestwortschatz
01. Juli 2016
Plaste, Broiler und Kaufhalle: Worte, die selbstverständlich in Alltag und Umgangssprache der DDR genutzt wurden. Nach der Wende jedoch war selbst der über Jahrzehnte an Schulen gepflegte Mindestwortschatz verpönt. Nun will das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern Altbewährtes wiederbeleben und führt zum Schuljahr 2016/2017 einen Mindestwortschatz für Grundschüler ein.
Der Mindestwortschatz umfasst etwa 800 Wörter und dient den Lehrerinnen und Lehrern als verbindliche Grundlage für den Deutschunterricht in der Grundschule. Ziel sei, die Rechtschreibleistungen der Mädchen und Jungen zu steigern, teilte das Bildungsministerium in Schwerin mit.
Von A wie Apfel bis Z wie Zwiebel
Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) kann "nicht nachvollziehen, warum Länder wie Bayern einen Mindestwortschatz kennen, er bei uns aber nach der Wende abgeschafft wurde, nur weil er aus der DDR kam". Mit dem Mindestwortschatz würden weiterführende Schulen auf einem "soliden Fundament" von Kenntnissen über Rechtschreibregeln aufbauen, so Brodkorb weiter.
Kostenlose Handreichung und Fortbildungen zum Mindestwortschatz
Der Mindestwortschatz besteht aus Haupt- und häufig gebrauchten Wörtern, die bestimmten Rechtschreibphänomenen zugeordnet sind. Hinzukommen daraus abgeleitete Rechtschreibstrategien und praktische Übungen. Er gliedert sich in einen Teil für die Jahrgangsstufen 1 bis 2 und in einen weiteren Teil für die Jahrgangsstufen 3 bis 4. Zum Umgang mit dem Mindestwortschatz gibt das Bildungsministerium zum neuen Schuljahr eine kostenlose Handreichung heraus. Erarbeitet wurde sie durch eine externe Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V). Auch Fortbildungen zum Umgang mit dem Mindestwortschatz wird das Institut anbieten.