Landessynode: Gesetzesänderungen zu Ausbildung und Besoldung

Neue Wege ins Pfarramt – mehr Unterstützung für pastoralen Nachwuchs

Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, Mitglied der Kirchenleitung, stellte den Synodalen die Gesetzesänderungen zu Ausbildung und Besoldung vor
Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, Mitglied der Kirchenleitung, stellte den Synodalen die Gesetzesänderungen zu Ausbildung und Besoldung vor© Susanne Hübner, Nordkirche

14. November 2019 von Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) will die Zugänge ins Pfarramt erweitern sowie Theologiestudierende stärker als bisher fördern. Außerdem sollen die Bezüge der Vikarinnen und Vikare erhöht werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Kirchenleitung heute (14. November) der Landessynode vorlegte, die nach eingehender Beratung in erster Lesung zustimmte.

Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, Hamburg, betonte bei der Einbringung des Gesetzentwurfes im Namen der Kirchenleitung: „Mit dem Gesetzespaket macht die Nordkirche einen großen Schritt zu attraktiven Rahmenbedingungen für angehende Pastorinnen und Pastoren So soll Studierenden in der Examensphase der Spagat zwischen Job und Studium mit einem Stipendium erleichtert werden. Im Vikariat, der Ausbildung zum Pastor, zur Pastorin, sind künftig – mit entsprechender Qualifikation – auch Quereinsteiger willkommen. Und mit der Gehaltssteigerung für Vikarinnen und Vikare reagiert die Nordkirche insbesondere auf die steigenden Mieten.“

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Mit dem „Ersten Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrdienstausbildungsgesetzes und zur Änderung des Kirchenbesoldungsgesetzes“ soll ein alternativer akademischer Zugang zum Pfarramt über einen Weiterbildungsmasterstudiengang Evangelische Theologie mit entsprechendem Masterabschluss ermöglicht werden. Grundlage ist eine Ende 2018 vom Evangelisch-Theologischen Fakultätentag und von der Kirchenkonferenz der EKD beschlossene Rahmenstudienordnung und Rahmenprüfungsordnung. Danach kann der erfolgreiche Abschluss eines solchen Masterstudiengangs als Voraussetzung für den kirchlichen Vorbereitungsdienst anerkannt werden. Die einzelnen Landeskirchen unterziehen Absolventen, die sich um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben, einem Auswahlverfahren einschließlich Kolloquium.

Ebenso anerkannt werden sollen in Verbindung mit weiteren einzelnen Studienleistungen die Promotion zum „Doctor theologiae“ (Dr. theol.) mit Rigorosum und der Abschluss „Master of Education“ (M. Ed.) der Evangelischen Religionslehre (Zwei-Fächer-Masterstudiengang, Profil Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) oder andere vergleichbare Abschlüsse.

Neben der bisherigen Förderung für Promotionsvorhaben soll künftig auch die Vorbereitung auf die Erste Theologische Prüfung vor dem Theologischen Prüfungsamt der Nordkirche gefördert werden. Vorgeschlagen ist dazu, dass Studierende, die ein nordkirchliches Vikariat anstreben, künftig ein zehnmonatiges Stipendium zwischen Examensanmeldung, Examen und Vikariatsbeginn in Höhe von 300 Euro monatlich beantragen können.

Zudem ist vorgesehen, das bisherige aufwendige Bewerbungsverfahren kurz nach den Prüfungen durch ein strukturiertes Aufnahmegespräch zu ersetzen. Damit soll ein „wirkungsgleiches Verfahren zur Aufnahme in das Vikariat“ etabliert werden.

Mit der Änderung des Besoldungsgesetzes sollen die Vikariatsbezüge zukünftig pauschal um 200 Euro monatlich erhöht werden. Damit werden die unterschiedlichen Mietzuschüsse in Höhe von 70 bis 190 Euro abgelöst, die bisher nur auf Antrag gewährt wurden. Außerdem soll der Jahresurlaub von Vikarinnen und Vikaren von 29 auf 30 Tage erhöht werden.

Das Kirchengesetz soll am 1. April 2020 in Kraft treten. Zu dem Zeitpunkt wird eine neue Vikariatsgruppe ausgebildet, und es beginnt ein neues Semester für Studierende. Durchschnittlich 35 Personen haben in den Jahren 2014 - 2018 die Ersten Theologischen Prüfungen abgelegt, wie aus der Vorlage der Kirchenleitung hervorgeht. Für die nächsten Jahre wird mit einer leichten Erhöhung auf 40 Personen pro Jahr gerechnet.

Hintergrund ist die allgemeine demographische Entwicklung: Die Generation der geburtenstarken Jahrgänge erreicht in den nächsten Jahren das Ruhestandsalter. Die Folgen betreffen auch die Nordkirche: Zwischen 2020 und 2030 werden etwa 900 der derzeit über 1.600 Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche in den Ruhestand eintreten. Trotz verstärkter Nachwuchswerbung und erweiterter Ausbildungskapazitäten im Vikariat werden im selben Zeitraum nur etwa 300 Pastorinnen und Pastoren, die neu in den Dienst eintreten, erwartet. Unter der Überschrift „Perspektive 2030“ hatte die Landessynode sich bereits im September 2018 und im März 2019 mit der Personalentwicklung der Pastorinnen und Pastoren befasst und entsprechende gesetzliche Regelungen beschlossen.

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