Landessynode beschließt Pfarrdienstausbildungsgesetz in erster Lesung:

Propst Dr. Melzer: „Die Nordkirche will eine moderne Ausbildungskirche sein“

Oberkirchenrat Sebastian Kriedel bei der Aussprache zum Pfarrdienstausbildungsgesetz vor der Landessynode
Oberkirchenrat Sebastian Kriedel bei der Aussprache zum Pfarrdienstausbildungsgesetz vor der Landessynode

21. November 2013 von Mathias Benckert

Lübeck-Travemünde. Mit großer Mehrheit haben heute (21. November) die Mitglieder der Landessynode das Pfarrdienstausbildungsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in erster Lesung verabschiedet. Mit dem Gesetz regelt die Nordkirche die zukünftige Ausbildung zum Amt und Dienst der Pastorinnen und Pastoren.

Die Ausbildung zum Pastor beziehungsweise Pastorin gliedert sich in zwei aufeinander aufbauenden Abschnitten. Die erste Ausbildungsstufe umfasst ein wissenschaftliches Studium der Evangelischen Theologie. Im zweiten Abschnitt, dem so genannten Vikariat, steht die praktische Ausbildung in Schule und Kirchengemeinde im Vordergrund. Beide Ausbildungsstufen werden mit je einer theologischen Prüfung vor dem Theologischen Prüfungsamt der Nordkirche abgeschlossen. Das Vikariat führt in den Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes ein und befähigt die Pastorinnen und Pastoren zur Verwaltung von Taufe und Abendmahl. Die Dauer des Vikariats beträgt mindestens zwei Jahre. Für die Durchführung dieser Ausbildungsphase ist das Prediger- und Studienseminar der Nordkirche in Ratzeburg verantwortlich.

„Die Nordkirche will eine moderne Ausbildungskirche sein“, sagte Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer bei der Einbringung des Pfarrdienstausbildungsgesetzes. Er verwies darauf, dass die durch die Fusion zur Nordkirche erforderliche Gesetzesangleichung zugleich eine Chance sei, das Ausbildungswesen so zu überarbeiten, dass nun ein zeitgemäßes nach vorne weisendes Ausbildungsgesetz vorliege.

Oberkirchenrat Sebastian Kriedel vom Landeskirchenamt der Nordkirche berichtete bei der Einbringung des Gesetzes über den besonderen Stellenwert der praktischen Ausbildung der Pastorinnen und Pastoren in der Kirchengemeinde und in der Schule. „Hier wird insbesondere die soziale Kompetenz, die Leitungskompetenz und die Fähigkeit zur Selbstreflexion gefördert“, so Kriedel. Und weiter: „Das Vikariat wird idealtypisch mit dem Bestehen der Zweiten Theologischen Prüfung abgeschlossen und beendet. Der Übergang zwischen Vikariat und Aufnahme in den pfarramtlichen Probedienst ist fließend.“

Durch die mehrheitliche Zustimmung der Synode kann nun der vierte Vikariatskurs der Nordkirche ab dem 1. Januar 2014 seine Ausbildung unter einem einheitlichen Standard beginnen.

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