Nordkirche stärkt gemeinsame geistliche Leitung und regionale Präsenz
24. September 2026
Die Landessynode hat in Lübeck‑Travemünde das Eckpunktepapier zur Neukonzeption der bischöflichen Dienste beschlossen. Die Entscheidung stärkt gemeinsame geistliche Leitung und regionale Präsenz in der Nordkirche.
Die III. Landessynode der Evangelisch‑Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat am Donnerstag nach langer und intensiver Diskussion das Eckpunktepapier zur Neukonzeption der bischöflichen Dienste beschlossen. Mit dieser Entscheidung eröffnet die Synode den Weg zu einer zukunftsfähigen Leitungsstruktur, die profilierte geistliche Leitung ermöglicht, die Vielfalt regionaler Präsenz sichert und den Anforderungen einer sich verändernden Kirche in der Gesellschaft entspricht.
„Die Synode hat mit großer Verantwortung entschieden“
Präses Anja Fährmann würdigte die Entscheidung der Synodalen. „Die Synode hat mit großer Verantwortung entschieden. Wir hinterfragen die Strukturen dieser jungen, großen und gleichsam vielfältigen Nordkirche nicht aus Beliebigkeit, sondern aus Verantwortung für die Zukunft. Mit diesem Beschluss setzen wir eine klare Richtungsentscheidung: geistliche Orientierung soll künftig stärker gleichgeordnet und gemeinsam getragen werden.“ Sie dankte den Synodalen ausdrücklich für die Ernsthaftigkeit und Sorgfalt der Beratungen. „Ich bin den Synodalen dankbar für die Intensität, mit der sie diesen Weg eröffnet haben. Die Diskussionen waren zugewandt, verantwortungsbewusst und getragen von dem gemeinsamen Willen, die Nordkirche gut in die Zukunft zu führen.“
Protestantisches Verständnis kollegialer Leitung als Leitidee
Das beschlossene Eckpunktepapier sieht vor, die bischöflichen Dienste künftig stärker kollegial und gleichgeordnet wahrzunehmen. Drei Bischöf*innen sollen künftig gemeinsam und gleichgeordnet die geistliche Leitung und die gesamtkirchliche Repräsentation verantworten. Die regionale Präsenz in den Sprengeln bleibt dabei erhalten und wird durch klare und funktionale Zuständigkeiten und verbindlichere Abstimmungsprozesse im Rahmen gesamtkirchlicher Aufgaben ergänzt. Das neue Modell stärkt das protestantische Verständnis kollegialer Leitung und verbindet regionale Nähe mit gesamtkirchlicher Verantwortung.
„Wir haben eine tragfähige Lösung für kommende Aufgaben gefunden“
Präses Anja Fährmann blickt zuversichtlich auf den weiteren Weg. „Wir haben eine tragfähige Lösung für die kommenden Aufgaben gefunden. Die Nordkirche steht vor großen Veränderungen – gesellschaftlich, rechtlich und organisatorisch. Mit diesem Beschluss schaffen wir die Voraussetzungen für eine geistliche Leitung, die klar, gemeinsam und zukunftsfähig ist.“ Die Synode habe damit einen wichtigen Schritt getan, um die Leitungsstrukturen der Nordkirche auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und zugleich die Einheit und Vielfalt der Kirche sichtbar zu halten.
Beschluss eröffnet den Weg für die weitere Ausarbeitung der Leitungsstruktur
Mit dem Beschluss hat die Landessynode eine Grundsatzentscheidung getroffen. Die Kirchenleitung wurde von der Landessynode beauftragt, alle damit verbunden Veränderung der Leitungsstruktur weiter auszuarbeiten. Diese werden dann zur ausführlichen Beratung und Beschlussfassung der Landessynode vorgelegt. Dazu gehören die künftige Struktur und Arbeitsweise des Bischofsrates, die verbindliche Aufgabenteilung innerhalb der geistlichen Leitung, eine mögliche Neuordnung in der Geschäftsführung der Kirchenleitung sowie die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Verfassung und weiterer Normen. Auch Überleitungsvorschriften und Zeitpläne sollen nun konkretisiert und der Synode zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Hintergrund: Bischofsmodelle der Fusionskirchen und bisherige Leitungsstruktur der Nordkirche
Mit der Gründung der Evangelisch‑Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) im Jahr 2012 wurden unterschiedliche Leitungsmodelle aus den drei Fusionskirchen zusammengeführt. Eine Landesbischöfin bzw. ein Landesbischof mit Sitz in Schwerin übernahm die gesamtkirchliche Repräsentation und den Vorsitz der Kirchenleitung. Daneben wurden drei Bischöf*innen in den Sprengeln eingesetzt, deren Sitze sich an den bisherigen kirchlichen Zentren orientierten: Hamburg für den Sprengel Hamburg und Lübeck, Schleswig für den Sprengel Schleswig und Holstein sowie Greifswald für den Sprengel Mecklenburg und Pommern.
