Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt: „Freiheit und Würde jedes Menschen sind unantastbar – vor Gott und den Menschen“
10. Oktober 2025
Ein interreligiöses Bündnis aus Kirchen, jüdischen und muslimischen Gemeinden wirbt für die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Landesverfassung Schleswig-Holsteins. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt betont: Ein Gottesbezug verbindet Menschen unterschiedlicher Überzeugungen.
Angesichts der geplanten Debatte über Veränderungen in der Landesverfassung wirbt ein breites interreligiöses Bündnis für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel. „Eine gemeinsame Werteformel in der Verfassung kann religiöse und auch nichtreligiöse Menschen zusammenbringen. Denn: Ein Gottesbezug ist kein Glaubensbekenntnis, sondern im Sinne einer Demutsformel Ausdruck dafür, dass der Mensch fehlbar und nicht das Maß aller Dinge ist“, so die Initiatoren. „Wir wünschen uns vom Parlament, die Debatte über den Gottesbezug wieder aufzunehmen und über einen Gottesbezug abzustimmen. Eine Formulierung, die niemanden ausgrenzt und so gestaltet ist, dass Menschen in aller Unterschiedlichkeit in sie einstimmen können, ist für eine pluralistische Gesellschaft, die auf den Grundwerten unseres Grundgesetzes basiert, angemessen.“
Orientierung geben und Menschen unterschiedlicher Überzeugungen verbinden
Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) erklärt Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt: „Ein Gottesbezug in der Verfassung erinnert daran, dass menschliches Leben und politisches Handeln nicht allein im eigenen Vermögen gründen. Er erinnert daran, dass der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat als freiheitlicher, säkularisierter Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. In einer Zeit, in der gesellschaftliche Debatten sich zunehmend polarisieren und Vertrauen in der Gesellschaft zurückgeht, kann der Gottesbezug in einer pluralen und multireligiösen Gesellschaft außerdem Orientierung geben und Menschen unterschiedlicher Überzeugungen verbinden. Er lädt dazu ein, aus der Einsicht in unsere Begrenztheit Kraft und Hoffnung zu schöpfen, und erinnert zugleich daran, dass Freiheit und Würde aller Menschen unantastbar sind.“
Gemeinsame Verantwortung tragen in einer pluralen Gesellschaft
Die Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein, Nora Steen, zeigt sich beeindruckt von der Breite des interreligiösen Bündnisses, das hier zusammensteht. „Der Wunsch, dass der Glaube an Gott in der Landesverfassung benannt wird, eint uns Menschen unterschiedlichster Überzeugung. Er macht sichtbar, dass wir eine gemeinsame Verantwortung tragen für ein friedliches Miteinander in einer pluralen Gesellschaft. Nur wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen – Christinnen, Jüdinnen und Juden, Musliminnen oder auch diejenigen ohne religiöse Bindung – bleiben Toleranz, Dialog und Versöhnung lebendig“, so die Bischöfin.
Dem interreligiösen Bündnis für die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Präambel der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gehören an:
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
- Erzbistum Hamburg
- Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein
- Jüdische Gemeinden von Schleswig-Holstein
- Schura – Islamische Religionsgemeinschaft e.V.
- Ditib Nord
- Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland e.V.