Der Schutz des freien Sonntags bleibt ein wichtiges Anliegen

Kirchen zur neuen Bäderverordnung Schleswig-Holsteins

Bischof Gothart Magaard
Bischof Gothart Magaard© Tim Riediger / Nordkirche

22. Mai 2018 von Stefan Döbler und Marco Chwalek

Kiel/Schleswig. Der Schleswiger Bischof Gothart Magaard und die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, äußerten sich heute (22. Mai) zu der von der Landesregierung geplanten neuen Bäderverordnung. Dabei begrüßten sie, dass die Landesregierung die Regelungen der bisherigen Verordnung, die Ende 2018 außer Kraft treten wird, im Wesentlichen fortschreibe.

Zuvor hatte Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz in Kiel die geplante Verordnung, die bis 2023 gelten würde, der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin regelt das Land die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in touristisch geprägten Orten.

Bischof Gothart Magaard, Sprengel Schleswig und Holstein der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche):

„Dass die Landesregierung mit der neuen Bäderverordnung den grundgesetzlich verankerten Schutz des Sonntags nicht weiter einschränkt, begrüßen wir. Schon die bestehende Regelung war 2013 vor diesem Hintergrund erlassen worden, berücksichtigte aber auch tourismus- und wirtschaftspolitische Interessen. Dennoch gilt weiterhin: Die Verfassung schützt den freien Sonntag als ein hohes gesellschaftliches Gut. Das hat zuletzt auch die Rechtsprechung immer wieder bestätigt. Der freie Sonntag sichert, gerade in Zeiten zunehmender Arbeitsverdichtung, dass möglichst viele Menschen gemeinsam frei haben können – mit Zeit für Familie und Freunde, aber auch Sportverein, Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement. Diesen Freiraum als individuelles Recht und als Voraussetzung für gemeinschaftliches Miteinander geschützt zu sehen, wird uns auch in Zukunft ein wichtiges Anliegen sein.“

Beate Bäumer, Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein:

„Der am Runden Tisch besprochene Kompromiss von 2013 war an der Grenze dessen, was wir vertreten können. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass an der bestehenden Verordnung keine gravierenden Veränderungen vorgenommen werden sollen. Gleichwohl gilt es, den Sonn- und Feiertagsschutz auch weiterhin insgesamt im Blick zu behalten. Deshalb werden wir künftige Entwicklungen in Rechtsprechung, Politik und Gesellschaft sehr aufmerksam verfolgen.“

Hintergrund:
Die bisherige schleswig-holsteinische „Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten (Bäderverordnung - BäderVO)“ vom 21. Mai 2013 war von der damaligen Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren erlassen worden und tritt Ende 2018 außer Kraft.

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