Neue Debatte zum Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig-Holstein
19. April 2016
Schleswig-Holsteins Landtag wird in seiner Sitzung vom 27. bis 29. April diskutieren, ob die neue Präambel der Landesverfassung doch noch einen Gottesbezug bekommt. Die erste Lesung eines entsprechenden Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung kommt auf die Tagesordnung.
Es geht um die Formulierung: "In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger ... diese Verfassung beschlossen." Der Antrag wurde von 22 Landtagsabgeordneten aus allen Fraktionen außer der Piratenfraktion unterschrieben.
Breite Zustimmung für neue Gottesbezug-Formulierung
Nach den Worten von Fatih Mutlu, Vorsitzender der Schura Schleswig-Holstein, hat es bei einem Treffen mit Abgeordneten mehrerer Fraktionen breite Zustimmung für diese Formulierung gegeben. "Als Initiative hatten wir vor einigen Wochen Abgeordnete aller Fraktionen eingeladen, um über das weitere Verfahren zu beraten", sagte Mutlu.
Zwei-Drittel-Mehrheit für Neufassung der Präambel notwendig
Nach wie vor ist offen, ob es zum Ende der Beratungen zu einer notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Neufassung der Präambel der Landesverfassung kommt. Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 eine Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet. Sie hat bis Anfang Juli mehr als 42.000 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt und an Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) überreicht.
Zu den Initiatoren der Volksinitiative gehören die ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) und Björn Engholm (SPD), Vertreter der Nordkirche, des Erzbistums, der Schura (Islamische Religionsgemeinschaften) und des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden.