Handlungsempfehlungen zum Corona-Virus
28. Februar 2020
Lübeck-Travemünde. Die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) erreichen derzeit verstärkt Anfragen, welche Auswirkungen auf das gottesdienstliche Leben mit der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) verbunden sein könnten. Aus diesem Anlass spricht die Nordkirche aktuelle Handlungsempfehlungen aus.
Ziel aller Maßnahmen muss es sein, die Infektionskette zu unterbrechen und die Verbreitung des Virus zeitlich zu verzögern, heißt es in den Handlungsempfehlungen. In ihrem Umgang mit der Ausbreitung des Corona-Virus richtet sich die Nordkirche an den staatlichen Vorgaben aus und gibt keine eigenständigen oder abweichenden Handlungsempfehlungen.
Insbesondere die Frage, ob Gottesdienste überhaupt oder in eingeschränkter Form gefeiert werden sollten, hänge ausschließlich davon ab, ob staatliche Versammlungsverbote, Quarantänemaßnahmen oder ähnliches verhängt würden. Solange dies nicht durch staatliche Stellen angeordnet wird, bestehe kein Grund zu kircheninternen Einschränkungen.
In den Handlungsempfehlungen heißt es weiter: „Solange Gottesdienste und kirchliche Versammlungen stattfinden, kann auch Abendmahl gefeiert werden.“
Die Nordkirche nehme ernst, dass bei vielen Menschen Verunsicherung darüber eingetreten ist, ob ein gemeinsames Abendmahl das Infektionsrisiko erhöht. Für die Praxis des Abendmahls gelten hohe hygienische Bestimmungen, die beispielsweise die Reinigung und die Weiterreichung es Kelches betreffen.
Darüber hinaus gilt, dass ein Abendmahl auch gültig ist, wenn entweder nur das Brot oder nur der Kelch genommen werden. Sowohl das Eintauchen des Brotes in den Kelch, statt daraus zu trinken, als auch die Verwendung von Einzelkelchen gilt als volles Abendmahl. Zugleich wird dadurch das Risiko einer Infektion gemindert. Symbolische Akte, die besonderen Körperkontakt erfordern, wie der Friedensgruß oder das Händeschütteln sollten derzeit jedoch vermieden werden.