Weitere Unterstützung für den Erhalt kirchlicher Gebäude gesichert

Land Mecklenburg-Vorpommern und Nordkirche vereinbaren Patronatszahlung für weitere fünf Jahre

Unterzeichneten die Patronatsvereinbarung: Bettina Martin, die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt sowie der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern Tilman Jeremias (v.l.n.r.) @Annelie Haack-Birgden / Nordkirche
Unterzeichneten die Patronatsvereinbarung: Bettina Martin, die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt sowie der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern Tilman Jeremias (v.l.n.r.) @Annelie Haack-Birgden / Nordkirche

23. Mai 2025 von Dieter Schulz

Land und Nordkirche vereinbaren Patronatsmittel für den Erhalt von Kirchengebäuden in Mecklenburg-Vorpommern bis 2029. Das Land zahlt jährlich 3,579 Millionen Euro für Bau und Sanierung.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben sich für einen weiteren Fünf-Jahres-Zeitraum bis zum Jahr 2029 zur Zahlung von Patronatsmitteln verständigt. Eine entsprechende Vereinbarung haben am Freitag (23. Mai 2025) die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Bettina Martin, und die Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt sowie der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern Tilman Jeremias in Schwerin unterzeichnet. Damit wird die gemeinsame Finanzierung von Sanierung und Unterhalt historischer Kirchengebäude für weitere fünf Jahre gesichert. Das Land zahlt jährlich 3.579.000 Euro für den Erhalt kirchlicher Gebäude, die ehemals dem landesherrlichen Patronat unterstanden – insgesamt 17.895.000 Euro. Von kirchlicher Seite wird mindestens der gleiche Betrag aufgebracht.

Verlässliche Partnerschaft in Zeiten finanzieller Herausforderungen

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigt die Einigung als wichtigen Beitrag zum Erhalt kultureller Identität: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu unserer gemeinsamen Verantwortung für Kirchengebäude. Das ist ein gutes und wichtiges Zeichen für verlässliche Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für unser Bundesland und seine Menschen! Denn unsere Dorf- und Stadtkirchen sind weit mehr als Gottesdienstorte – sie sind kulturelle Anker, Orte der Begegnung, spirituelle Heimat und historische Zeugnisse. Der Erhalt dieser Gebäude liegt uns sehr am Herzen. Es ist ein Ausdruck gelebter Partnerschaft, dass wir als Nordkirche mindestens den gleichen Betrag wie das Land aufbringen. Dafür danke ich allen Beteiligten ausdrücklich.“

Seit Jahren vertrauensvolle Zusammenarbeit

„Gemeinsam mit der Nordkirche ist es uns sehr wichtig, dass die vielen großen und kleinen Kirchen im Land erhalten bleiben. Sie prägen nicht nur über viele Jahrhunderte unseren Kulturraum, sondern sind bis heute wichtige Räume des Austausches und lebendiger Gemeinschaften in unseren Dörfern und Städten. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und das Land arbeiten seit Jahren vertrauensvoll zusammen. Die erneute Unterzeichnung der Patronatsvereinbarung ist ein weiterer Beleg dafür. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erfüllt damit seine Verpflichtung aus dem Güstrower Vertrag“, sagte Ministerin Bettina Martin.

Die Vereinbarung wurde auf Grundlage von Artikel 13 Absatz 2 des Güstrower Vertrags getroffen. Sie sichert eine paritätische Beteiligung des Landes und der Nordkirche an den Baulasten und setzt damit ein starkes Zeichen für die Verantwortung gegenüber dem kirchlichen Kulturerbe im Land.

Hintergrund: Der Güstrower Vertrag

Der am 20. Januar 1994 unterzeichnete Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den damaligen Landeskirchen Mecklenburgs und Pommerns regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche. In dem Vertrag verpflichtet sich das Land zur hälftigen Beteiligung an den Baulasten solcher Kirchengebäude, die bis zum Inkrafttreten des Vertrags unter dem Patronat standen. Seit der Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland im Jahr 2012 ist die Nordkirche Rechtsnachfolgerin der damaligen Landeskirchen. Seit über 30 Jahren unterstützt das Land mit den sogenannten Patronatsmitteln die Sanierung und den Erhalt zahlreicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Unterstützung ermöglicht es, sakrale Bausubstanz zu bewahren, die zugleich Zeugnis lebendigen Glaubens und bedeutender Kulturerbe-Träger ist. Die gemeinsame Vereinbarung bietet der Nordkirche bis 2029 Planungssicherheit für künftige Sanierungs- und Restaurierungsvorhaben.

Hinweis an die Redaktionen

Diese Medieninformation wird parallel auch über die Pressestelle des Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern versendet. Wir bitten Doppelzustellungen zu entschuldigen.

 

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