Planungssicherheit für den Erhalt von Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern bis 2024

Land und Nordkirche unterzeichnen neue Patronatsvereinbarung

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt© Marcelo Hernandez, Nordkirche

11. Mai 2020 von Carola Beno

Schwerin. Katy Hoffmeister, Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), haben heute (11. Mai) in Schwerin eine neue Patronatsvereinbarung unterzeichnet. Damit sichert das Land Mecklenburg-Vorpommern der Nordkirche bis zum Jahr 2024 eine finanzielle Unterstützung für den Erhalt kirchlicher Gebäude von jährlich rund 3,6 Millionen Euro zu.

Justizministerin Katy Hoffmeister sagte bei der Unterzeichnung: „Seit nunmehr über 25 Jahren sind das Land Mecklenburg-Vorpommern und die evangelischen Kirchen Partner im Güstrower Vertrag. Die Landesregierung weiß das Engagement der Nordkirche im Land sehr zu schätzen. Die Nordkirche ist in vielen Bereichen der Gesellschaft eine große Stütze, zum Beispiel auf dem Gebiet der Justiz in der Gefängnisseelsorge oder im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich und auch bei der Polizeiseelsorge. Ich freue mich sehr, dass nun bis zum Jahr 2024 für die Nordkirche Planungssicherheit für die großen baulichen Herausforderungen besteht. Patronatsmittel sorgen dafür, dass die Kirche sprichwörtlich im Dorf bleibt und auch in Städten als Teil unseres Kulturerbes erhalten bleibt.“ Justizministerin Hoffmeister ist zuständig für Kirchen- und Religionsangelegenheiten.

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt hob hervor: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht in der aktuell nicht einfachen Situation verlässlich zum Güstrower Vertrag. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns gerade jetzt über die Patronatsleistungen für die Jahre 2020 bis 2024 verständigt haben. Denn die vielen Dorf- und Stadtkirchen in Mecklenburg-Vorpommern sind wichtige Orte für erlebte Gemeinschaft, für Gottesdienste ebenso wie für Kultur, Kunst und Gespräch – und das weit über den Kreis von Kirchenmitgliedern hinaus. Das war gerade in den vergangenen Wochen, in denen wir nicht in Kirchen zusammenkommen konnten, deutlich zu spüren. Der Erhalt dieser Kirchen stellt uns als Landeskirche vor große finanzielle Herausforderungen, bei denen uns die Patronatsleistungen auch in den nächsten Jahren in guter Weise unterstützen.“

Hintergrund:
Am 20. Januar 1994 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und die damalige Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs sowie die Pommersche Evangelische Kirche den Güstrower Vertrag geschlossen. Bis heute sind darin die Beziehungen zwischen dem Land und der Nordkirche, die seit ihrer Gründung 2012 in die Rechtsnachfolge eingetreten ist, rechtlich geordnet. Das betrifft unter anderem die hälftige Beteiligung des Landes an den Baulasten solcher kirchlichen Gebäude, die bislang dem Patronat unterstanden.
 

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