Landessynode beschließt in erster Lesung „Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt“

Nordkirche will Lebenswirklichkeit von „Menschen jeden Geschlechts“ einbinden

Große Zustimmung - dieses Mal im digitalen Raum - gab es für das erweiterte Kirchengesetz, mit dem die Nordkirche künftig stärker "heterogene Lebensformen und Selbstverständnisse von Menschen" akzeptieren und anerkennen will
Große Zustimmung - dieses Mal im digitalen Raum - gab es für das erweiterte Kirchengesetz, mit dem die Nordkirche künftig stärker "heterogene Lebensformen und Selbstverständnisse von Menschen" akzeptieren und anerkennen will© Archiv, Susanne Hübner, Nordkirche

24. Februar 2022 von Maren Warnecke

Lübeck-Travemünde. Ebenbürtigkeit. Gleiche Würde. Befreiung von alten Rollen. Und das unabhängig vom Geschlecht. Dieser „Gleichstellungsauftrag“ für alle Menschen findet sich bereits in der urchristlichen Taufverkündigung und ist gleichzeitig hochaktueller Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Gender-Debatte. Mit dem heute (24. Februar 2022) in erster Lesung beschlossenen „Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ will die II. Landessynode der Nordkirche nun diesem jahrtausendealten biblischen Vorbild folgen.

Nach intensiven Beratungen stimmten die  Landessynodalen aus den Sprengeln Hamburg und Lübeck, Mecklenburg und Pommern sowie Schleswig und Holstein mit großer Mehrheit bei ihrer digitalen Tagung in erster Lesung für das Gesetz. Am Sonnabend müssen die Landessynodalen ihr Votum in zweiter Lesung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von 104 Stimmen bestätigen.

Matthias Isecke-Vogelsang, Mitglied der Kirchenleitung, freute sich über das Zwischenergebnis. Er hatte das Gesetz eingebracht. „Damit bietet sich für die Nordkirche eine große Chance, sich wegweisend und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Wir gehen damit auf die aktuelle Debatte ein, wie sich Kirchen und Glaubensgemeinschaften zu den vielfältigen Geschlechteridentitäten stellen. Denn gesellschaftlich besteht ein großes Interesse daran, heterogene Lebensformen und Selbstverständnisse von Menschen zu akzeptieren und anzuerkennen.“

Folgerichtig spreche das Gesetz daher von „Menschen jeden Geschlechts“, die in die aktive Mitarbeit und Teilhabe in kirchlichem Handeln einbezogen werden sollen. Der Terminus umfasst sowohl Frauen und Männer als auch die Geschlechtskategorie „divers“ und Menschen nicht-binären Geschlechts, wie zum Beispiel Bigender (zweigeschlechtlich) oder Genderfluid (fließende Geschlechtsidentität).

Diese Perspektiverweiterung auf Menschen jeden Geschlechts wird sich bei künftigen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen, aber auch bei Gremienbesetzungen und Bewerbungsverfahren in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene widerspiegeln. Denkbar sind beispielsweise Erweiterungen der Statistik um Menschen mit nicht-binärem Geschlecht, Empfehlungen zu einer geschlechtersensiblen Kommunikation, Anpassung von Urkunden und kirchlichen Amtshandlungen oder Veränderungen in Personalrekrutierung und -entwicklung.

Gleichzeitig kristallisierte sich bei der Arbeit am Gesetzesentwurf die Frage heraus, wie eine paritätische Besetzung, also die gleiche Anzahl von Frauen und Männern, in kirchlichen Gremien hergestellt werden könne. Mit der Formulierung „Auf die verbindliche Herstellung der Parität zwischen Frauen und Männern in kirchlichen Gremien wird hingewirkt“ sieht das Gesetz zunächst von einer Soll-Bestimmung ab.

Zuvor gilt es, eine Vielzahl an offenen Fragen zu klären, vor allem beim Wahlrecht und seinen Regelungen. Gerade für kleinere Gremien und ihre Arbeitsfähigkeit ist es entscheidend, ob Plätze gegebenenfalls unbesetzt bleiben müssten, erinnerte Isecke-Vogelsang. Erstmals soll die Parität der Geschlechter bei der Wahl der III. Landessynode der Nordkirche im Herbst 2024 angestrebt werden. 

„Die Landessynode hat mit der Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt somit die große Möglichkeit, kirchenrechtliche Regelungen zu treffen, die über den bisherigen staatlichen rechtlichen Rahmen hinausgehen und ihn außerdem konkretisieren“, erläuterte Isecke-Vogelsang weiter. Bislang fehle auf staatlicher Seite eine ausdifferenzierte Verfassungsgrundlage zu geschlechtsparitätischen Wahlregelungen.

Mit dem Beschluss würden die Synodalen konsequent eine nordelbische und nordkirchliche Tradition fortsetzen, erinnerte Isecke-Vogelsang an die Themensynode im September 2019 zu „Beziehungsweisen und Familienformen“ und auch an die Fokussierung der Landessynode darauf, wie die Belange junger Menschen stärker berücksichtigt werden können. Dazu wurde im September 2021 das Kinder- und Jugendgesetz der Nordkirche verabschiedet.

Lesen Sie auch das Interview mit der landeskirchlichen Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit Nele Bastian:
https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/nele-bastian-wir-sollten-anerkennen-dass-wir-vor-gott-alle-gleich-sind  

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