Nordkirche: Kirchenkreissynoden werden im September gewählt
17. März 2017
Schwerin. In den 13 Kirchenkreisen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) werden zwischen dem 3. und dem 30. September die Mitglieder der künftigen Kirchenkreissynoden gewählt. Wahlvorschläge können noch bis Mitte Mai bei den jeweiligen Kreiswahlleitern eingereicht werden. Alle 1000 Gemeinden der Nordkirche erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Landeskirche – ein Flyer wirbt für eine breite Beteiligung.
- <link file:4944>Flyer: Die Wahl der Kirchenkreissynode - Machen Sie mit!
Mehr:
Ein entsprechendes Wahlgesetz war vor einem Jahr von der Landessynode der Nordkirche beschlossen worden. Jedes volljährige Gemeindeglied kann für die Kirchenkreissynode seines Kirchenkreises kandidieren. Die Wahlvorschläge müssen Namen, Anschrift und Unterschrift von zehn weiteren Wahlvorschlagsberechtigten enthalten.
Die Kirchenkreissynode ist die Vertretung der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises. Ihre Mitglieder werden von den Mitgliedern der Kirchengemeinderäte für jeweils sechs Jahre gewählt oder berufen. Die Kirchenkreissynoden bestehen zu etwa zwei Dritteln aus ehrenamtlichen und zu einem Drittel aus hauptamtlichen Mitgliedern. Mehrmals jährlich kommen die Synodalen zusammen und beschließen beispielsweise den Haushalt des Kirchenkreises, die finanzielle Ausstattung der Gemeinden, den Pfarrstellenplan oder wählen Pröpstinnen bzw. Pröpste. Insgesamt muss die Kirchenkreissynode aus mindestens 44 Synodalen bestehen, die maximale Größe liegt bei 154 Synodalen. Die Jugendvertretung des Kirchenkreises entsendet bis zu vier Jugenddelegierte mit Rede- und Antragsrecht zu den Synodentagungen.