Tagung der Landessynode in Lübeck-Travemünde beendet

Präses Tietze: „Wichtige Akzente für das kirchliche Leben“

01. Oktober 2016 von Stefan Döbler, Maren Warnecke

Kiel/Lübeck-Travemünde. Mit den zweiten Lesungen mehrerer Kirchengesetze und einem Bericht des Landesbischofs Gerhard Ulrich zum kirchlichen Arbeitsrecht ist heute (1. Oktober) die 14. Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in Lübeck-Travemünde zu Ende gegangen. Präses Dr. Andreas Tietze: „Diese Tagung hat wichtige Akzente gesetzt für das kirchliche Leben in der Nordkirche. Das gilt insbesondere für die Auseinandersetzung mit dem Friedensauftrag der Kirche, den Beschluss zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aber auch für das Plädoyer für eine engagierte Bildungsarbeit. Die Nordkirche kommt so ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nach.“

Am Donnerstag hatten die 156 Synodalen aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg beschlossen, dass Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften künftig offizielle kirchliche Amtshandlungen sind – wie Traugottesdienste für Mann und Frau auch. Die neuen Amtshandlungen werden ebenso in die Kirchenbücher eingetragen.

Intensiv befasste sich das Kirchenparlament auch mit dem Thema „Kirche des gerechten Friedens werden“. Nach einem Vortrag des Friedenstheologen Professor Fernando Enns diskutierten die Synodalen in 15 Arbeitsgruppen über die verschiedenen Aspekte von Gerechtigkeit und Frieden. Propst Matthias Bohl (Hamburg), Vorsitzender des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, kündigte an, dass aus den Ergebnissen ein Positionspapier für die Novembertagung der Landessynode vorbereitet wird. Bohl: „Dieses Positionspapier soll die Beschäftigung mit dem Friedensthema auf den verschiedenen Ebenen der Nordkirche befördern. Unsere Nordkirche kann und wird zu einer noch deutlicher wahrnehmbaren Stimme für eine friedensstiftende, gewaltfreie und gerechte Politik in unserer deutschen und europäischen Gesellschaft werden.“                  

Beschlossen wurde auch ein Kirchenkreisverwaltungsgesetz für die Nordkirche. Danach gehören die Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Personal, Finanzen, Bau, Liegenschaften, Kirchensteuern, Kirchenmitgliedschaft, Kirchenbuch- und Meldewesen sowie Archiv zu „Pflichtleistungen“ der Kirchenkreisverwaltungen für die Kirchengemeinden. Diese wiederum sind grundsätzlich verpflichtet, diese Leistungen für sich und ihre Dienste und Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem ist in dem neuen Kirchenverwaltungsgesetz vorgesehen, das finanzielle Vermögen der Kirchengemeinden durch den jeweiligen Kirchenkreis zentral zu verwalten. Mit dem Kirchengesetz über das Kollektenwesen regelte die Landessynode u.a. die Bestimmung der Kollektenzwecke in der Nordkirche, für die alle Ebenen der  Nordkirche Verantwortung tragen.

Mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Nordkirche und möglichen kirchlichen Strategien für den Umgang mit der Anti-Gender-Bewegung beschäftigte sich der aktuelle Bericht der Arbeitsstelle Geschlechtergerechtigkeit in der Nordkirche. Ein Fazit lautete, dass das im September 2013 von der Synode verabschiedete Kirchengesetz zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit in den Bewerbungsverfahren für Leitungsstellen bislang eine nicht ausreichende Wirkung entfaltet hat. Das Thema „Genderkampf“ wird im Dezember 2016 eine Fachtagung aufgreifen. Dort sollen Ideen entwickelt werden, wie einer Etablierung rechten Gedankenguts in der Mitte der Gesellschaft begegnet werden kann.

Voraussichtlich in der Frühjahrssynode 2017 wird die Erste Kirchenleitung ihr Konzept einer neuen Arbeitsstelle „Kirche im Dialog“ vorstellen, kündigte Margrit Semmler, Synodale und Mitglied der Ersten Kirchenleitung, an. Zum 31. August hatte die fünfjährige Pilotphase der Arbeitsstelle geendet. Bei der Weiterentwicklung des Konzepts für eine neue Arbeitsstelle „Kirche im Dialog“ sollen sowohl die sieben Hauptbereiche der Nordkirche als auch die 13 Kirchenkreise mit ihren Erfahrungen und Handlungsstrategien zur Konfessionslosigkeit einbezogen werden. Ziel ist es, die zukünftige Arbeitsstelle mit dem Status eines Dienstes/Werkes in den Hauptbereich 3 (Gottesdienst und Gemeinde) der Nordkirche einzugliedern.

Neu geordnet wurden die Rechtsverhältnisse der Domkirchgemeinde Ratzeburg. Sie wird ab dem 1. Januar 2017 zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gehören. Infolge der deutschen Teilung nach 1945 lagen die Domkirchgemeinde Ratzeburg sowie die Kirchengemeinde Ziethen auf dem Gebiet der britischen Besatzungszone und später der Bundesrepublik Deutschland. Sie gehörten aber weiterhin zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs.

Die Diskussion über ein einheitliches Arbeitsrecht im Bereich der Nordkirche soll fortgesetzt und intensiviert werden. Das kündigte Landesbischof Gerhard Ulrich in seinem Bericht zum Thema „Arbeitsrecht in der Nordkirche“ an. Deutlich sei schon jetzt, dass die bisherigen Wege nicht unverändert fortgeführt werden könnten und das Arbeitsrecht sich für die Beteiligung der Gewerkschaften öffnen müsse.

Veranstaltungen
Orte
  • Orte
  • Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flensburg-St. Johannis
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien zu Flensburg
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael in Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde Flensburg
    • Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg
  • Hamburg
    • Hauptkirche St. Jacobi
    • Hauptkirche St. Katharinen
    • Hauptkirche St. Michaelis
    • Hauptkirche St. Nikolai
    • Hauptkirche St. Petri
  • Greifswald
    • Ev. Bugenhagengemeinde Greifswald Wieck-Eldena
    • Ev. Christus-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Johannes-Kirchengemeinde Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Jacobi Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Marien Greifswald
    • Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald
  • Kiel
  • Lübeck
    • Dom zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck
    • St. Petri zu Lübeck
  • Rostock
    • Ev.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock Heiligen Geist
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Lütten Klein
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock
    • Ev.-Luth. Luther-St.-Andreas-Gemeinde Rostock
    • Kirche Warnemünde
  • Schleswig
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schleswig
  • Schwerin
    • Ev.-Luth. Domgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nikolai Schwerin
    • Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin
    • Ev.-Luth. Schloßkirchengemeinde Schwerin

Personen und Institutionen finden

EKD Info-Service

0800 5040 602

Montag bis Freitag von 9-18 Uhr kostenlos erreichbar - außer an bundesweiten Feiertagen

Sexualisierte Gewalt

0800 0220099

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.
Montags 9-11 Uhr und mittwochs 15-17 Uhr. Mehr unter kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Telefonseelsorge

0800 1110 111

0800 1110 222

Kostenfrei, bundesweit, täglich, rund um die Uhr. Online telefonseelsorge.de

Zum Anfang der Seite