Nordkirche will demographische Veränderungsprozesse ausgleichen

Landessynode beschloss Personalplanungsförderungsgesetz

Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer bei der Erläuterung des Kirchengesetzes vor der Synode, Foto: Döllefeld/Nordkirche
Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer bei der Erläuterung des Kirchengesetzes vor der Synode, Foto: Döllefeld/Nordkirche

02. März 2019 von Stefan Döbler

Rostock-Warnemünde. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (2. März) ein Kirchengesetz über die Förderung der Personalplanung in der Landeskirche, den Hauptbereichen und den Kirchenkreisen (Personalplanungsförderungsgesetz) beschlossen.

Damit wird den Kirchenkreisen, Hauptbereichen und der Landeskirche (Personalplanungseinheiten) eine bestimmte Anzahl an Pastorinnen und Pastoren, berechnet in Vollbeschäftigungseinheiten, zugeteilt. Die Kirchenleitung setzt die Höhe der jeweils zugeteilten Vollbeschäftigungseinheiten alle drei Jahre fest. Die erste Berechnung und Festsetzung erfolgt zum 1. Januar 2020. Veränderungen der Gesamtzahl der Vollbeschäftigungseinheiten haben entsprechende Anpassungen zur Folge.

Hintergrund ist die allgemeine demographische Entwicklung in der Gesellschaft: Die Generation der geburtenstarken Jahrgänge erreicht in den nächsten Jahren das Ruhestandsalter. Die Folgen betreffen nahezu alle Berufsgruppen – in der freien Wirtschaft ebenso wie in staatlichen Institutionen und Kirchen. Auch die Nordkirche ist betroffen: Zwischen den Jahren 2020 und 2030 werden voraussichtlich etwa 900 von 1.700 Pastorinnen und Pastoren in den Ruhestand eintreten.

Im selben Zeitraum werden – trotz verstärkter Nachwuchswerbung und der Einführung eines zweiten Ausbildungskurses im Vikariat – nur etwa 300 Pastorinnen und Pastoren in den Dienst aufgenommen werden können. Die Zahl der im Dienst befindlichen Pastorinnen und Pastoren wird von heute etwa 1.700 auf ca. 1.100 im Jahr 2030 absinken. Ab dem Jahr 2020 werden etwa 80 bis 100 Pastorinnen und Pastoren pro Jahr in den Ruhestand eintreten. Dabei werden in einigen Kirchenkreisen überdurchschnittlich viele ältere Pastorinnen und Pastoren in den ersten Jahren des kommenden Jahrzehnts in den Ruhestand eintreten.

Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer: „Weiße Flecken“ bei Pfarrstellen vermeiden

Nach dem heute beschlossenen Personalplanungsförderungsgesetz dürfen künftig Kirchenkreise, Hauptbereiche und Landeskirche Pfarrstellen nur dann ausschreiben und besetzen, wenn sie besonders viele Pastorinnen und Pastoren durch Eintritt in den Ruhestand verlieren. Wo es noch eine vergleichbar gute Ausstattung an Pastorinnen und Pastoren gibt, sollen künftig Besetzungssperren verhängt werden können. Ziel ist der in der Verfassung vorgesehene Ausgleich von Kräften und Lasten: Nach Artikel 18 muss in allen Gebieten der Nordkirche eine flächendeckende Pfarrstellenversorgung gewährleistet werden. „Mit dem vorliegenden Kirchengesetz will die Nordkirche verhindern, dass in Bezug auf besetzte Pfarrstellen ‚weiße Flecken‘ entstehen“, hatte Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer bei der Einbringung des Gesetzentwurfes im Namen der Ersten Kirchenleitung zur 1. Lesung am Donnerstag (28. Februar) erklärt.

Die 13 Kirchenkreise, die sieben Hauptbereiche und die Landeskirche regeln als Personalplanungseinheiten ihren Personaleinsatz über ihre jeweiligen Pfarrstellenpläne. Daher ist in der Nordkirche bereits ein breit angelegter Beteiligungsprozess gestartet worden, um eine ausgewogene Verteilung des geringer werdenden Pfarrpersonals, ausgehend vom Verteilstand Ende 2015, zu ermöglichen. Dabei wurden zugleich Grundzüge für ein Steuerungskonzept entwickelt.

„Wie die jeweiligen Personalplanungseinheiten die ihnen zugeteilten Vollbeschäftigungseinheiten auf Pfarrstellen aufteilen, entscheiden sie selbst“, so Karl-Heinrich Melzer. „Dabei wird in jeder Personalplanungseinheit zu diskutieren und zu entscheiden sein, welche Aufgaben in Zukunft mit einer Pastorin beziehungsweise einem Pastor oder durch andere Mitarbeitende wahrgenommen werden sollen. Es wird dabei auch darum gehen, wo welche Schwerpunkte gesetzt werden.“

Bis 2023 ist das Personalplanungsförderungsgesetz, das – erstmals in der Nordkirche – die Zuteilung von Vollbeschäftigungseinheiten regeln soll, einer Evaluation zu unterziehen. Dabei soll auch überprüft werden, ob sich die gewünschten Effekte tatsächlich einstellen. Propst Melzer kündigte an, dass zudem eine Flexibilisierung der Altersgrenze sowie Anreize für Pfarrstellenwechsel im Gespräch seien. Diese seien jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs.

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