Erste gemeinsame Wahl der Kirchenkreissynoden im September 2017

Landessynode vereinheitlicht kirchliches Wahlrecht

Dr. Henning von Wedel warb für einheitliche Kirchengesetze in der Nordkirche. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die Kirchengemeinderatswahl im November 2016 und die Wahl der Kirchenkreissynoden im Herbst 2017
Dr. Henning von Wedel warb für einheitliche Kirchengesetze in der Nordkirche. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die Kirchengemeinderatswahl im November 2016 und die Wahl der Kirchenkreissynoden im Herbst 2017 © Maren Warnecke / Nordkirche

26. Februar 2016 von Maren Warnecke

Lübeck-Travemünde. Erstmals sollen die Synoden der 13 Kirchenkreise in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) nach einheitlichem Wahlrecht gewählt werden. Die Wahl wird vom 3. bis 30. September 2017 stattfinden. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat die Landessynode gestern Abend (25. Februar) in erster Lesung mit dem „Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenkreissynoden“ beschlossen und damit die Regelungen der 2012 zur Nordkirche fusionierten Landeskirchen Nordelbiens, Mecklenburgs und Pommerns vereinheitlicht.

Dr. Henning von Wedel, Mitglied der Ersten Kirchenleitung, stellte den Synodalen die mit dem Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenkreissynoden verbundenen Neuerungen vor. Dazu zählt die Auszählung der Stimmen nach dem sogenannten Stimmwertverfahren. Von Wedel: „Mit dem neuen Stimmwertverfahren in acht Stufen werden künftig die Unterschiede, die auf dem Gebiet der Nordkirche durch unterschiedliche Kirchengemeinderatsgrößen im Verhältnis zur Gemeindegliederzahl entstehen, eingeebnet.“

Neues Verfahren berücksichtigt unterschiedliche Größenverhältnisse

Von Wedel erklärte weiter: „Auch von kleineren Kirchengemeinden vorgeschlagene Kandidaten sollen eine realistische Wahlchance haben. Wir wollen aber auch den Anstrengungen von fusionierten Gemeinden und anderen Großgemeinden, die mit einem relativ kleinen Kirchengemeinderat Großes leisten, weiter Rechnung tragen.“ Insgesamt muss die  Kirchenkreissynode aus mindestens 44 Synodalen bestehen, die maximale Größe liegt bei 154 Synodalen.

Ein weiterer Eckpunkt des beschlossenen Kirchengesetzes ist die Wahl der Mitglieder der Kirchenkreissynode in getrennten Wahlgängen für die vier Gruppen der Gemeinde-, Pastoren-, Mitarbeiter- und Werke-Synodalen. Danach werden die Kirchenkreissynoden zu etwa zwei Dritteln aus ehrenamtlichen und zu einem Drittel aus hauptamtlichen Mitgliedern bestehen. Henning von Wedel: „Ein hohes Gut in unserer Verfassung ist, dass den Ehrenamtlichen in der Nordkirche in kirchlichen Gremien immer die Mehrheit gegenüber den beruflich Tätigen zusteht.“ Die Wahl und Berufung der Mitglieder erfolgt für sechs Jahre.

Heute Vorträge und Arbeitsgruppen zur Zukunft der Dienste und Werke

Die Kirchenkreissynoden vertreten innerhalb der 13 Kirchenkreise zwischen Flensburg und Greifswald die Gesamtheit der über 1.000 Kirchengemeinden der Nordkirche sowie die Dienste und Werke in den Kirchenkreisen.

Unter dem Motto „Zukunft der Dienste und Werke“ diskutieren die 156 Synodalen heute (26. Februar) über die Bedeutung spezialisierter kirchlicher Arbeitsfelder, die an Themen ausgerichtet oder für besondere Zielgruppen arbeiten. Dazu zählen neben Krankenhaus- und Notfallseelsorge, Diakonie und Beratungsdiensten auch die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit, das Frauenwerk, die Evangelische Akademie, Kindertagesstättenwerke und andere. Besondere Impulse werden dabei von Dr. Uta Pohl-Patalong, Professorin für Praktische Theologie in Kiel, dem Journalisten Wolfgang Thielmann (Die Zeit, Christ und Welt) und Friedemann Magaard (Christian-Jensen-Kolleg, Breklum) in ihren Referaten erwartet. Anschließend werden sich die Synodalen in Arbeitsgruppen intensiv mit verschiedenen Aspekten und Problemstellungen der Dienste und Werke befassen.

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