Abschluss der Tagung der Landessynode

Präses Tietze: „Mechanismen der Unfreiheit durchschauen, um Freiheit zu verteidigen“

Die 17. Tagung der Landessynode der Nordkirche ist beendet. Vom 16. bis 18. November treffen sich die 156 Synodalen zur 18. Synoden-Tagung in Lübeck-Travemünde wieder
Die 17. Tagung der Landessynode der Nordkirche ist beendet. Vom 16. bis 18. November treffen sich die 156 Synodalen zur 18. Synoden-Tagung in Lübeck-Travemünde wieder© Nordkirche, Maren Warnecke

30. September 2017 von Stefan Döbler, Maren Warnecke, Susanne Gerbsch

Lübeck-Travemünde. Mit den zweiten Lesungen mehrerer Kirchengesetze und einem Bericht von Landesbischof Gerhard Ulrich zum Stand der Aufarbeitung der kirchlichen DDR-Vergangenheit ist heute (30. September) die 17. Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in Lübeck-Travemünde zu Ende gegangen. Dabei werde es sowohl um die wissenschaftliche Erforschung historischer Hintergründe und Zusammenhänge als auch um die Aufarbeitung von persönlichen Geschichten erlittenen Unrechts gehen, so Ulrich.

Präses Dr. Andreas Tietze: „Für mich gilt der Satz: Wenn ich die Vergangenheit nicht kenne, kann ich die Zukunft nicht gestalten. Das gilt auch für die Erfahrungen mit Totalitarismus, mit einem Staat, der allgegenwärtig ist, der Biographien von Menschen nicht nur kontrolliert, sondern auch zerbricht. In nicht wenigen Ländern ist das auch heute bedrückende Realität, und wir erleben auch hierzulande eine wachsende Popularität rückwärtsgewandter, menschenfeindlicher Ideen, die wir für überwunden hielten. Nicht zuletzt deshalb ist es dringend notwendig, die Mechanismen, die in die Unfreiheit geführt haben, zu kennen und zu durchschauen, um die Freiheit zu verteidigen.“

Der Präses würdigte die intensive Arbeit der Mitglieder der I.  Landessynode der 2012 gegründeten Nordkirche: „Aufgrund der Fusion der drei Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens müssen insgesamt 156 Kirchengesetze vereinheitlicht werden. Mit den auf dieser Tagung beschlossenen Gesetzen, wie zum Beispiel zur Ordnung der Dienste und Werke, zu den Anforderungen für kirchliche Mitarbeitende und zur Kirchenbesoldung, hat diese Landessynode die Zielgerade erreicht.“

Den umfangreichen Aktivitäten in der Nordkirche zum Reformationsjubiläum 2017 waren am Eröffnungstag der Tagung die drei Berichte aus den Sprengeln Mecklenburg und Pommern, Hamburg und Lübeck sowie Schleswig und Holstein gewidmet. Der Schleswiger Bischof Gothart Magaard zeigte sich dankbar für die Vielzahl und Vielfalt der Gottesdienste, Veranstaltungen, Ausstellungen, Konzerte, Begegnungsmöglichkeiten und öffentlichen Aktionen. Vieles davon möge die Menschen zum „fröhlichen, nachdenklichen und selbstbewussten Weitermachen ermutigen“, so sein Wunsch.

Bischöfin Kirsten Fehrs (Hamburg und Lübeck) erinnerte an kulturelle Großereignisse wie das Pop-Oratorium „Luther“ in Hamburg oder die kreative Aktionswoche „Mut Macht Mensch!“ im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. Fehrs: „Bei all diesen Veranstaltungen wurde mir deutlich, wie sehr die Auseinandersetzung mit der Reformation einen Nerv trifft: Die Suche nach Kulturidentität – und damit nach dem christlich-aufgeklärten Wertefundament.“ 

In Mecklenburg wurde auf vielen Veranstaltungen das Verhältnis von Freiheit und Verantwortung thematisiert, berichtete Bischof Dr. Andreas von Maltzahn (Schwerin). Er stellte zugleich die Frage, was man aus der Reformationsdekade lernen könne. Im Blick auf die geistliche Dimension habe es eine inhaltliche Beschäftigung mit Luthers Theologie, aber in der Breite keine Neuentdeckung der Bibel gegeben. Im Blick auf Pommern hob Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) hervor, dass neben Luther besonders der norddeutsche Reformator Johannes Bugenhagen populärer geworden sei. Verstärkt in den Blick gekommen seien die Frauen der Reformation.

Am zweiten Tag beschlossen die 156 Mitglieder der Landessynode ein neues Mitarbeitsanforderungsgesetz für die Nordkirche. Grundsätzliche Voraussetzung für eine berufliche Mitarbeit in Kirche und Diakonie in der Nordkirche bleibt demzufolge die Kirchenzugehörigkeit zu einer Gliedkirche der EKD oder einer mit dieser in Kirchengemeinschaft verbundenen Kirche. Uneingeschränkt gilt dies beispielsweise für Verkündigung, Seelsorge und kirchlichen Unterricht. Für andere Berufsgruppen ist auch die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland oder einer regionalen ACK auf dem Gebiet der Nordkirche ausreichend. Das Gesetz sieht eine stärkere Öffnung für Menschen vor, die keiner christlichen Kirche angehören. Damit soll künftig auch auf Fachkräftemangel, wie zum Beispiel in der Pflege oder in anderen Bereichen der Diakonie, reagiert werden. Zugleich ist eine Stärkung des evangelischen Profils kirchlicher und diakonischer Einrichtungen vorgesehen.

Bischöfin Fehrs stellte am Freitag den Evaluationsbericht zum Verfahren der Unterstützungsleistungen für Betroffene von sexuellem Missbrauch vor. Dieser war von einer Expertengruppe am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) der Nordkirche vorgelegt worden. Das gemeinsam mit Betroffenen entwickelte Verfahren wird seit 2012 praktiziert.

Am Abend feierten die Synodalen im Travemünder Brügmanngarten gemeinsam mit den Teilnehmern der 3. Jugendklimakonferenz der Nordkirche einen Open-Air-Gottesdienst, bei dem Bischöfin Fehrs predigte. Die Jugendlichen beraten noch bis zum 3. Oktober an Bord der als Begegnungsstätte und Veranstaltungsort genutzten historischen Viermastbark „Passat“, die seit 1959 in Travemünde vor Anker liegt.

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