Kirchenwahl 2016 – „Ihre Stimme ist einzigartig!“
20. September 2016
Hamburg/Kiel/Schwerin. „Ihre Unterlagen zur Kirchengemeinderatswahl 2016“ – so steht es unübersehbar auf dem Brief, der ab heute (20. September) jedem wahlberechtigten Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) per Post zugestellt wird. „Ihre Stimme ist einzigartig!“ lautet der Aufdruck auf der Rückseite des Umschlags, der in den kommenden Tagen genau 1.905.227 Millionen Mal in Briefkästen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern geworfen wird.
Die Kirchengemeinderäte, also die leitenden Gremien der mehr als 1.000 Kirchengemeinden in der Nordkirche, werden Ende November 2016 neu gewählt. Erstmals dürfen dabei in der gesamten Nordkirche alle mitwählen, die spätestens am 13. November 2016 ihr 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlbenachrichtigung informiert die wahlberechtigten Kirchenmitglieder über die Wahl sowie die Möglichkeit der Briefwahl und fordert dazu auf, sich zu beteiligen. Eine angehängte Karte nennt die jeweilige Kirchengemeinde, den Wahltermin und den Wahlort.
Erste gemeinsame Kirchenwahl seit Gründung der Nordkirche Pfingsten 2012
In allen Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein und Hamburg wird am Sonntag, dem 27. November 2016 (Erster Advent) gewählt. In Mecklenburg und Pommern haben viele Gemeinden bis zu zwei zusätzliche oder bis zu drei abweichende Wahltermine, die in der Zeit vom 13. bis zum 27. November liegen. Diese Wahl ist die erste in der Nordkirche, in der sich 2012 die ehemalige nordelbische, die mecklenburgische und die pommersche Landeskirche zusammengeschlossen haben. Während in Nordelbien die schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post üblich war, ist dies für die Mitglieder aus Mecklenburg und Pommern neu. In Hamburg und Schleswig-Holstein hingegen ist die Absenkung des Wahlalters auf 14 statt bisher 16 Jahre neu.
Rund 249.000 Erstwähler an die Wahlurne gebeten
Von den rund 1,9 Millionen Wählerinnen und Wählern sind 248.553 Erstwähler. Die Nordkirche verbindet mit der formalen Benachrichtigung auch einen Dank an alle ihre Mitglieder. Wer seine Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht wiederfindet, kann trotzdem wählen: Berechtigt ist jeder, der ins Wählerverzeichnis der Kirchengemeinde eingetragen ist und seinen Personalausweis dabei hat. Auskunft dazu erteilt jede evangelisch-lutherische Kirchengemeinde. Die Amtszeit eines Kirchengemeinderates dauert sechs Jahre.