Digitalisierung, Teilhabe und junge Menschen im Blick

Landessynode setzt mit Bildung neuer Ausschüsse inhaltliche Schwerpunkte

02. März 2019 von Petra Döllefeld und Stefan Döbler

Rostock-Warnemünde. Die II. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat heute (2. März) mit der Wahl von Ausschüssen thematische Schwerpunkte für die synodale Arbeit der nächsten Jahre gesetzt. So wählten die Mitglieder der Landessynode erstmals einen synodalen Digitalisierungsausschuss und einen Teilhabeausschuss. Beschlossen wurde die Einrichtung dieser beiden Ausschüsse bereits auf der 1. Tagung der II. Landessynode im November 2018 in Lübeck-Travemünde.

Der Digitalisierungsausschuss soll nach dem Willen der Synodalen die ethisch-theologische Auseinandersetzung über gesellschaftliche Gestaltungsfragen und Entwicklungen mit und durch Digitalisierung fördern. Zudem gehe es um die Kommunikation des Evangeliums in der vernetzten Welt, um Förderung und Beratung im Blick auf eine landeskirchliche Digitalstrategie sowie Chancen, die Digitalisierung für die Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben bietet.

Der Teilnahmeausschuss hat das Ziel, Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Beratungen und Beschlüssen der Landessynode stärker in den Blick zu nehmen. Eine entsprechende Leitlinie soll der Ausschuss in der bevorstehenden sechsjährigen Amtszeit der II. Landessynode erarbeiten. Anliegen der Landessynode ist es unter anderem, Themen und Anliegen unterschiedlicher Menschen im Blick zu haben.

Neben diesen beiden neuen Ausschüssen wurde erneut ein synodaler Ausschuss „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ gewählt.

Landessynode will künftig Anliegen junger Menschen stärker berücksichtigen

Beschlossen hat die Synode heute außerdem die Einrichtung eines Ausschusses „Junge Menschen im Blick“. Er soll dafür sorgen, junge Menschen bei Kirchengesetzen, Verordnungen und anderen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker als bisher einzubeziehen. Dabei soll der Ausschuss Stellungnahmen abgeben, um Folgen und Auswirkungen von Entscheidungen für die „Generation U30“ besser abzuschätzen.

Zugleich solle der Ausschuss, so der Antragsteller und Synodale Conrad Witt, dafür Sorge tragen, dass Artikel 12 der Verfassung der Nordkirche berücksichtigt werde, in dem es heißt: „Kinder und Jugendliche sind in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an der Entscheidungsfindung in angemessener und altersgerechter Form zu beteiligen.“

Im Dialog mit den Gremien der Kinder- und Jugendarbeit der Nordkirche soll der Ausschuss zudem eigene inhaltliche Impulse in die Arbeit der Landessynode einbringen.

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