5. Tagung der Landessynode beginnt am Donnerstag in Lübeck Travemünde

Präses Anja Fährmann: Mutige Entscheidungen in einer schwierigen Welt

Präses Anja Fährmann
Präses Anja Fährmann© privat

23. September 2026 von Dieter Schulz

Nordkirche Synode berät in Lübeck Travemünde über geistliche Leitung, Kirchengemeinderatswahl, das Wahlergebnis in MV und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Präses Anja Fährmann: „Es braucht eine Kirche, die sich ihrer Verantwortung stellt.“

Vom 24. bis 26. September 2026 kommt die III. Landessynode der Nordkirche zu ihrer 5. Tagung zusammen. Präses Anja Fährmann sieht die Synode vor wichtigen Entscheidungen in einer Zeit, die viele Menschen verunsichert. „Wir leben in einer herausfordernden Welt. Gerade jetzt braucht es eine Kirche, die sich ihrer Verantwortung stellt, die hinschaut und mutige Entscheidungen trifft“, sagt sie. Für den Synodengottesdienst am Donnerstagabend habe man daher bewusst das Bibelwort aus 2. Korinther 12,9 gewählt: Gott spricht „Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.“

Geistliche Leitung gemeinsam wahrnehmen

Am Donnerstag beraten die Synodalen das Eckpunktepapier zur Neukonzeption der bischöflichen Dienste. Es knüpft an die Verfassung der Nordkirche an, nach der Landessynode, Kirchenleitung und Landesbischöfin bzw. Landesbischof die Kirche „in gemeinsamer Verantwortung geistlich und rechtlich in unaufgebbarer Einheit“ leiten. Ziel ist eine Grundsatzentscheidung über eine zukunftsfähige Leitungsstruktur, die profilierte geistliche Leitung ermöglicht, die Vielfalt regionaler Präsenz sichert und den Anforderungen einer sich verändernden Kirche in der Gesellschaft entspricht. Anja Fährmann betont: „Wir hinterfragen vertraute Bilder von Leitung – nicht aus Beliebigkeit, sondern aus Verantwortung. Eine große, vielfältige Kirche braucht eine geistliche Orientierung, die gemeinsam getragen wird.“

Entscheidungen für das kirchliche Leben vor Ort

Am Freitag stehen zwei Kirchengesetze im Mittelpunkt: die Neuregelung der Kirchengemeinderatswahl 2028 und die Anpassung des Mitarbeitsanforderungsgesetzes an die aktuelle Rechtsprechung. Bei der Kirchengemeinderatswahl geht es unter anderem darum, Interessierten eine Mitarbeit ‚auf Probe‘ zu ermöglichen. Die Änderungen im Mitarbeitsanforderungsgesetz präzisieren, in welchen Aufgabenfeldern eine Kirchenmitgliedschaft für Beschäftigte erforderlich ist. „Diese Entscheidungen betreffen das kirchliche Leben unmittelbar“, so die Präses. „Sie schaffen Klarheit und stärken die Verlässlichkeit unserer Arbeit.“

Blick auf die Landtagswahl in Mecklenburg‑Vorpommern

Am Samstag wird Bischof Tilman Jeremias in seinem Bericht aus dem Sprengel Mecklenburg und Pommern die Ergebnisse der Landtagswahl vom 20. September einordnen. Die Synode berät zudem einen Antrag aus dem Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis, der die Frage stellt, wie kirchliche Leitungsämter mit Blick auf politische Positionen verantwortet werden können, die dem christlichen Menschenbild widersprechen.Anja Fährmann erklärt: „Wir erleben eine gesellschaftliche Stimmung, die viele Menschen belastet. Als Kirche stehen wir für die unveräußerliche Würde jedes Menschen und für eine demokratische Kultur, die Menschen schützt und beteiligt. Diese Haltung trägt uns durch alle Debatten.“

Hinweis

Die Tagung wird ab Donnerstag, 24. September 2026, 10:00 Uhr im Livestream auf nordkirche.deübertragen.

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